Die Verfassungsfeindlichkeit des Koalitionsvertrages Von Yavuz Özoguz NRhZ

Betrachtung zu Israel, Iran, Islam und Imperialismus
Die Verfassungsfeindlichkeit des Koalitionsvertrages
Von Yavuz Özoguz

Eigentlich ist es nicht vorstellbar, dass die zwei (noch) großen Volksparteien CDU/CSU und SPD sich auf einen GroKo-Vertrag [1] einigen und dieser ausgerechnet gegen das eigene Grundgesetz verstoßen soll, aber genau das ist der Fall, wenn man genau hinsieht! Im Bereich der Förderung von Wirtschaftsgründungen heißt es im Vertrag: „Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland… Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Start-ups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up Exchange Program (GISEP), fördern.“ Im Grundgesetz, Artikel 3 (3) heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …“ [2] Wenn in einem Förderprogramm eines Koalitionsvertrages ein einziger Staat explizit hervorgehoben wird, liegt hier eine Bevorzugung vor, die an anderer Stelle sehr merkwürdig verstärkt wird. Denn im Abschnitt „Stadtentwicklung und Baukultur“ des Vertrages sollte es eigentlich darum gehen, dass „zwischen Städten und ländlichen Regionen keine Kluft entsteht“. Denn wieder gibt es in dem Kapitel nur einen einzigen ausländischen Staat, der bevorzugt behandelt wird: „Da zum Erhalt der „Weißen Stadt“ Tel Aviv als deutsch-israelische Kooperation in Tel Aviv eingerichtete Architektur – und Denkmalschutzzentrum unterstützen wir weiter finanziell und organisatorisch.“

Skurriles Bekenntnis zu Israel

Geradezu skurril wird dann das Bekenntnis zu Israel direkt: „Wir bekennen uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat und dessen Sicherheit. Das Existenzrecht Israels ist für uns unumstößlich und ein Pfeiler deutscher Politik.“ Wenn ein Staat, dessen Einwohner bereits heute weitaus mehr als 20% Nichtjuden sind und morgen bereits Nichtjuden aufgrund der demografischen Entwicklung einen noch größeren Anteil bilden könnten, jüdisch zu sein hat, dann kann er nicht demokratisch sein. Und wenn er demokratisch ist, dann kann er nicht jüdisch sein, falls z.B. Nichtjuden die Mehrheit bilden. Offensichtlich war das auch einigen GroKo-Mitgliedern aufgefallen, so dass sie ursprünglich den Zusatz „jüdischer Staat“ nicht mit aufnehmen wollten. Die Zionismus-Lobby hat daraufhin über ihr Kampfblatt Bildzeitung drastisch zugeschlagen und den Zusatz verlangt [3], so dass sich die Verhandlungsführer wohl genötigt sahen, jene Formulierung so absurd zu gestalten, wie sie heute ist. Dabei war jener Zusatz im letzten Koalitionsvertrag nicht vorhanden [4].

Stück für Stück nötigt die Zionismus-Lobby das ganze Land dazu, die Verbrechen des Zionismus mit zu tragen. Der aktuelle Zusatz im Koalitionsvertrag bedeutet auch, dass Deutschland das Rückkehrrecht der vertriebenen Palästinenser definitiv verneint und damit gegen das Völkerrecht votiert. In Sachen Israel war das Völkerrecht aber noch nie von Interesse. Der Ton im Koalitionsvertrag erhält dann auch noch einen gesetzgebenden Charakter: „Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden.“ Niemand soll also in Deutschland das Existenzrecht eines Apartheidstaates in Frage stellen dürfen. Damit verstößt der Koalitionsvertrag nicht nur gegen den bereits erwähnten Artikel 3 (3) des Grundgesetzes, sondern auch gegen die Meinungsfreiheit des Artikels 5. Neben allen diesen Sonderrechten für Israel, werden Palästinensern in dem Vertrag keinerlei Recht eingeräumt, für die Deutschland verantwortlich wäre. Es gibt nur eine Forderung: „In den palästinensischen Gebieten sind auf allen Ebenen demokratische Fortschritte nötig.“ Eine Forderung nach demokratischen Fortschritten im zionistischen Apartheidstaat gibt es nicht.

Imperialistische Hegemonialpolitik

Interessant ist aus islamischer Sicht, dass im gleichen Atemzug erwähnt wird, dass Muslime in Deutschland weiterhin an einer Konferenz teilnehmen dürfen, während die finanzielle Unterstützung für die offizielle Zionismus-Lobby in Deutschland erhöht wird: „Wir werden die Deutsche Islam Konferenz fortsetzen. Die in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vorgesehenen Staatsleistungen werden angepasst.“ „Angepasst“ klingt natürlich besser als „grundlos erhöht“. Es dürfte in der heutigen Welt einen Seltenheitscharakter haben, dass ein Staat ausgerechnet jene Organisation maßgeblich finanziert, die sie selbst dazu nötigt, einen anderen Staat zu unterstützen, selbst wenn dieser Verbrechen begeht.

Interessant ist auch der Blick auf spezifische Länder im Koalitionsvertrag. Zu Iran heißt es: „Die Rolle Irans im Nahen und Mittleren Osten bleibt problematisch. Wir haben Sorge wegen des ballistischen Raketenprogramms und Irans Aktivitäten in seiner Nachbarschaft. Hier zu wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern Politikansätze entwickeln.“ Das ist ganz auf der Linie von Trump und Netanjahu. Wie aber sieht es mit den Diktaturen in der Region aus? „In Ländern wie Jordanien, … Ägypten … werden wir die wirtschaftliche und politische Stabilisierung fördern und die Resilienz gegen Gefahren terroristischer Strukturen stärken.“ „Dort, wo unsere Partner in der Region Reformen zur Modernisierung und Öffnung voranbringen (z.B. „Vision 2030“ in Saudi-Arabien“), begrüßen wir dies.“ Damit hier keine falschen Vorstellungen aufkommen: Jene Vision 2030 sieht nicht vor, die Saudi-Diktatur zu beenden. Die GroKo will also die Diktaturen in Jordanien und Ägypten sowie Saudi-Arabien fördern und begrüßen, aber die Islamische Republik Iran weiterhin als problematisch betrachten. Das ist imperialistische Hegemonialpolitik des westlich-kapitalistischen Systems in Reinkultur und widerspricht damit sehr vielen Grundsätzen des Grundgesetzes.

Islamfeindlicher Geist in den Köpfen der Politiker

Der Islam kommt im Vertrag unter folgenden Begriffen vor: Islamismus, islamistischer Extremismus, islamistischer Terrorismus und radikaler Islam. Dazu fällt mir nur ein Artikel über Begriffswirrwarr ein, der vor fast zwei Jahrzehnten zum Thema geschrieben worden ist [5].

Dieser Koalitionsvertrag schafft es sogar, dass sinnvolle Forderungen grundgesetzwidrig aufgestellt werden. So heißt es darin: „Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen.“ Das ist eine Forderung, die einheimische Muslime seit Jahrzehnten stellen. Aber solch eine Forderung in solch einem Vertrag ausschließlich an die Muslime gerichtet ist eine Diskriminierung und muss zurückgewiesen werden! Warum werden solche Forderungen nicht allgemein formuliert und an alle Gemeindeleiter aller Religionsgemeinschaften gerichtet? So lange der islamfeindliche Geist in den Köpfen der Politiker immer wieder durchscheint, dürfen sie sich nicht wundern, dass immer mehr einheimische Muslime sich von ihnen abwenden.

Es soll hier nicht der Eindruck erweckt werden, dass jedes Wort im neuen Koalitionsvertrag zu bemängeln sei. Als Paradebeispiel für eine konstruktive Formulierung könnte folgender Abschnitt genannt werden: „Globalisierung muss gerecht gestaltet werden. Die Schere zwischen arm und reich weltweit darf nicht weiter auseinander laufen.“ Kling sehr schön, nur wirkt es beim zweiten Lesen wie eine Verlagerung der Problematik auf den Globus. Schließlich ist die GroKO bereits vier Jahre lang an der Macht und hat in Deutschland kaum etwas anderes bewirkt, als dass die Schere zwischen reich und arm auseinander gegangen ist.

Die neue GroKo startet mit ihrem Papier so, wie die alte beendet wurde. Sie beteuert den Zusammenhalt der Gesellschaft, wirkt aber spalterisch und damit im Dienst derjenigen, die die Spaltung aller Gesellschaften benötigen, um ihren niemals zu sättigenden Rachen mit selbst erfundenem Kapital voll zu stopfen. Jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient.

Fussnoten:

[1] https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1
[2] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
[3] https://www.bild.de/politik/inland/grosse-koalition/eklat-um-israel-passage-in-groko-papieren-54678936.bild.html
[4] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[5] http://www.eslam.de/manuskripte/buecher/wir_sind_keine_fundamentalistische_islamisten_in_deutschland/wir_sind_keine_fundamentalistische_islamisten_in_deutschland_begriffswirrwarr.htm

Erstveröffentlichung am 09.02.2018 bei
Muslim-Markt

Siehe auch:

Ein Vertrag zur Ausweitung der Kampfzone
GroKo-Imperialismus
Von Ulrich Gellermann
NRhZ 647 vom 14.02.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24584

Online-Flyer Nr. 647  vom 14.02.2018

1 Kommentar zu Die Verfassungsfeindlichkeit des Koalitionsvertrages Von Yavuz Özoguz NRhZ

  1. Artikel 25 verpflichtet jeden Deutschen und jeden hier lebenden Ausländer zur Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen des Völkerrechts, ohne dass es dazu eines weiteren, näher bestimmenden Gesetzes bedürfe. Israel verletzt das Völkerrecht in Permanenz. Auch ein Aspekt, über den mal reden muss.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*