Folter in Syrien unter US-Schirmherrschaft

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Wer erinnert sich eigentlich noch an die Zeit, bevor Baschar al Assad in den Augen westlicher Staaten und ihrer Handlanger in Konzern-Presse und Rundfunkanstalten vom modernen Reformer zum »Schlächter von Damaskus« mutierte? Es war diese Zeit, als die Vorzeige-Syrien-Expertin Kristin Helberg noch wohlwollend über die »vorbildlichen« Reformanstrengungen der syrischen Staatsführung und die Vorzeigeprojekte berichtete, die in Syrien gemeinsam mit europäischen Unternehmen auf den Weg gebracht wurden. Als die EU im Rahmen ihrer strategischen und expansiven europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) (A) Assoziationsabkommen mit Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes verabredete, glichen sich die jeweiligen Ziele wie ein Ei dem anderen: Integration des jeweiligen Nachbarlandes in die europäische Wirtschaftszone, also in den europäischen Binnenmarkt, komplette neoliberale Öffnung, Freihandel, bei gleichzeitiger Nichtmitgliedschaft und damit Nichtmitsprache in der Europäischen Union.

Auch das säkulare Syrien unter Assad war ein heißer Kandidat für ein solches Assoziationsabkommen mit der EU, das 2004 schlussendlich unterschriftsreif war, jedoch nie unterzeichnet wurde. Syrien befand sich bereits in der Verhandlungsphase unter enormem Druck seitens der sich seit 9/11 verstärkt auf dem Kriegspfad befindlichen USA, die Syrien faktisch in die »Achse des Bösen« integriert und damit als mögliches weiteres Angriffsziel im »Krieg gegen den Terror« markiert hatten. Deshalb sah Assad in dem Assoziationsabkommen trotz radikal-neoliberaler Knebelparagrafen eine Möglichkeit, seine Beziehungen zum Westen zu verbessern. Die ursprüngliche »Achse des Bösen« wurde in einer Rede des damaligen US-Präsidenten George W. Bush im Januar 2002 definiert und umfasste den Irak, Nordkorea und den Iran. Anfang Mai 2002 erweiterte der damalige Staatssekretär im Außenministerium, John Bolton, besagte Achse um Libyen, Syrien und Kuba und drohte diesen Ländern ebenfalls mit militärischen Angriffen. (B) Die Europäische Union verweigerte schließlich die Ratifizierung des Abkommens, nachdem Syrien beschuldigt wurde, an der Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq al-Hariri am 14. Februar 2005 beteiligt gewesen zu sein. (C)

Nichtsdestotrotz setzte Assad seinen wirtschaftsliberalen Kurs fort und produzierte neben den aus europäischer Sicht mit Wohlwollen registrierten verbesserten Investitionsbedingungen – durch Mittel wie Subventionsabbau, Abschaffung der Preisbindung auf Bedarfsgüter etc. – eben auch Verlierer in veritabler Anzahl innerhalb seines eigenen Volkes. Viele Initiatoren des Aufstandes waren Verlierer der westlich orientierten Reformpolitik Assads. (D) Trotz der Tatsache, dass sich Syrien auf einem – nach westlichen Maßstäben – »guten Weg« befand, schwenkte der Westen bald um auf einen tatkräftigen Anti-Assad-Kurs, in dessen Verlauf eine Militarisierung der Proteste einherging, während gleichzeitig eine Opposition unterstützt wurde, von der man sich »nach Assad« eine stringente Fortsetzung des neoliberalen, prowestlichen Kurses versprach.

Die sogenannten »Freunde Syriens«, zusammengesetzt aus etwa 70 Staaten, die sich für einen Regimewechsel in Syrien einsetzen, hatten sich als Ansprechpartner den vorwiegend aus Exilanten zusammengesetzten »Syrischen Nationalrat« (SNC) auserkoren. Die Leitfiguren des von den Muslimbrüdern dominierten SNC verfügten über hervorragende Kontakte zu US-Institutionen und entsprechenden Geldgebern.Bereits seit Januar 2012 bot die regierungsnahe deutsche »Stiftung Wissenschaft und Politik« (SWP) unter dem Namen »The day after: Supporting a democratic transition in Syria« zahlreichen Oppositionellen Raum und Mittel, um den Umsturz in Syrien sowohl logistisch und finanziell als auch mit Rat und Tat zu begleiten. Mit an Bord war das »US Institute for Peace«, ein Ableger des US-Außenministeriums. Alle Arbeiten gründeten auf der festen Überzeugung, dass Assad stürzen werde.

Die Tagesschau bemüht des Öfteren Vertreter der SWP (Markus Kaim, Volker Perthes, Guido Steinberg u. a.) vor die Kamera, um dem Publikum die »aktuelle Lage in Syrien« aus »Expertensicht« einzuordnen. Aus Sicht des »Experten« Markus Kaim dürfe sich ein Desaster, wie die deutsche Nicht-Beteiligung am Libyen-Krieg unter keinen Umständen in Syrien wiederholen. (E)

Die öffentlich kolportierte Befürwortung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs (unzutreffend als Bürgerkrieg verbrämt) durch Regierungspersonal, erreicht dank Tagesschau & Co. ein Millionenpublikum, wogegen die wesentlich brisantere, gegenläufige Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kurzerhand unterschlagen und dem Publikum vorenthalten wird. So funktioniert Meinungsbildung aus dem Flaggschiff der deutschen Nachrichtengebung.

Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer haben daher ihre Beschwerdepause kurzerhand unterbrochen und eine formale Programmbeschwerde an den NRD-Rundfunkrat gerichtet, welche das neuerliche Syrien-Framing der Tagesthemen, nebst moderativer Sprachverwirrung, auf’s Korn nimmt.

An: Rundfunkrat des NDR
Rothenbaumchaussee 131
20149 Hamburg
Per E-Mail gremienbuero@ndr.de
Von: Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam

Folter in Syrien unter US-Schirmherrschaft
Komplizen und Mitwisser auch in Deutschland / „regime-change“-Informationen der ARD-aktuell
Programmbeschwerde / Tagesthemen 13.01.2022

https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tt-8763.html

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

die Anmoderation des Aufmachers der „Tagesthemen“-Sendung enthält mehrere grobe Verstöße gegen Programmauftrag und Programmgrundsätze des NDR-Staatsvertrags sowie des allgemeinen Medienstaatsvertrags. Sie wirft grundsätzliche Fragen auf.

Caren Miosga-Wortlaut (Hervorhebungen d. Verf.):

„… Heute erging in Deutschland ein Urteil, das diese Welt ein wenig gerechter macht. Diktatoren [sic!] wie Syriens Machthaber [sic!] Assad sind immer noch an der Macht. Ihre Verbrechen können dennoch gesühnt werden. Die Fotos dieser Verschollenen erinnern daran. Im syrischen Bürgerkrieg [sic!] sollen fast 15000 Menschen zu Tode gefoltert worden sein,100000 gelten als vermisst. Das Weltrechtsprinzip macht es möglich. Egal, wo auf der Welt Verbrechen gegen die Menschlichkeit [sic!] begangen werden: Sie können aufgeklärt und die Täter vor [sic!] einem Gericht bestraft werden. Das ist jetzt in Deutschland zum ersten Mal geschehen.“

Auch für die Anmoderation einer Nachricht gelten die „anerkannten journalistischen Grundsätze“ (§ 8, Abs. [2], NDR-Staatsvertrag): Verpflichtend sind bekanntlich Sachlichkeit, weltanschauliche Unabhängigkeit usw. usf. Nachrichten und Anmoderation sollen beim Einordnen der Informationen helfen und dazu beitragen, dass der Zuschauer sich ein fundiertes eigenständiges Urteil bilden kann. Versuche, ihn zur Unterstützung der „regime change“-Politik des West-Imperiums zu agitieren, sind hingegen in den Staatsverträgen nicht vorgesehen.

Foltern im Auftrag des Westens

Zwingend hätte daher in diesen Moderationstext die Grundinformation gehört, dass Syriens Baschir al Assad bis zum Beginn des US-gesteuerten und -finanzierten Umsturzversuchs (1) terroristischer Insurgenten und angeheuerter ausländischer Söldner im Jahr 2011 – fälschlich: „Bürgerkrieg“ (2) – ein Liebling des Westens war.  Er wurde als Reformer belobigt (3), weil er die Ein-Parteien-Diktatur seines Vaters Hafiz al Assad beendete, demokratische Parlamentswahlen herbeiführte und sein Land dem westlichen Einfluss öffnete.

Bis zu jenem Zeitpunkt wurde Baschir al Assad auch deshalb geschätzt, weil er gut bezahlte Aufträge der US-Geheimdienste (vorwiegend CIA, aber auch NSA und DIA) annahm und deren Gefangene in seinen Kerkern foltern ließ. (4)

Zum Verständnis des Zuschauers hätten Tagesschau und Tagesthemen darüber informieren müssen, dass die USA quasi die Schirmherrschaft über Assads Folterpraxis hatten und ihren Vorteil daraus zogen. Es wäre hilfreich gewesen – Namen sind Nachrichten! – ausdrücklich zu erwähnen, dass sich kriminelle Sadisten wie der vormalige US-Vizepräsident „Dick“ Cheney und der inzwischen gestorbene US-Kriegsminister Donald Rumsfeld (mit Billigung ihres Präsidenten George W. Bush [5]) höchstselbst der Mitwirkung Assads beim Totquälen ihrer Opfer versicherten. Sie wagten nicht, sich innerhalb der USA auszutoben und hatten deshalb ein weitgespanntes Netz für geheime Gefangenen-Transportflüge – „extraordinary rendition“ – eingerichtet. (6)

Deutsche Komplizen

Zur Vollständigkeit der Moderation/Nachricht hätten Einlassungen darüber gehört, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst, BND, seinerzeit Beamte nach Damaskus entsandte, die an den Folterungen passiv beteiligt waren und über ihre Erfahrungen nach Deutschland berichteten. (7) Wahrscheinliche Mitwisser waren auch Beamte des Verfassungsschutzes, BfV, sowie des Bundeskriminalamtes, BKA. (ebd.)

Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich nicht, Deutschland als Avantgarde einer weltumspannenden justiziellen Redlichkeit herauszustreichen (Miosga: „Weltrecht … heute in Deutschland erstmals …“). Nicht mal indirekt. Unvertretbar ist das schon deshalb, weil der seinerzeitige Innenminister Wolfgang Schäuble, CDU, sich ausdrücklich dazu bekannte, aus Folter gewonnene „Erkenntnisse“ im Rahmen seiner ministeriellen Befugnisse auszuwerten. (8, 9)

Der deutsche „Verfassungsminister“ setzte sich damit ideell über unser Grundgesetz und über die Ächtung der Folter seitens der Vereinten Nationen hinweg. Weder erinnerte ihn Kanzlerin Merkel an deutsche Staatsräson, noch erwies sich die Tagesschau seinerzeit als öffentliche Kontroll- und Protestinstanz.

Auf weitere Hindernisse für deutsche Selbstgerechtigkeit, zum Beispiel die schäbige Rolle des vormaligen Kanzleramtsministers und heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (Affären: Kurnaz! Zammar! el Masri!) sowie auf deutsche Gleichgültigkeit gegenüber der US-Foltertradition (KZ Guantanamo, zahlreiche „Black Sites“, u. a. in Deutschland, Polen, Italien, Rumänien, Afghanistan) soll hier gar nicht erst im Detail eingegangen werden.

Man mag zu Herrn Baschir al Assad stehen wie man will; man mag seine Wiederwahl unter Kriegs- und sonstigen einschränkenden Bedingungen (10) für undemokratisch und gefingert halten und seine Amtsführung für kriminell: Er ist gegenwärtig der Einzige, der seinem Land ein multireligiöses und multiethnisches Zusammenleben dank laizistischer Regierungspraxis ermöglicht und das auch beibehalten will – im Unterschied zu dem islamistischen Terroristen-Geschmeiß, das ihn unter Oberhoheit der USA und ihrer Vasallen ersetzen soll.

Im Umsturzfalle würde dieses Pack ein neuerliches Blutbad unter den Minderheiten in Syrien anrichten und das Land in einen islamistischen Gottesstaat verwandeln –der Allgemeinen Menschenrechts-Charta zum Hohn. Aus eben diesem Grund „stehen noch viele Syrer hinter Assad“ (11). Auch seine Rehabilitation in der arabischen Welt hat längst begonnen. (12, 13) Ohne ihn ist eine friedliche Lösung in und für Syrien auf absehbare Zeit nicht denkbar. (14)

Moderierte Desinformation

Das alles hätte eine gute, einordnende Anmoderation berücksichtigt – und Entsprechendes hätten eine Barbara Dickmann oder ein Hanns-Joachim Friedrichs geboten, und zwar in astreinem Deutsch. Frau Miosga beschränkt sich hingegen grundsätzlich auf die Vorwegnahme (in anderen Worten) dessen, was in der anschließenden Filmreportage nochmal kommt.

Laut Staatsvertrag sollen die Nachrichtensendungen der ARD-aktuell „zur Völkerverständigung beitragen“. Den Auftrag verfehlen Tagesschau und Tagesthemen gründlich, weil sie die transatlantische Hetzpropaganda assoziierend in ihre Moderationstexte, Reportagen, Nachrichten und Kommentare übernehmen. TS und TT liefern besonders üble Tendenzberichterstattung, wenn Informationen über Syrien und damit in Zusammenhang Stehendes gegeben werden sollen. (Nachrichten über die massenmörderische Wirkung der völkerrechtswidrigen deutschen (EU-)Sanktionen sowie die Finanzierung von Weißhelm- und anderen Terroristen in Syrien verschweigt ADR-aktuell grundsätzlich).

Qualitätsjournalismus

Dass Frau Miosga eine Meisterin der kruden Vergleiche, verhunzten Sprachbilder und verkorksten Sätze ist, soll hier nur der Vollständigkeit halber noch angemerkt werden. Dergleichen Qualität ist eben ein Nachweis dafür, dass das Peter-Prinzip auch in der redaktionellen Hierarchie der ARD-aktuell gilt.

Man hat der Moderatorin wohl beigebracht, kurze Sätze zu formulieren zwecks besserer Verständlichkeit. Das kriegt sie auch hin, und wie! Ihr zufolge werden „die Täter vor Gericht bestraft“. Das ist neu. Bisher wurden Täter hierzulande nur vor Gericht gestellt und von selbigem zu einer Strafe verurteilt. Bestraft wurden sie erst in einem nachfolgenden Akt, in den extra dafür vorgesehenen Vollzugsanstalten. Sprachliche Genauigkeit setzt gedankliche Genauigkeit voraus, und bekanntlich gibt nur ein Schelm mehr, als er hat.

Dass Frau Miosga die Formel „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verwendet, rundet den Gesamteindruck von ihren knapp neun Zeilen Kappes ab. Zum wiederholten Mal sei daran erinnert: Das gemeinte Verbrechen wurde erstmals (nach der Befreiung Deutschlands von der NS-Diktatur und unmittelbar vor Beginn der Nürnberger Prozesse) im Jahr 1946 zu einem gesonderten, eigenständigen Straftatbestand gemacht: in englischer/amerikanischer Sprache als „crime against humanity“, auf Französisch „crimes contre l’humanité“ und auf Russisch „Преступления против человечества“. Das rechtfertigt es aber nicht, diese Nomenklatur der Weltkrieg-II-Alliierten wörtlich und in deshalb versautes Deutsch zu übersetzen – und dessen langjähriger Gebrauch wiederum rechtfertigt nicht, bei der sinnwidrigen Gewohnheit zu bleiben.

In unserer Sprache, nach unserem Verständnis werden Verbrechen eben nicht „gegen“ jemanden (bzw. „gegen“ etwas) begangen bzw. verübt, sondern „an“ jemandem. Für die mehrdeutigen fremdsprachigen „humanity“, „l’humanité“ und „Человечество“ stehen im Deutschen zwei Wörter mit sehr unterschiedlicher Bedeutung: „Menschheit“ (real) und „Menschlichkeit“ (ideell). Weil man gemäß deutschem Denken ein Verbrechen an Menschen verüben kann, nicht aber gegen ein Ideal, muss es im hier besprochenen Fall selbstverständlich „Verbrechen an der Menschheit“ heißen.
Moderatorinnen und Moderatoren, die ihren Kopf außer zur Haarpflege auch zum Denken verwenden, wissen das alles selbstverständlich.

Der NDR-Rundfunkrat ist dazu da, die Erfüllung des Programmauftrags und die Beachtung der Programmgrundsätze sowie der Programmrichtlinien zu überwachen und gegebenenfalls durchzusetzen. Er sollte die sich häufenden audiovisuellen Angriffe der ARD-aktuell auf die intellektuelle Integrität ihres Publikums endlich stoppen und ihre als Nachrichtensendung getarnte Kränkung des gesunden Menschenverstands unterbinden. Die ARD-aktuell-„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sind Weiße Folter (15). Auch die ist aber in Deutschland verboten.

Höflich grüßen
Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam

Quellen und Anmerkungen:

(A) https://www.bmeia.gv.at/europa-aussenpolitik/europapolitik/eu-aussenpolitik/europaeische-nachbarschaftspolitik-enp/
(B) https://www.imi-online.de/download/IMI-Studie2012-12_web.pdf
(C) Vgl. Verwirrung um Assoziierungsabkommen mit Syrien, euractiv,14.10.2009.
(D) https://syriensgeschichteundgegenwart.com/2015/08/03/baschar-al-assad-vom-freundlichen-augenarzt-zum-schlaechter-von-damaskus-in-nur-zwei-monaten/
(E) Kaim, Markus: Interventionsoptionen. Käme es zu einer Militärintervention, stünde Deutschland in der Pflicht, in: Internationale Politik, Mai/Juni 2012, S. 72-76.

(1) https://www.democracynow.org/2007/3/2/gen_wesley_clark_weighs_presidential_bid
(2) http://www.balqis.de/de/8gruende.html
(3) https://www.washingtonpost.com/blogs/fact-checker/post/hillary-clintons-uncredible-statement-on-syria/2011/04/01/AFWPEYaC_blog.html
(4) https://www.amnesty.ch/de/ueber-amnesty/publikationen/magazin-amnesty/2008-4/usa-lassen-in-syrien-foltern
(5) https://www.deutschlandfunk.de/george-w-bush-blick-zurueck-am-70-geburtstag-100.html
(6) https://www.anstageslicht.de/fileadmin/_processed_/csm_el_masri_netz500px_02_bc42a25416.jpg
(7) https://www.ecchr.eu/fileadmin/Publikationen/Folter_und_die_Verwertung.pdf
(8) https://www.heise.de/tp/features/Alles-in-Ordnung-3404094.html
(9) https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/1027026-1-500/schaeuble-will-informationen-nutzen-auch-wenn-sie-durch-folter-erpresst-wurden
(10) https://www.zdf.de/nachrichten/politik/syrien-assad-wahl-102.html
(11) https://www.freiewelt.net/nachricht/viele-syrer-stehen-nach-wie-vor-hinter-assad-10070664/
(12) https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/krieg-in-syrien-versoehnen-sich-die-araber-mit-al-assad-17326992.html
(13) https://www.cashkurs.com/gesellschaft-und-politik/beitrag/syrien-assads-rehabilitation-in-der-arabischen-welt
(14) https://www.deutschlandfunk.de/parlamentswahl-in-syrien-nur-scheinbar-alternativen-zu-assad-100.html
(15) https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/1496908

Das Autoren-Team:
Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 bis 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.
Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Redakteur. 1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der Fu-Jen-Universität in Taipeh.

Anmerkung der Autoren:
Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“ dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog