Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die Münchner Anti-BDS-Politik rechtswidrig ist Von Adri Nieuwhof 

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Tatsächlich ist laut Wissenschaftlichem Dienst der BDS-Beschluss des Bundestags nicht verbindlich und als Gesetz wäre er „verfassungswidrig“.

Wenn der Zentralratspräsident der Juden Schuster als Antwort auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen einen laut Gericht rechtswidrigen Beschluss des Münchner Stadtrats beschloss, der gegen die Meinungsfreiheit verstößt und  bundesweit wirksam ist, nichts anderes einfällt, als Bund und Länder aufzufordern, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um Kommunen eine Handhabe gegen BDS-Veranstaltungen zu geben, dann beweist das erneut, dass der Zentralrat und sein Präsident, immerhin eine Organisation des Öffentlichen Rechts, also mithilfe massiver Steuergelder unterstützt, genauso wie der Antisemitismusbeauftragte, dass sie nicht als deutsche Vertreter agieren , sondern an erster Stelle die Interessen eines gegen das Völkerrecht verstoßenden Staats vertreten.

Nein das oben erwähnte Urteil ist kein „Rückschlag im Kampf gegen den Antisemitismus“, sondern ein Fortschritt im Kampf für ein Ende der illegalen Besatzung Palästinas. Wenn Schuster und der Münchner OB Reiter fast im Chor die „Boykott, Disinvestment, Sanktionen“ BDS-Kampagne in die antisemitische Ecke rücken, so ist das nicht nur falsch, sondern im höchsten Maß gefährlich für die Demokratie. Die Meinungsfreiheit ist wie die Pressefreiheit ein hohes Gut und bedarf jedes Schutzes. Nicht die BDS-Bewegung ist antisemitisch, sondern es sind diejenigen, die u.an auch jüdischen Menschen die Kritik am „jüdischen Staat“ verbieten wollen. Israelboykott ist das adäquate Mittel, dass gegen das Besatzungsregime eingesetzt werden muss.

Evelyn Hecht-Galinski

 

Munich anti-BDS policy is illegal, German federal court rules

Meanwhile, Palestine solidarity supporters face lawsuit in Austria.

Bild: Vienna’s city government is suing an activist over a Facebook post that included this photo critical of Israel’s apartheid policies.

 

Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die Münchner Anti-BDS-Politik rechtswidrig ist

Von Adri Nieuwhof 

24. Januar 2022

Ein Plakat auf einer beleuchteten Tafel in einer abgedunkelten Straße

Die Wiener Stadtverwaltung verklagt einen Aktivisten wegen eines Facebook-Posts, der dieses Foto enthielt, das die israelische Apartheidpolitik kritisiert.

In einem Sieg für die politische Freiheit entschied ein deutsches Bundesverwaltungsgericht, dass die Weigerung der Stadt München, einen öffentlichen Veranstaltungsort für eine Debatte über die Anti-BDS-Resolution der Stadt zur Verfügung zu stellen, verfassungswidrig war.

Die Politik der Stadt verstößt gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“, urteilte das Gericht.

Die Entscheidung ist eine Ohrfeige für den Münchner Stadtrat, der 2017 eine Resolution verabschiedete, die Unterstützern von BDS – der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionskampagne für die Rechte der Palästinenser – öffentliche Mittel oder Räumlichkeiten verwehrt.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung in ganz Deutschland, wo Menschen wegen ihrer Unterstützung für die Rechte der Palästinenser regelmäßig Repressionen und Verleumdungen seitens der Behörden ausgesetzt sind.

Im benachbarten Österreich verklagt die Wiener Stadtregierung ein Mitglied von BDS Austria wegen eines Facebook-Posts, in dem die israelische Apartheid kritisiert wurde, wegen „Verleumdung“.
München hat das Gesetz gebrochen

Im April 2018 versuchte der Münchner Klaus Ried, einen Raum im Münchner Stadtmuseum zu buchen, um dort eine Diskussion darüber zu veranstalten, wie sich die Anti-BDS-Resolution der Stadt auf die Meinungsfreiheit auswirken würde.

Die Stadt lehnte die Buchung für eine Veranstaltung ab, die sie als BDS-bezogen ansah.

Ried zog in dieser Angelegenheit vor Gericht. Eine untere Instanz entschied zunächst gegen ihn und bestätigte, dass München das Recht habe, solche Beschränkungen aufzuerlegen.

Er ging in Berufung und gewann im Jahr 2020.

München konnte dies jedoch nicht akzeptieren und zog vor das Bundesgericht, in der Hoffnung, Rieds Sieg zu kippen.

Der Versuch scheiterte jedoch. Am 20. Januar entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Gunsten von Ried.

Das Bundesgericht bekräftigte, dass das deutsche Recht „jedem das Recht garantiert, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten“.

Es stellte fest, dass die Münchner Stadtverwaltung dieses Recht nicht verletzen durfte, indem sie die Genehmigung für eine Veranstaltung wegen „der zu erwartenden Meinungsäußerung zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen“ verweigerte.

Der Bundesgerichtshof bestätigte auch, dass Münchens Anti-BDS-Beschluss kein Gesetz ist.

Die bahnbrechende Entscheidung ist eine Warnung an Stadtverwaltungen in ganz Deutschland, die ähnliche Beschlüsse gefasst haben und Organisatoren von BDS-bezogenen Veranstaltungen den Zugang zu öffentlichen Veranstaltungsorten verweigern.

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die Anti-BDS-Resolution des Deutschen Bundestages für 2019, die – obwohl rechtlich nicht bindend – deutsche Institutionen und öffentliche Einrichtungen dazu auffordert, Gruppen, die die BDS-Bewegung unterstützen, Finanzmittel und Einrichtungen zu verweigern.

BDS Österreich unter Beschuss

Die Stadtverwaltung der österreichischen Hauptstadt Wien verklagt einen Vertreter von BDS Austria wegen eines Posts vom August 2021 auf der Facebook-Seite der Aktivistengruppe.

Der Beitrag zeigt ein Foto eines städtischen Plakats, das mit einem Protestplakat überklebt ist, wobei das offizielle Logo der Stadt weiterhin sichtbar bleibt.

Das Protestplakat ähnelt dem berühmten „Visit Palestine“-Plakat aus den 1930er Jahren. Stattdessen trägt es jedoch die Aufschrift „Visit Apartheid“. Auch auf dem Protestplakat ist das Logo der Stadt zu sehen.

Ein Social-Media-Post von BDS Austria trug die sarkastische Überschrift: „Wir freuen uns, dass auch die Stadt Wien die Apartheid zur Kenntnis nimmt und öffentlich dazu steht.“

Im November wurde ein Mitglied von BDS Austria darüber informiert, dass die Stadt Wien eine Klage eingereicht hat, in der behauptet wird, dass die BDS-Bewegung „zum Hass gegen das israelische Volk aufstachelt“.

Daher, so die Stadt, sei die öffentliche Verbindung mit BDS eine Verleumdung, da „die Bezeichnung der Situation in Israel/Palästina als ‚Apartheid‘ eine Schädigung unseres Rufes darstellt.“

Die Stadt fordert das Gericht auf, BDS Austria die Verwendung von Schildern, die der Stadt gehören, zu verbieten und 4.000 Dollar Schadenersatz zu zahlen. Sollte das Gericht BDS Austria die Prozesskosten auferlegen, könnte sich der Gesamtbetrag auf bis zu 40.000 $ belaufen.
Das European Legal Support Center (ELSC), eine Bürgerrechts- und Rechtsberatungsgruppe, bezeichnet dies als ein Beispiel für SLAPP – eine strategische Klage gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Solche Klagen zielen in der Regel darauf ab, kritische Äußerungen zum Schweigen zu bringen.

Die Behauptung der Stadt ist offenkundig lächerlich, denn es ist offensichtlich, dass das Plakat grob über die städtische Anschlagtafel geklebt wurde und keine offizielle Botschaft der Stadt Wien ist.

Darüber hinaus widerspricht Wiens Leugnung der Realität der Apartheid, die die Palästinenser erleben, einem wachsenden Konsens, der sogar von Mainstream-Gruppen wie Human Rights Watch und der israelischen Organisation B’Tselem bestätigt wird.

ELSC hat eine Crowdfunding-Kampagne ins Leben gerufen, um öffentliche Spenden für die Prozesskosten zu erbitten.

Und eine Petition zur Unterstützung von BDS Austria hat bereits fast 700 Unterschriften gesammelt.
Überzeugte Israel-Unterstützer

2017 hat Österreich die sogenannte IHRA-Definition von Antisemitismus angenommen.

2017 hat Österreich die sogenannte IHRA-Definition von Antisemitismus übernommen.

Die umstrittene „Definition“, die von Israel und seiner Lobby gefördert wird, setzt Kritik an Israel und seiner zionistischen Staatsideologie mit antijüdischer Bigotterie gleich. Die IHRA-Definition wird nun regelmäßig in verschiedenen Ländern verwendet, um Befürworter der palästinensischen Rechte zu diffamieren.

Ein Jahr später verabschiedete der Wiener Stadtrat eine Resolution, die die BDS-Bewegung als inhärent antisemitisch bezeichnet. Die Resolution verweigert BDS-Unterstützern die institutionelle Unterstützung und bedroht die Existenz eines sicheren politischen Raums für das Eintreten für palästinensische Rechte in Österreich.

Im Jahr 2019 organisierten Mitglieder von BDS Austria einen Protest vor dem Stadtrat gegen diese offizielle Zensur.

Wie in Deutschland sind auch in Österreich die politischen Eliten überzeugte Israel-Befürworter. Die Annexion Österreichs durch den gebürtigen Österreicher Adolf Hitler im Jahr 1938 wurde von der österreichischen Öffentlichkeit weitgehend begrüßt, so dass viele Österreicher, ähnlich wie heute in Deutschland, die bedingungslose Unterstützung Israels – unabhängig davon, was es den Palästinensern antut – als eine Form der Sühne für die Verbrechen der Nazis betrachten.

Die Anwältin Elisabetta Folliero hat zusammen mit dem European Legal Support Center eine Gegendarstellung zur Klage der Stadt eingereicht.

Sie enthält ein Gutachten der renommierten Völkerrechtswissenschaftler Eric David, Xavier Dupré De Boulois, Richard Falk und John Reynolds.

Sie argumentieren, dass die österreichischen Anti-BDS-Resolutionen gegen internationale und europäische Menschenrechtsstandards verstoßen, einschließlich der Achtung der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Die Experten zitieren unter anderem das bahnbrechende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2020, das bestätigt, dass Aufrufe zum Boykott israelischer Waren eine geschützte politische Äußerung darstellen.

Der Fall gegen BDS Austria wird am 28. Januar 2022 vor dem Handelsgericht Wien verhandelt.

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