Diagnose Doppelmoral Von Hannes Hofbauer

Diagnose: Doppelmoral

EU Polen und Ungarn stehen am Pranger, weil sie Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit mit Füßen treten. Die Kritik ist selbstgerecht

 

Ende Juni 2021 durchsuchten Exekutivbeamte auf Beschluss der Staatsanwaltschaft Erfurt ein Dutzend Wohnungen in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Im Visier stand ein Weimarer Amtsrichter, dessen Handy und Laptop bereits zuvor beschlagnahmt worden waren. Sein – mutmaßliches – Verbrechen: Er hatte am 8. April die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben. Nun wollte der Staatsanwalt Absprachen mit Mittätern finden, um dem Richter eine mögliche Rechtsbeugung vorwerfen zu können.

Anfang Mai 2021 eröffnete die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg ein Verfahren gegen den Journalisten Ken Jebsen wegen der Verletzung journalistischer Sorgfaltspflicht. Der Vorwurf lautet, auf seinem Kanal KenFM würden unbelegte Behauptungen und Verschwörungstheorien verbreitet. Es ist das erste diesbezügliche Verfahren auf Basis einer erst im Herbst 2020 verschärften Gesetzeslage in Bezug auf Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags, die Internetmedien einer inhaltlichen Kontrolle unterwirft. Ken Jebsen droht die Schließung seines Kanals.

Mit diesen zwei Beispielen aus der deutschen Wirklichkeit sollte man einen Beitrag über die Vorwürfe Brüssels an Ungarn und Polen, die EU-europäische Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit mit Füßen zu treten, wohl nicht beginnen. Außer man will provozierend darauf hinweisen, dass alles, was Brüssel den beiden osteuropäischen Staaten vorwirft, zwar richtig ist, aber seriöserweise in einem größeren Zusammenhang und in Relationen gesehen werden sollte. Diesen Versuch wollen wir unternehmen.

Instrument zur Zähmung

Als der Europäische Rat im Dezember 2020 nach langen Querelen verkünden konnte, einen Kompromiss zum Rechtsstaatsmechanismus gefunden zu haben, war die Freude in den westeuropäischen Staatskanzleien groß. Endlich hatte man ein Instrument zur Zähmung widerspenstiger Mitglieder – konkret gegen die Regierungen in Polen und Ungarn – in der Hand. Nach dem am 20. Juli 2021 veröffentlichten „2. EU-Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit“ ging die EU-Kommission sogleich in die Offensive, stellte Polen ein Ultimatum und drohte Ungarn mit deftigen Kürzungen der EU-Mittel, womöglich einem Einfrieren von Corona-Hilfen.

Die rechtliche Grundlage für ein solches Vorgehen ist freilich zweifelhaft, heißt es doch in der mühsam zusammengebastelten Verordnung, dass konkrete Maßnahmen nur dann ergriffen werden können, „wenn Rechtsverstöße die finanziellen Interessen der EU in einer ausreichend direkten Weise zu beeinträchtigen drohen“. Klare Jurisdiktion sieht anders aus. Zudem war der Rat, der vor einem halben Jahr den Rechtsstaatsmechanismus in die Kompromissformel goss, dafür gar nicht legitimiert. Er darf laut EU-Vertrag nicht gesetzgeberisch tätig werden; ganz abgesehen davon, dass die EU selbst keine Gewaltenteilung kennt, weil der aus nationalen Exekutiven (Regierungsmitgliedern) zusammengesetzte Rat auf EU-Ebene grundsätzlich legislative Funktionen beansprucht. Erinnert sei an dieser Stelle auch daran: Das von den EU-Bürgern gewählte Parlament ist genau genommen keines. Es fehlt ihm die Kernfunktion: das Antragsrecht; es verfügt – wie es laut EU-Sprech heißt – bloß über ein „Mitentscheidungsverfahren“. Oder, wie es der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim zum Ausdruck brachte: „Demokratie ist in der Europäischen Union in krasser Weise defizitär. (…) Würde ein Beitrittskandidat derartige Defizite aufweisen, hätte er nicht die geringste Chance, in die EU aufgenommen zu werden.“ So ist es die eigene Struktur, die Brüssels Autorität gegenüber Mitgliedsstaaten schwächt, welche es mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nicht so genau nehmen. Übersetzt mit Deepl.com

Polen steht vorrangig wegen seines Justizsystems am Pranger. Zum einen wirft Brüssel der Regierung in Warschau vor, mit der Einsetzung einer sogenannten Disziplinarkammer ein Damoklesschwert über der polnischen Richterschaft platziert zu haben, das missliebige Justizbeamte mit Absetzung bedroht. Argumentiert wurde von der in Warschau regierenden PiS in der Vergangenheit häufig mit skurril anmutenden Vorwürfen, einzelne Richter würden noch kommunistische Vorstellungen von Recht in sich tragen. Zuletzt wirkte die Disziplinarkammer, um liberale Rechtspfleger zu disziplinieren.

Besonders hart wird zwischen Warschau und Brüssel um den generellen Stellenwert von EU-Recht gepokert. Als Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki Anfang Juni 2021 erklärte, dass die polnische Verfassung über dem EU-Recht stünde, schrillten in Brüssel die Alarmglocken. Unmittelbar darauf begann das polnische Verfassungsgericht mit einer formellen Prüfung, welches Recht im Zweifel Vorrang hätte. Dass Brüssel diesbezüglich auf tönernen Säulen steht, zeigte sich bereits früher bei anderer Gelegenheit, als ausgerechnet die Karlsruher Richter einen Präzedenzfall schufen. Im Mai 2020 entschieden sie, dass die unter EU-Ägide aufgenommenen milliardenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank dem deutschen Grundgesetz widersprächen; und das, obwohl zuvor der Europäische Gerichtshof auf Anfrage des deutschen Verfassungsgerichts die EU-Konformität des Anleihekaufs bestätigt hatte. Karlsruhe betrieb Rechtsprechung gegen den EuGH. Polnische Justizkreise verfolgten dies mit Interesse; sie finden den Brüsseler Umgang mit Polen entsprechend heuchlerisch. Das Ultimatum an Polen sei „kolonialem Denken“ geschuldet, polterte Justizminister Zbigniew Ziogro. Sein Vize Sebastian Kaleta unterstellt der EU „bösen Willen“ und „Ignoranz“ gegenüber der polnischen Verfassung.

Ähnlich doppelbödig sieht die ungarische Amtskollegin, Justizministerin Judit Varga, Brüssels Politik gegen Budapest. Der EU-Bericht über Rechtsstaatlichkeit sei „politisch motiviert und sachlich niveaulos“, meinte sie. Er diene als „Mittel zur Erpressung Ungarns“. Die ungarische Regierung steht besonders wegen ihres Mitte Juni 2021 beschlossenen „Kinderschutzgesetzes“ in heftiger Kritik. Das Gesetz verbietet Werbung für Homo- und Transsexualität im Umfeld von Minderjährigen und untersagt Jugendlichen auch den Zugang zu entsprechenden Büchern und Filmen. Es trägt einen kritikwürdigen homophoben Kern in sich, wird aber in vielen westlichen Medien übersteigert als Verbotsgesetz für LGBTIQ-Menschen interpretiert.

Zweierlei Maß

Besonders an dieser Stelle scheiden sich die Geister nicht nur zwischen liberal und (erz-)konservativ, sondern auch zwischen West und Ost. Die Debatte hat ihren Vorläufer im Jahr 2013, als in Russland ein Gesetz die Werbung für Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen unter Strafe stellte. Damals nahmen das die höchsten Repräsentanten Deutschlands (Joachim Gauck), der USA (Barack Obama und Joe Biden) und Frankreichs (François Hollande) zum Anlass, aus Protest dagegen den Olympischen Winterspielen im russischen Sotschi 2014 fernzubleiben. Drei Winterspiele zuvor, in Salt Lake City 2002, stieß sich von den westlichen politischen Würdenträgern niemand daran, dass der Mormonenstaat Utah im olympischen Dorf durch Piktogramme darauf hinwies, dass so gut wie alle Sexualpraktiken, die nicht der Fortpflanzung dienten, verboten seien und mit Strafverfahren geahndet würden. Wir lernen daraus, dass es einen Unterschied macht, ob diskriminierende Gesetze unter der Schirmherrschaft einer westlichen Großmacht bestehen oder von einem Kleinstaat wie Ungarn erlassen werden.

Es ist dieses Messen mit zweierlei Maß, das hierzulande oft auch deshalb nicht wahrgenommen wird, weil deutsche bzw. westeuropäische Medien und Politik selbstgerecht sind. Ihre Definition von Weltoffenheit kennt nur die eigene Kultur und Werteordnung. Das schließt notwendige Kritik an reaktionären und demokratiefeindlichen Vorstößen in Ungarn oder Polen nicht aus. Wenn politische Drohungen und finanzielle Erpressungen allerdings nur gegen osteuropäische Mitglieder zum Einsatz kommen, stößt dies dort verständlicherweise auf Widerstand.

Von Hannes Hofbauer ist zuletzt Europa. Ein Nachruf im Promedia Verlag erschienen

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