Berliner KDW verkauft nach Druck von Netanjahu Besatzer Produkte

Photo by plassen
KDW photo
Photo by plassen

Ich bin doppelt entsetzt, als Berlinerin und als deutsche Staatsbürgerin, wie sich das KaDeWe über geltendes EU-Recht hinwegsetzt, der Israel-Lobby folgend!

Tatsächlich ist es absurd, wenn sich EU-Richtlinien gegen Völkerrechtsverbrechen in Deutschland nicht durchsetzen lassen, auf Druck eines Regierungschefs, der diese Völker und Kriegsverbrechen zu verantworten hat. Wer regiert uns eigentlich? Die Israel-Lobby?

Denn nach einem Sturm der Entrüstung stehen die Weine nun wieder mit den alten Etiketten im Regal.

Gesorgt hat dafür niemand anderes als Israels Premierminister Benjamin Netanjahu persönlich. Auf einer Kabinettssitzung im fernen Jerusalem polterte er gegen diesen „Boykott“, forderte die Bundesregierung zum Einschreiten auf und zog eine dicke Verbindungslinie vom Berliner Weinregal zu düsteren Zeiten.

 


 

Lesen Sie hier zu eine Pressemitteilung der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft

Pressemitteilung 2015-11-11

An die
Geschäftsführung von KaDeWe
Herrn Roland Armbruster und Herrn André Maeder

Sehr geehrter Herr Armbruster, sehr geehrter Herr Maeder,

laut Spiegel-Online  nahm  KaDeWe  entsprechend der neuen EU-Verordnung Produkte aus israelischen Siedlungen aus dem Sortiment:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/kadewe-nimmt-israelische-siedlungsprodukte-aus-dem-verkauf-a-1063630.html

Doch nun ist zu lesen, dass KaDeWe  diese  EU-rechtskonforme Entscheidung widerrufen hat:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/kadewe-empoert-netanyahu-mit-verkaufstopp-fuer-siedlerprodukte-a-1064009.html

Dieser Sinneswandel  lässt manche Vermutungen und Rückschlüsse zu: Haben Sie sich der Israel-Lobby gebeugt, so dass diese stärker ist als geltendes EU-Recht?

Die EU hat am 19.7.2013 erklärt, dass die seit 1967 Besetzten Palästinensischen Gebiete (Occupied Palestinian Territories), nämlich das Westjordanland, der Gazastreifen, Ostjerusalem und die Golanhöhen nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören. Sie hat daraus die Konsequenz gezogen, dass die EU von 2014 an keine Projekte mehr in den israelischen Siedlungen fördert:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52013XC0719%2803%29&from=DE

Die EU stützt sich bei dieser Rechtsauffassung auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, der am 9.7.2004 festgestellt hat, dass für die Besetzten Gebiete die Vierte Genfer Konvention Anwendung findet. Deshalb sind sowohl die Mauer, soweit sie auf palästinensischem Gebiet errichtet wurde, wie auch die sogenannten Siedlungen völkerrechtswidrig. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte bei ihrem Antrittsbesuch in Jerusalem und Ramallah ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Siedlungen illegal sind.

Der Europäische Gerichtshof hat 2010 entschieden, dass das EU-Zollpräferenzabkommen mit Israel nicht für die israelischen Siedlungen gilt (EuGH 25.02.2010–C –386/08), bestätigt vom Bundesfinanzhof am 19.3.2013 (19.3.2013, VII R 6/12).

Nach jahrelanger Verzögerung ist die EU-Kommission endlich bereit, aus diesem Urteil die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen:

http://eeas.europa.eu/delegations/israel/documents/news/20151111_indication_of_origin_fact_sheet_final_en.pdf

http://eeas.europa.eu/delegations/israel/documents/news/20151111_interpretative_notice_indication_of_origin_of_goods_en.pdf

Es geht nicht nur um eine eindeutige Kennzeichnung für die Verbraucher. Das EU-Zollpräferenzabkommen ist auch von Bedeutung bei der Kontingentierung von waren Einfuhren, insbesondere bei Lebensmittelimporten.

Die EU drängt auf Einhaltung des Völkerrechts. Israelische Regierungsvertreter dagegen behaupten, die EU-Forderung erinnere an den Naziaufruf „Kauft nicht bei Juden!“ Die Nazis raubten mit ihrem Boykottaufruf den Juden die ökonomische Existenz, ehe sie danach Millionen ermordeten. Sowohl die Gründung des Staates Israel als auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte waren eine Reaktion auf die Naziverbrechen. Nichtjüdische und jüdische Organisationen, die zum Boykott von Siedlungsprodukten aufrufen, fordern die Respektierung der Menschenrechte, der bürgerlichen und der politischen Rechte für die Palästinenser.

Sehr geehrter Herr Armbruster, sehr geehrter Herr Maeder,  es ist befremdlich, dass Sie sich über  Völkerrecht, EU-Recht und höchstrichterliche Entscheidungen  hinwegsetzen. Es ist zu befürchten, dass rechtliche Schritte  unvermeidlich sein werden.

Zu Ihrer Information füge ich Ihnen eine Pressemitteilung der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft bei (s. Anhang).

Mit freundlichen Grüßen
Martin Breidert

Dr. Martin Breidert
Sprecher der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft, Regionalgruppe NRW Süd
Beueler Kreuz 1 53604 Bad Honnef 02224-9118059 Mail: martin.breidert@gmx.de

1 Kommentar zu Berliner KDW verkauft nach Druck von Netanjahu Besatzer Produkte

  1. Fehlt eigentlich nur noch ein Stand des Zentralrates oder von Stawskis Honestly-Concerned Vereins vor dem KaDeWe in dem man gegen Vorlage eines dort gekauften Produktes aus Israel und erst recht des WJL eine amtliche Bescheinigung erhält kein Antisemit zu sein. Ohne diese Bescheinigung ist man natürlich einer, und dann bejammern der ZdJ und Stawski vor laufenden Kameras der Medien in aller Welt den wachsenden Antisemitismus in Deutschland.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*