Gift am Himmel Von Andreas Unger

Von Strafvereitelung im Amt zu fortgesetzter Rechtsbeugung

3. Mai 2021, Eigener Bericht In der beschaulichen unterfränkischen Provinz dieses Rechtsstaats deutscher Prägung bahnt sich seit einigen Monaten ein bisher weitgehend unbeachteter Justizskandal an, der allem Anschein nach auf einen Schauprozeß hinausläuft und insbesondere sämtliche Betreiber unabhängiger Medienplattformen aufhorchen lassen sollte.

Gift am Himmel

 

Von Strafvereitelung im Amt zu fortgesetzter Rechtsbeugung

Von Andreas Unger

3. Mai 2021, Eigener Bericht
In der beschaulichen unterfränkischen Provinz dieses Rechtsstaats deutscher Prägung bahnt sich seit einigen Monaten ein bisher weitgehend unbeachteter Justizskandal an, der allem Anschein nach auf einen Schauprozeß hinausläuft und insbesondere sämtliche Betreiber unabhängiger Medienplattformen aufhorchen lassen sollte.

Der unbescholtene Autor dieser Zeilen, seines Zeichens Übersetzer, Publizist sowie Betreiber der Website GiftamHimmel.de, geriet im vergangenen Jahr, vermutlich über den nach der Veröffentlichung des politikwissenschaftlichen Werkes über die Agenda 21 „Wir töten die halbe Menschheit – und es wird schnell gehen!“ von den anonymen Betreibern des kriminellen Online-Prangers Psiram über ihn veröffentlichten und hier beschriebenen verleumderisch-diffamierenden Beitrag, ins Visier der Behörden.

Einige groteske, sich dem gesunden Menschenverstand entziehenden Indizien deuten darauf hin, daß der Autor Ziel verdeckter Ermittlungen war oder immer noch ist, die zunächst am 14 August 2020 in einer unter Androhung von Gewalt erzwungenen rechtswidrigen „allgemeinen Verkehrskontrolle“ auf seinem Privatparkplatz gipfelten, in deren Verlauf zwei ihm, wegen Verweigerung ihrer Ausweispflicht gemäß Art. 6 Polizeiaufgabengesetz, unbekannte, kostümierte und bewaffnete Männer während dieses Hausfriedensbruchs rechtswidrig Führerschein und Fahrzeugschein entwendet haben. (Hierzu sei angemerkt, daß sich der Autor einer damals durchaus möglichen rechtmäßigen, im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführten anlaßlosen und willkürlichen „allgemeinen Fahrzeugkontrolle“ gemäß des Gummi-Paragraphen 36 StVO, wenn auch ungern, unterziehen lassen hätte, nicht jedoch auf seinem Privatparkplatz und eigenem Boden, wozu es nämlich gemäß Art. 13 GG eines richterlichen Beschlusses bedarf, der hier ganz bestimmt nicht vorgelegen hat.)

Sechs Tage nach diesem Zwischenfall hat der Autor Strafanzeige wegen Nötigung und Diebstahl gegen Unbekannt erstattet, wozu jedoch niemals auch nur ansatzweise ermittelt worden zu sein scheint und auch er selbst als Opfer und Zeuge niemals befragt oder vernommen worden ist, obwohl letzteres im Rahmen der weiteren Ermittlungen üblich ist, worauf er bei der Anzeigenerstattung auch hingewiesen wurde. So existieren auch weder ein Einsatzprotokoll noch die für die rechtmäßige Beschlagnahme von Gegenständen oder Beweismitteln durch die Exekutive zwingend vorgeschriebenen Sicherstellungsprotokolle zu diesem immerhin mindestens 20-minütigen Polizeieinsatz.

Stattdessen sieht sich der Autor seit Januar 2021 mit einem von Amts wegen eingeleiteten Ermittlungserfahren wegen Vortäuschens einer Straftat gegen ihn selbst konfrontiert, dessen vorläufiger Höhepunkt sich durch einen Strafbefehl über 5.600 Euro mit angehängtem, anstatt fest mit dem Dokument verbundenen und daher rechtswidrigen Blanko-Beglaubigungsvermerk kennzeichnen läßt.

Da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt, kann und wird der unbescholtene Autor hier vorläufig weder weitere der bizarren Einzelheiten, Widrigkeiten und unbeantworteten Fragen noch Informationen zu seinem weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit bekanntgeben, befürchtet jedoch, daß hier von Amts wegen ein für ihn demütigendes und und so zeit- wie kostspieliges Exempel statuiert werden soll.

Da sich der Autor diesem weitgehend im Wortlaut der Staatsanwaltschaft herbei fabulierten Strafbefehl nicht widerspruchslos beugen, sondern sich, wenn nötig, einem dann vermutlich stattfindenden Schauprozeß auszusetzen gedenkt, ruft er hiermit für den Erhalt von Grund- und Menschenrechten zu mehr öffentlichem Interesse und Unterstützung auch durch Kollegen anderer, besser besuchter Medienplattformen als seiner eigenen auf, auf der er sich in erster Linie der Übersetzung anspruchsvoller geopolitischer, historischer, (verfassungs)rechtlicher und naturwissenschaftlicher Analysen und Beiträge widmet.

Wenn sich nicht bald breiter öffentlicher Widerstand gegen solch skandalöse, widerwärtigen Eingriffe der Staatsgewalten in das Privatleben der diese finanzierenden Bürger regt, befinden wir uns nicht nur auf dem schnellsten Weg in jene Dystopie, vor der so gut wie alle der hier veröffentlichten Autoren seit vielen Jahren warnen, sondern bereits mitten in ihr. Wenn Untätigkeit und Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwaltschaften und gemeinsam mit der Judikative betriebene Rechtsbeugung alltäglich und von der schweigenden Mehrheit als gegeben hingenommen werden, befinden wir uns inmitten jener Tyrannei.

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten gehören dem Autor und spiegeln nicht notwendigerweise die Redaktionspolitik von Sicht vom Hochblauen wider.

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