Gutachten zum Gutachten des Zentrums für Antisemitismusforschung

Hans-Jürgen Hahn: Ein Gutachten zum Gutachten des ZfA Berlin vom 11.11.2016

Das Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) ist eine verdienstvolle Einrichtung, nicht zuletzt seiner hilfreichen Lehrmaterialien wegen, und ich bin der letzte, der kein Interesse daran haben dürfte, Ursachen und Wirkungen des Antisemitismus nachzugehen. Ich habe doch mein halbes Leben als Pädagoge damit zugebracht, verbreitete „Stereotype“ zu bekämpfen, länger als dieses wissenschaftliche Institut überhaupt existiert.

Umso mehr verwundert das Gutachten.
Das ZfA hatte den Auftrag, abschließend die Frage zu beantworten, ob und inwieweit hier im Seminar von Frau K. tatsächlicher Antisemitismus stattfand und – gesetzt den Fall – wie die HAWK damit umgegangen ist. Und es kommt in persona seiner Leiterin, Dr. Schüler-Springorum, zu dem Schluss, dass dem so sei. Der „Kehrwieder“ spricht von einem „vernichtenden Urteil“. Die initiierende Amadeu-Antonio-Stiftung mit ihrem Erstgutachten, die Vertreter des LV der liberalen Gemeinden, die das „Tribunal“ am 15.09. inszeniert haben, die Jüdische Allgemeine, der Zentralrat, ja, die Regierung in Jerusalem werden es zufrieden zur Kenntnis nehmen. Die Übergangsleitung der HAWK knickt ein und entschuldigt sich nun erst recht und ausdrücklich in einer Stellungnahme vom 14.11. – und gelobt Besserung.

Welche eine Verkehrung der Tatsachen und Umwertung der Umstände!
Wenn das Dekanat der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der HAWK Fehler gemacht hat, sollten sie intern behandelt werden. Wenn aber die HAWK sich bieten lässt, dass das Gutachten letztlich wiederholt, was der Zentralrat vom Erstgutachten übernimmt („…in dieser Form an einer deutschen Hochschule nicht tragbar“), dann bedeutet dies ein für die Hochschule unbegründetes wie unwürdiges Zu-Kreuze-kriechen.

Worauf stützt sich das Gutachten?
Es macht fassungslos, aber es sind – wie zu erwarten war – lediglich wieder die Seminar-ankündigungen, die uneinheitlichen oder unvollständigen Literaturangaben, die studentischen Evaluationsbögen und das verhörende Gespräch lediglich mit der seit Monaten isolierten und verunsicherten Dozentin.

Das Gutachten macht in seiner „Gesamtschau“ auf diese Mischung u.a. eine „einseitige Sicht auf den Nahost-Konflikt und das Leiden der palästinensischen Bevölkerung“ aus. Es behauptet (2), “Texte…mit antisemitischen Klischees (seien)…kaum verwunderlich“, aber die sattsam bekannten Sterotype erscheinen in diesem Duktus aufgesetzt. Da hilft auch nicht der Rückbezug auf das Stiftungsgutachten (es habe „dies bereits an mehreren Beispielen verdeutlicht“. Selbst das seit langem entkräftete Paradigma „mit den Organen getöteter Palästinenser“ wird bemüht und ist der Gutachterin zehn Zeilen wert.

Wenn man genauer liest, merkt man, dass der Argumentationsstrang sich an entscheidenden Punkten geradezu ,windet‘. Da zutreffend argumentiert wird, „aus den verwendeten Texten“ lasse sich nicht auf die „didakt. Verwendung“ im Seminar selbst schließen (3) und so „Zweifel…“ naheliegen, müssen nun die „Freitextkommentare“ der Studierenden (mit ihren immerhin „extrem gegensätzlichen Einschätzungen“) herhalten. Es kommt sogar zu dem Widerspruch, wenn nicht sogar dem Zirkelschluss (3), dass diese zwar „tendenziös“ sein könnten, aber der Fakultät dennoch als ernstzunehmende „Vorwürfe“ hätten gelten müssen.

Der anfängliche „curriculare Kontext“ wird unzutreffend dargestellt ( Ausgangspunkt war einmal die Vorbereitung auf ein Auslandspraktikum der Studierenden in Israel). Die Gutachterin verknüpft auch das „Ziel des Doppelangebots“ mit der unterstellten Beauftragung der Lehrerenden „qua Herkunft“ statt „Ausbildung“. Aus dieser sehr originellen, aber hier „hochproblematische“(n)!, völlig abwegigen Unterstellung folgert sie dann auch noch dreierlei: „ethnisch begründete“ Positionen im Diskurs des Nahostkonflikts, dann im curricularen Zugriff eine „eurozentristische“ Sichtweise auf diesen Konflikt sowie den vorgeblichen wissenschaftlichen Hemmschuh der ,Betroffenheit‘. [Nebenbei: Die didaktisch notwendige „interne Heterogenität“ beider Ethnien dürfte doch von dort Geborenen (Frau K.) oder Aufgewachsenen (Frau B.) eher vermittelt werden können als von hiesigen Dozenten.]
Jedenfalls versteigt sie sich zu einer fast bösartigen Kennzeichnung des Lernerfolgs: Die Studierenden „…lernten in erster Linie, dass ;betroffene‘ Frauen hochemotional reagieren und daher ,Wissenschaft‘ weder betreiben noch vermitteln können“. Da hat dann wohl auch das „Gespräch“ mit Frau K. seine Wirkung bei der Gutachterin nicht verfehlt.

Welche Schlussfolgerungen in Sachen Antisemitismus-Kontrolle an der HAWK zieht es?
Ganz schwache, denn die „eklatante(n) Mängel in der Qualitätssicherung innerhalb der Fakultät“ (4) im Umgang mit Konzept, Lehrauftrag und Evaluationsbögen werden ja substantiell völlig unzureichend begründet.

[Nota bene: Was macht ein gutes Seminar aus? Trockener Stoff mit wissenschaftlich korrekter Absicherung oder lebendige, wenn auch methodisch ungesicherte Kontroversen? „Angewandte Wissenschaft“ bedeutet mehr denn je: aus Fehlern lernen!]

Welche curricularen Vorschläge macht die Fachfrau am Ende? Auch hier (4) enttäuscht das Gutachten, denn sie nennt die Anhaltspunkte, die im Widerspruch zu den vorherigen eigenen Kriterien stehen. So wird sie gleichsam selbst „eurozentritisch“, wenn sie von Israel/Palästina absieht und die Lernfelder „Soziale Arbeit“ und „Menschenrechte“ aus dem Zusammenhang reißt und an die hiesige Gesellschaft anbindet. Gerade ein Seminar wie das inkriminierte (zur „Sozialen Lage der Jugendlichen in Palästina“) inkludiert die Reflexion auf die „Bedeutung der Menschenrechte“!

Nur in folgenden Aspekten sollte man ihr zustimmen:
In der Tat ist „eine Hochschule ohne Antisemitismus…ein Desiderat, dem zu entsprechen im täglichen Alltag umgesetzt werden muss“. Richtig. Und es geht in der Tat darum, „auf lange Sicht historisches Lernen und Veränderung“ zu ermöglichen. Deshalb sollte die Art und Weise, wie an der HAWK mit den „Vorwürfen des Antisemitismus“ in diesem „Vorfall“ und mit dieser Lehrbeauftragten umgegangen worden ist, zum Thema gemacht werden. Ich finde es an der Zeit.

Dieses Urteil entspricht nicht wissenschaftlichen Standards, für die das Institut bekannt ist und an denen das abgesetzte Seminar der Frau K. hier gemessen wird. Das Gutachten steht auf tönernen Füßen, und es ist schon befremdlich, dass es – vom Wissenschaftsministerium abwärts (!) – als das Nonplusultra für die Weiterarbeit der HAWK gelten soll. Diese ist gut beraten, endlich auf eigenen Füßen zu stehen, seine eigenen Maßstäbe i. R. der „Freiheit von Lehre und Wissenschaft“ zu setzen.

Hans-Jürgen Hahn am 21.11.2016

__________________________________________________

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*