Das „massive Behördenversagen“ in Sachen „NSU“ macht Karriere Von Wolf Wetzel

Ich danke dem Autor Wolf Wetzel sehr für die Überlassung  dieses wichtigen Hintergrundartikel zu einem Thema, dass mich persönlich brennend interessiert.

Das „massive Behördenversagen“ in Sachen „NSU“ macht

Karriere

Von Wolf Wetzel

setzt seine NSU-VS-Recherche mit dem Beitrag fort, der sich der Frage stellt:

Was ist mit all den Akteuren passiert, die an diesem „massives Behördenversagen“ einen maßgeblichen Anteil hatten?

 

Die vorausgegangenen Beiträge finden sich hier:

 

Das unwahrscheinliche Ende des NSU |Eisenach 2011

NDS vom 17.November 2016: https://www.nachdenkseiten.de/?p=35857

 

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007

NDS vom 30. November 2016: https://www.nachdenkseiten.de/?p=36047

 

Der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex: Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln

NDS vom 4. Januar 2017: https://www.nachdenkseiten.de/?p=36493

 

Der NSU-VS-Komplex aus Sicht polizeilicher Ermittlungsmethoden

NDS vom 9.2.2017: https://www.nachdenkseiten.de/?p=36957

 

Kassel 2006 – Der Mord an Halit Yozgat und der Zufallsgenerator

NDS vom 14. April 2017: https://www.nachdenkseiten.de/?p=37786

 

 

Nachdem sich die neonazistische Terrorgruppe ‚NSU’ (Nationalsozialistischer Untergrund) Ende 2011 durch die Verschickung einer Videokassette selbst bekannt gemacht hatte, war die Erklärungsnot groß – auf Seiten der Verfolgungsbehörden: Wie konnte eine neofaschistische Terrorgruppe dreizehn Jahre lang Sprengstoffanschläge verüben und Morde begehen, ohne eine „heiße Spur“ zu hinterlassen? Wie war es hingegen möglich, dass dreizehn Jahre lang die Morde an migrantischen Mitbürgern als „Dönermorde“, als Morde unter kriminellen Ausländern „ausermittelt“ wurden?

Mit diesem Rätsel beschäftigte sich auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Berlin (PUA), um dieser dreizehn Jahre währenden Ahnungslosigkeit auf die Schliche zu kommen. In seinem Abschlussbericht konstatierte dieses Gremium 2013 ein „massives Behördenversagen“, was folglich alle Institutionen beträfe, die an der (Nicht-)Verfolgung bzw. (Nicht-)Aufklärung beteiligt gewesen waren: Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Geheimdienste, und die jeweiligen Innenministerien.

 

Ein Fazit, das im Klartext bedeutet, dass es sich nicht um bedauerliche Pannen Einzelner und auch nicht um persönliches Versagen Vieler handelte, sondern um ein strukturelles, um ein systemisches Versagen, das man eben nicht durch Austausch einzelner ‚Köpfe’ oder durch personale Schuldzuweisungen lösen kann.

Selbstverständlich teilten keine der angesprochenen Institutionen dieses politische Urteil.

 

So stellt sich Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht nur schützend vor seine Polizei, sondern auch vor den Verfassungsschutz:

 

»Polizei und Verfassungsschutz Rassismus oder gar Vertuschung von Straftaten gegen Nichtdeutsche oder Deutsche mit Migrationshintergrund vorzuwerfen, diskreditiert die tägliche mühevolle Arbeit zehntausender Frauen und Männer in beiden Institutionen, die innere Sicherheit zu gewährleisten und Angriffe gegen die Verfassung Deutschlands abzuwehren.« (2.11.2012)

 

Und der amtierende Chef des Inlandgeheimdienstes/BfV, Hans-Georg Maaßen, ließ 2015 die Öffentlichkeit wissen:

 

„Ich weise diese Kritik zurück; viele Vorwürfe sind unsachlich oder zu pauschal. Klar ist: Mein Amt war nicht zuständig für die Fahndung nach dem Trio. Das war Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaften. Damals sind schwere Fehler gemacht worden, aber ich verwahre mich dagegen, dies meiner Behörde zuzurechnen.“ (taz vom 11.2.2015)

 

Ein mehr als durchsichtiger Versuch, einen nicht gemachten Vorwurf mit Verve zurückzuweisen. Denn niemand erwartete vom BfV, dass es die Fahndung nach untergetauchte Neonazis selbst in die Hand nimmt, was ihm untersagt ist.

Vielmehr lautet der vielfach belegte Vorwurf, den eigenen Vorgaben massiv zuwider gehandelt zu haben: Informationen und Kenntnisse über die untergetauchten Neonazis an die zuständigen Polizeibehörden weiterzugeben, um schwere Straftaten zu verhindern bzw. an der Aufklärung einer begangenen Straftat mitzuwirken. Genau dies ist nachweislich in unzähligen Fällen nicht passiert! Zahlreiche Festnahmemöglichkeiten wurden durch Interventionen vonseiten des Verfassungsschutzes, dem sich das Innenministerium anschloss, verhindert:

 

Vergangene Woche war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte.“ (Frankfurter Rundschau vom 8.12.2011)

 

Dennoch erntete der neue Geheimdienst-Chef für diese Irreführung und Selbstamnestierung keine erbosten Gegenstimmen, keine Entrüstung aus dem parlamentarischen Raum. Schon gar nicht antwortete man ihm mit Entlassung.

 

Bleiben wir einmal bei dieser Art der „Aufklärung“. Wenn zumindest viele „Einzelne“ gegen Strafgesetze und Dienstvorschriften verstoßen haben, dann müssten doch all jene „Einzeltäter“ mit straf- bzw. dienstrechtlichen Mitteln belangt worden sein?

 

Das Ergebnis ist mehr als niederschmetternd.

Ich möchte dies an einigen herausragenden Personen nachzeichnen, die in exponierter Position dieses „massive Behördenversagen“ ermöglicht haben.

 

Andreas Temme, V-Mann-Führer im Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen

Andreas Temme war beim Mord an Halit Yozgat in einem Internetcafé in Kassel 2006 am Tatort gewesen. Er hatte sich dort unter falschem Namen eingeloggt und war der einzige Zeuge, der sich nicht gemeldet hatte. Die Polizei ermittelte seine wahre Identität und führte ihn längere Zeit als Tatverdächtigen. Nachdem alle ihm vorgesetzten Dienststellen das polizeiliche Ermittlungsverfahren torpedierten, wurde das Verfahren im Januar 2007 gegen ihn eingestellt.

 

Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen häuften sich disziplinarrechtliche „Vergehen“:

  • Er machte während seiner Einlassungen Falschaussagen.
  • Bei ihm wurden zahlreiche Waffen und Munition gefunden.
  • Er konsumierte faschistisches Propagandamaterial und Cannabis.

 

Man leitete ein Disziplinarverfahren ein – ohne jemals tatsächlich zu ermitteln. Ein Phantom-Verfahren oder eine „Farce“, wie es die SPD-Obfrau Nancy Faeser qualifizierte.

Der damit beauftragte Regierungsdirektor am Regierungspräsidium Darmstadt, Wolfgang V., erklärte im NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags am 30.9.2016, dass er nicht einmal Temme’s Namen erfahren habe „und keine konkreten Vorwürfe“. (FR vom 4.10.2016). Am 26.2.2007 stellte er etwas ein, was nur dem Anschein dienen sollte.

Temme hat heute einen geruhsamen Job in der Rentenabteilung des hessischen Innenministeriums.

Michael Menzel, Einsatzleiter in Eisenach 2011, später Chef der SOKO „Capron“ und zugleich Leiter der Polizeidirektion in Gotha

 

Am 4. November 2011 soll die Polizei durch Zeugen auf einen Campingwagen in Eisenach aufmerksam gemacht worden sein, in den sich mutmaßliche Bankräuber geflüchtet haben sollen. Man will zwei Schüsse gehört haben. Die Schüsse wurden nicht auf Beamte abgefeuert. Laut Ermittlungsergebnis tötete Uwe Mundlos mit einer Pumpgun zuerst Uwe Böhnhardt mit einem Schuss in den Kopf. Dann setzte er den Campingwagen in Brand, lud das ca. 80 Zentimeter lange Repetiergewehr nach, richtet den Lauf von unten gegen den eigenen Kopf und tötet sich selbst. Wenig später war die Feuerwehr vor Ort, löschte den Brand und machte zu Dokumentationszwecken Fotos – auch vom Innenraum.

Entgegen dieser bis heute gültigen Version, erzählte der Michael Menzel, damaliger Leiter der für Eisenach zuständigen Polizeidirektion Gotha (später Chef der SOKO „Capron“) der BILD-Zeitung etwas ganz Anderes: „Wir wussten, dass sie scharfe Waffen hatten. Sie haben sofort auf uns geschossen“, sagte Menzel. (Bild.de vom 26.11.2011).

Wenn die bis heute gültige Version die richtige ist, dann hat der Leiter der Polizeidirektion Gotha eine Falschaussage gemacht!

Tatsächlich traf Michael Menzel knapp 30 Minuten nach Auffinden des Campingwagens am Tatort ein. Seine erste Amtshandlung bestand darin, die Kamera des Feuerwehrmanns zu beschlagnahmen. Eine Amtsanmaßung, eine Straftat im Amt, denn es gab keinen einzigen dienstlichen Grund, die Fotos, die zu Dokumentationszwecken erstellt werden, zu kassieren. Obwohl es zum Einmaleins der Ermittlungsarbeit gehört, bestimmte weder ein Notarzt vor Ort den Todeszeitpunkt, noch konnte die Gerichtsmedizin ihrer Arbeit nachgehen, anhand von Blutmusterbildern zu überprüfen, ob diese mit dem angenommenen Geschehensablauf übereinstimmen. Die Gerichtsmediziner wurden einfach weggeschickt.

Wenig später ordnete Michael Menzel an, den ausbrannten Campingwagen über eine 20-30 Grad geneigte Rampe abzuschleppen, wodurch der mögliche Tatort im Polizeijargon „kontaminiert“, also für eine Spurenauswertung unbrauchbar gemacht wurde. Eine Spurensicherung vor Ort wurde also unterlassen.

Damit wurden gängige und im Schlaf eingeübte Ermittlungsmethoden komplett ausgeschaltet, was zur Folge hat, dass alle „Ermittlungsergebnisse“, die später präsentiert wurden, wertlos sind, also einem Verwertungsverbot unterliegen müssten.

Eine Serie von „Pannen“ also, die auf systematische Weise die Rekonstruktion der tödlichen Ereignisse verhindert hatte.

All dies ist unter Leitung und auf Anweisung des späteren Chefs der SOKO „Capron“ passiert.

 

Hat man ihn wenigstens wegen der „Pannen“ gerügt oder sanktioniert?

„Menzel ist derzeit im Thüringer Innenministerium Referatsleiter Verbrechensbekämpfung.“ (thueringer-allgemeine.de vom 18.11.2015)

Viel höher kann man nicht „fallen“.

 

Gordian Meyer-Plath |Verfassungsschutz in Brandenburg

Gordian Meyer-Plath war zeitweilig V-Mann-Führer des angeworbenen Neonazi Carsten Szczepanski mit Deckname „Piatto“: „Von Januar 1997 bis Oktober 1998 war er VM-Führer von Piatto, zusammen mit einem zweiten VM-Führer, der bisher nicht eindeutig identifiziert ist. Meyer-Plath traf sich 37-mal mit Piatto, der bis zu 300 DM pro Treff als Honorar bekam, insgesamt 50.000 DM, zuzüglich Extraprämien für besonders wertvolle Informationen und Spesen.“ (Thomas Moser)

Der Neonazi und V-Mann Carsten Szczepanski ist zweifelsohne eine Schlüsselfigur im NSU-VS-Komplex:

„Der Mann war 1995 wegen versuchten Mordes an einem Nigerianer (Steve Erenhi, d.V.) zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde damals im Gefängnis zu einem Informanten der Behörde und lieferte auch Hinweise auf die Mitglieder der Zwickauer Terrorzelle. Meyer-Plath hatte lange in der Verfassungsschutzabteilung des Brandenburger Innenministeriums gearbeitet und gehörte in den 90er Jahren zu den Führern des V-Mannes. Meyer-Plath betonte, ihm sei bekannt gewesen, dass der Mann ein führender und gefährlicher Rechtsextremist gewesen sei. Seine Vorgesetzten hätten sich aber aus strategischen Gründen für die Kooperation entschieden. ‚Ich habe die Früchte geerntet und das nicht hinterfragt‘, sagte er. (…) Der V-Mann lieferte 1998 auch Hinweise auf das gerade abgetauchte rechtsextreme Terrortrio NSU.“ (spiegel.de vom 15.4.2013)

Was 2013 noch nebulös als Hinweise umschrieben wurde, steht nun mehr als quellensicher fest. Der zweite V-Mann Führer von „Piatto“ bestätigte am 2.3.2016 vor dem OLG in München genau das, was Recherchen bereits ans Licht gebracht hatten: Bereits 1998 habe ihm „Piatto“ erzählt, „die Unterstützer wollten Waffen für die drei besorgen und aus Konzerterlösen bezahlen. ‚Piatto’ habe ihm als Info-Quelle zwei Anführer der „Blood & Honour“-Gruppe genannt. Das war 1998 einer der wenigen Hinweise bundesweit auf den NSU.“ (pnn.de vom 3.3.2016)

Bei den „drei“ handelte es sich um die abgetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.

Nach seiner Haftentlassung 1999 machte er sich als Neonazis und V-Mann an den Aufbau von Wehrsportgruppen und beteiligte sich aktiv daran, einen Ableger von „combat 18“ aufzubauen. Nach vollbrachter staatlich geförderter Neonazitätigkeit wurde er ins Zeugenschutzprogramm genommen und vor rechtstaatlichen Ermittlungen abgeschirmt: Der Verfassungsschutz Brandenburg verhindert durch eine sogenannte Sperrerklärung, dass der Neonazi und V-Mann in Münchner NSU-Prozess umfänglich aussagt.

Ganz auf der Linie des Justiz- und Innenministeriums agierte auch Gordian Meyer-Plath. Am 22. April 2015 wurde er als Zeuge im NSU-Prozess in München gehört. Sein Erinnerungsvermögen glich dem der Neonazis, die als Zeugen gehört wurden. In den aller meisten Fällen, vor allem dann, wenn es konkret wurde, konnte er sich nicht erinnern. Manchmal verwies er auch auf seine Aussagebeschränkung.

Was auch hier bestenfalls als „Panne“ bedauert wird, ist der Aufbau eines neonazistischen Untergrundes, seine Co-Finanzierung und die gezielte Unterlassung von Möglichkeiten, neonazistische Straftaten zu verhindern.

 

All das hat Gordian Meyer-Plath nicht geschadet: Er ist seit 2013 Präsident des Verfassungsschutzes in Sachsen.

 

Referatsleiter Axel M. | Deckname Lothar Lingen | Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln

Der Referatsleiter im BfV, mit dem Decknamen Lothar Lingen, „über Jahre verantwortlich für das Anwerben und Führen rechtsradikaler Spitzel, hat am Vortag (am 10.11.2011) um 10.25 Uhr per Mail den Auftrag erteilt, Dokumente zu sechs V-Männern aus Thüringen und einem aus Niedersachsen zu vernichten. Die Akten zu den Fällen Tobago, Tusche, Treppe, Tonfarbe, Tacho, Tinte, Tarif würden ‚nicht mehr gebraucht‘. Die Spitzel führte das Amt von 1999 bis 2003 – im Rahmen der ‚Operation Rennsteig‘.“ (Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

Das Magazin Der Stern zeichnete die „Operation Konfetti“ wie folgt nach:

„Am 4. November 2011 erschießen sich in einem Wohnmobil zwei Männer. In Zwickau explodiert ein Haus. Eine Mordserie endet. Seit Jahren bleiben Fragen unbeantwortet. (…) Köln, Bundesamt für Verfassungsschutz, 10. November 2011. Frau N., Sachbearbeiterin, gewissenhaft, fragt sicherheitshalber noch einmal nach.

 

„Was soll hier vernichtet werden?“ „Sechs Akten“, sagt der Referatsleiter M. „Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten?“ „Es sind V-Mann-Akten.“ „Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden?“ „Tun Sie das, was ich sage.“ „Nein, das tue ich nicht. Geben Sie mir das schriftlich.“

Referatsleiter M. schickt eine E-Mail.

Einen Tag später, zwischen zehn und elf Uhr, schiebt Frau N., gewissenhaft und zusammen mit einem Kollegen, sechs Akten in den Schlund des gewaltigen Reißwolfs im Keller des Bundesamts. Sechs Akten, auf die der Referatsleiter stieß, als er hektisch nach drei Namen suchte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt. (…) Drei Namen, die den Verfassungsschützern seit einer Woche Sorgen machen, seit Maskierte eine Bank in Eisenach überfielen und ein Haus in Zwickau explodierte. Namen, die schon bald mit einer Mordserie verbunden, zu Synonymen einer Staatsaffäre werden.“ (Stern vom 26.11.2014)

 

Nachdem dieser Vorgang nicht mehr als ganz normaler Vorgang im Rahmen gesetzlicher Löschfristen frisiert werden konnte, galt es einen hierarchiefreien Einzelgänger zu finden. Genau dies tat der damalige Vize-Präsident Klaus-Dieter Fritsche in seiner Erklärung am 18.12.2012 vor dem PUA in Berlin wie folgt:

„Hiervon getrennt zu sehen ist der Sachverhalt der außerordentlichen Aktenvernichtung im BfV noch nach Bekanntwerden des NSU, über den ich erstmalig am 27.06.2012 Kenntnis erlangt habe und der mich fassungslos gemacht hat.

Ich habe den damaligen Präsidenten des Bundesamtes unmittelbar aufgefordert, den Sachverhalt umfassend zu erheben und habe mir gleichzeitig disziplinarrechtliche Maßnahmen vorbehalten. (…) Ich möchte seinem heutigen Abschlussbericht in diesem Ausschuss nicht vorgreifen. Aber das offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters hat dazu geführt, eine ganze Behörde in Verruf zu bringen.“

 

Gehen wir auch hier davon aus, dass wieder einmal ein hochrangiger Beamter ganz eigensinnig und seiner inneren Stimme folgend, genau jene Beweismittel vernichtet hatte, die zuvor angefordert wurden. Glauben wir weiterhin, dass ein solcher Beamter „eine ganze Behörde in Verruf“ gebracht hat, dann müsste es ihm in der Folge ganz schlimm ergangen sein!

Vor allem dann, wenn spätestens seit dem 24. Oktober 2014 mit seiner Vernehmung durch BKA-Beamte aktenkundig ist, dass weder Löschfristen, noch ein Versehen für die Vernichtung von V-Mann-Akten verantwortlich sind, sondern eine gezielte Vertuschung der Tatsache, dass der Verfassungsschutz zahlreiche V-Leute im Nahbereich des NSU hatte:

„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (…) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)

 

Der Referatsleiter des Inlandgeheimdienstes hat also nicht nur wichtige Beweismittel vernichtet, die den Staatsanteil im NSU-Komplex qualifizieren könnten. Er hat darüber hinaus diese Straftat mit vorgetäuschten Amtshandlungen verdeckt.

Welche Folgen hatte dieses „offensichtlich bewusste, individuelle Fehlverhalten eines Referatsleiters“?

Er wurde ins Bundesverwaltungsamt in Köln versetzt, „wo er unter anderem Personenvorschläge für Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten erarbeitet“. (FR vom 5.10.2016), unter seinem echten Namen: Axel Minrath.

 

Alexander Eisvogel | Direktor im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Alexander Eisvogel hatte von 2004 bis 2006 als Direktor beim Verfassungsschutz die damals neu gegründete Abteilung „Islamischer Extremismus und islamistischer Terrorismus“ geleitet. Von seinem Amtskollegen im hessischen Verfassungsschutz bekam er die Anfrage, ein Gutachten anzufertigen, das den Schutz von V-Leuten unterstreichen sollte. Hintergrund dieses Ansinnens war, dass die ermittelnde Polizei im Mordfall Kassel 2006 den hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme als möglichen Tatverdächtigen führte. Dieser war zur Tatzeit anwesend und „führte“ u.a. den Neonazi Benjamin Gärtner, der zum NSU-Netzwerk gehörte, als V-Mann. Da er am Tattag telefonischen Kontakt zu besagtem Neonazi und V-Mann hatte, wollten die Ermittler diesen Neonazi als Zeugen befragen.

Das beauftragte Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Schutz von V-Leuten „unabdingbar“ sei und dies auch die „Sicherheitslage“ verlange. Dank dieses Gutachtens wies der damalige Innenminister Volker Bouffier den Antrag auf Vernehmung dieses V-Mannes zurück.

 

Weniger als zwei Monate nach der Erstattung des Gutachtens wurde Eisvogel von Bouffier zum Präsidenten des hessischen Verfassungsschutzes ernannt.“ (FR vom 10./11.9.2016)

Auch das sollte noch nicht alles sein:

Nach seiner Rückkehr zum BfV als dessen Vizepräsident leitete er zuletzt das Projekt zur Reform des Verfassungsschutzes.“ (n24. de vom 15.9.2013)

Klaus-Dieter Fritsche | Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Klaus-Dieter Fritsche war von Oktober 1996 bis November 2005 Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Im September 2003 verfasste er in dieser Funktion einen als geheim eingestuften Bericht, der die Frage nach einer „braunen RAF“, also nach terroristischen Strukturen und Verbindungen innerhalb der Neonaziszene beantworten sollte. Laut dem Magazin Stern kam der Bericht zu folgendem Ergebnis:

„Fritsche erinnerte die These von der braunen RAF an Berichte über ‚drei Bombenbauer aus Thüringen, die seit mehreren Jahren abgetaucht‘ seien. Dabei seien ‚diese Personen auf der Flucht‘ und hätten ‚seither keine Gewalttaten begangen‘. Ihre Unterstützung sei ‚nicht zu vergleichen mit der für einen bewaffneten Kampf aus der Illegalität‘. Zudem seien ‚Absichten für einen solchen Kampf in der rechtsextremistischen Szene nicht erkennbar‘, ein ‚potenzielles Unterstützerumfeld‘ gebe es ‚nicht‘.“ (Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

 

Von Dezember 2005 bis Dezember 2009 arbeitete Fritsche als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt. Er hatte also leitende Funktionen inne, als das Totalversagen seinen Lauf nahm. Und spätestens seit 2006 wusste er nicht nur, was im Bundesamt für Verfassungsschutz gemacht bzw. unterlassen wurde, sondern auch was der Militärische Abschirmdienst/MAD dazu beigetragen hat.

Nachdem die Existenz des NSU nicht mehr zu verheimlichen war, versprach die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2011 der Öffentlichkeit und den Angehörigen der Opfer des NSU-Terrors lückenlose Aufklärung. Wie das gemeint war, bewies das Bundesamt für Verfassungsschutz zeitnah: Es wurde eine umfangreiche Vernichtung von V-Mann-Akten angeordnet, die im Nahbereich des NSU operiert hatten:

 

Berlin, 14. November 2011, Bundesinnenministerium.

Ein Sachbearbeiter ist es, zuständig für Geheimschutz im Referat ‘S III 3‘, der einen vertraulichen ‚Vernichtungserlass‘ ans BfV abschickt. Es ist eine Weisung: Akten zu Abhörmaßnahmen müssten vernichtet werden, weil Löschungsfristen abgelaufen seien. Die ‚Sammelanordnung‘ betrifft auch sechs Ordner mit Abhörprotokollen von Rechtsextremisten. Der Auftrag zum Schreddern kommt direkt aus dem Ministerium – aus einer Abteilung aus dem Bereich des Sicherheits-Staatssekretärs Fritsche.“ (Operation Konfetti, stern.de vom 16.10.2012)

 

Um zu klären, wie „versehentlich“ wichtige Akten von V-Leuten im Nahbereich des NSU vernichtet werden konnten, wurde Klaus-Dieter Fritsche am 18.10.2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss in Berlin befragt. Im Gegensatz zu vielen anderen Bediensteten dieser Behörde gab er sich mit Bedauern und Erinnerungslücken nicht ab. Er machte klar und deutlich, warum es hier geht, warum seine Behörde so gehandelt hat, warum alles richtig war und ist:

 

Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig‘. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“

 

Damit war die Frage beantwortet, warum über 300 Akten vernichtet worden sind, warum zahlreiche V-Mann Akten nur geschwärzt einsehbar sind, warum der Tatanteil von V-Männern am Zustandekommen des NSU bis heute gedeckt wird.

Die offene und unmissverständliche Ankündigung und Rechtfertigung, die juristische und politische Aufklärung zu sabotieren, hat auch diesem Mann nicht geschadet. Im Gegenteil: Er wurde dafür fürstlich belohnt.

Seit Dezember 2013 ist er Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt. Dieser Posten wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel neu geschaffen.

 

Freispruch am laufenden Meter

Man muss den Ausgang im NSU-Prozess in München nicht abwarten, um mit dieser Art der „Aufklärung“ abzuschließen. Denn lange bevor das Urteil in München gesprochen wird, wurden die an dem „massiven Behördenversagen“ Beteiligten mit diesen Belobigungen „gefeiert“.

 

Und es lässt sich ein mehr als düsteres Fazit ziehen: Wenn all jene nichts zu befürchten haben, die den NSU ausgestattet haben, Festnahmemöglichkeiten verhindert hatten, V-Leute als Neonazis gewähren ließen, Akten vernichtet haben, die dies belegen würden – wenn diese vielmehr gedeckt, beschützt, belohnt und befördert werden, dann haben sie nichts falsch, sondern alles richtiggemacht.

 

Und noch etwas fällt auf und schwer ins Gewicht. Die Karrieren, die die „Pannen“ und das „persönliche Versagen“ Vieler gemacht haben, wurden von allen ehemaligen und aktuellen Regierungsparteien ermöglicht: Das reicht von der CSU/CDU über die SPD bis hin zur Partei „DIE LINKE“, die aktuell die Regierung in Thüringen anführt.

 

Eine tatsächlich ausgeübte parlamentarische Kontrolle und Aufklärung ist also bei dieser parteiübergreifenden Deckungsarbeit auszuschließen.

 

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

 

Quelle:

 

Eine sehr gute Zusammenfassung zur „Operation Konfetti“ findet sich hier: https://www.stern.de/investigativ/projekte/terrorismus/rechtsterrorismus–operation-konfetti–3869404.html (stern.de vom 16.10.2012)

 

 

Publiziert auf der Plattform „NachDenkSeiten“ am 19. März 2018:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=43045#more-43045

 

Der Beitrag ist dort auch als Audio-Podcast zu hören: https://www.nachdenkseiten.de/?powerpress_pinw=43045-Podcast

 

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