Lügt Seehofer oder der deutsche Botschafter zum Vereinsverbot oder Betätigungsverbot der Hisbollah? Von Yavuz Özoguz

Lügt Seehofer oder der deutsche Botschafter zum Vereinsverbot oder Betätigungsverbot der Hisbollah?

Lügt Seehofer oder der deutsche Botschafter zum Vereinsverbot oder Betätigungsverbot der Hisbollah? Die deutsche Außenpolitik existier faktisch nicht mehr u

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Lügt Seehofer oder der deutsche Botschafter zum Vereinsverbot oder Betätigungsverbot der Hisbollah?

#1 von Yavuz Özoguz  05.05.20

Lügt Seehofer oder der deutsche Botschafter zum Vereinsverbot oder Betätigungsverbot der Hisbollah?

Die deutsche Außenpolitik existiert faktisch nicht mehr und ist nur noch als Marionettengehabe im Auftrag der USA und Israel zu betrachten. Dennoch gibt es selbst im Rahmen dieser versklavten Außenpolitik immer noch Verwerfungen, die vom deutschen Volk offensichtlich ferngehalten werden müssen, weil eine durch und durch verkommene Politik die Umstände nicht erklären könnte.

Bundesinnenminister Horst Seehofer von der CSU hat gemäß eigenen Angaben auf der Homepage des Innenministeriums am 30.4.2020 inmitten des Monats Ramadan „die Betätigung der schiitischen Terrororganisation Hizb Allah (deutsch: „Partei Gottes“, auch „Hisbollah“) in Deutschland verboten. Polizeibehörden durchsuchten heute (am 30.4.) Morgen, 6 Uhr, Objekte u.a. in Berlin, Bremen, Münster, Recklinghausen und Dortmund“ [1]. Um seiner Verbotsverfügung Nachdruck zu verleihen hat er vier wegen der Corona-Verfügungen völlig leerstehende Moscheen mit rund 400 bis an die Zähne bewaffneten Polizisten überfallen. Allein die Aussage „schiitische Terrororganisation“ ist eine Beleidigung für mehr als eine Million schiitische Bundesbürger. Völlig unabhängig davon, wie man zu der Hisbollah steht, war es stets eine libanesische Organisation, die bekanntermaßen auch von Christen und anderen Konfessionen unterstützt wurde. Doch jene Aussage ist nicht die erste Hassbekundung jenes Innenministers, der offensichtlich ohnehin den Islam in Deutschland nicht haben will.

Nach scharfen Protesten fast aller namhafter schiitischer Vereine und Verbände in Deutschland und unzähligen Reaktionen aus dem Ausland – auch wegen der ganz bewusst provokativ durchgeführten Moscheeschändungen – wurde heute der deutsche Botschafter im Libanon Georg Birgelen ins libanesische Außenministerium zitiert. Es gehört inzwischen zum journalistischen Alltag deutscher Presstituierter, dass sie Meldungen, die ihrer eigenen Propaganda widerspricht, einfach geheim halten. Birgelen soll bei seiner Vorladung vor Libanons Außenminister Nassif Hitti gesagt haben, dass Deutschland nicht die gesamte Hisbollah als terroristische Organisation ausgewiesen habe, sondern lediglich ihre Aktivitäten in Deutschland verboten worden seien [2]. Nur wenige Tage zuvor hatte der Zentralrat der Juden hingegen das Verbot der ganzen Partei begrüßt. „Es wurde höchste Zeit, dass Deutschland anderen Staaten nachgefolgt ist und die Hisbollah verboten hat“, so Zentralratspräsident Josef Schuster [3].

Die öffentliche Wahrnehmung – insbesondere die durch die Springer-Presse aufgehetzte Leserschaft – war, dass die Hisbollah in Deutschland bis zum 30.4.2020 nur „teilweise“ verboten war und seither nunmehr vollständig verboten sei. Aber merkwürdigerweise steht auf der Seite des Bundesinnenministers auch folgender Satz: „Da es sich bei der Hizb Allah um eine ausländische Vereinigung handelt, ist es nicht möglich, die Organisation an sich zu verbieten und aufzulösen“ [1].

Es sei also nicht möglich die Hisbollah zu verbieten, weil es eine ausländische Organisation ist. Es stimmt: Die Hisbollah ist eine libanesische Organisation und hat auch keinerlei Absicht gehabt, in irgendeiner Weise in Deutschland aktiv zu sein. Aber ist es wirklich unmöglich für einen Innenminister eine ausländische Organisation zu verbieten? In der Kommunikation kommt das selbst bei dem Innenministerium anders herüber. So steht z.B. im Verfassungsschutzbericht 2018 die „verbotenen „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)“ [4]. Der Bericht ist von der Seite des Bundesministeriums des Inneren (BMI) abrufbar. Kaum jemand wird bezweifeln, dass die PKK eine ausländische Vereinigung ist. Forscht man weiter, so findet man, dass zwar kommunikativ von einem Verbot die Rede ist, aber eigentlich das Innenministerium auch gegen die PKK „nur“ ein Betätigungsverbot erlassen hat. Dass jenes Betätigungsverbot nie richtig durchgesetzt wurde, weil die deutsche Politik auf der Seite der PKK steht, steht auf einem anderen Blatt.

Als Zwischenergebnis kann also festgestellt werden, dass es zwischen einem Vereinsverbot und einem Betätigungsverbot faktisch keine, juristisch aber Unterschiede in der Begründung gibt. So könnte man sich vorstellen, dass die Aktion vom 30.4. vor allem dem Ziel diente, eine Show für die rechtzeitig eingebetteten Medien zu bieten. Laut Polizeiangaben sollten unter anderem Beweise gesammelt werden, um die betroffenen (und andere) Vereine zu verbieten.

Wie ist denn nun die Frage der Einstufung der Hisbollah als Terrororganisation zu werten? Bis zum 30.4. war in Deutschland im Einklang mit der EU-Terrorliste „nur“ der militärische Arm der Hisbollah als Terrororganisation eingestuft. In der EU-Terrorliste gab es seit Augst 2019 keine Neueintragungen. Dort steht nach wie vor „Hizballah Military Wing“ [5]. Mit der gesamten Organisation, die immerhin im libanesischen Parlament sitzt und zuweilen auch Minister stellt, wollte man es sich wohl (noch) nicht verscherzen. Deutschland selbst führt keine eigene Terrorliste, die von der EU-Liste abweichen würde. Hat also der Innenminister lediglich ein Betätigungsverbot für den militärischen Arm der Hisbollah ausgesprochen oder für die gesamte Partei? Und bleibt er bei der EU-Auffassung, dass nur der militärische Arm als Terrororganisation eingestuft wird, oder hat er mit dem Verbot der Hisbollah diesbezüglich mehr oder weniger verdeckt eine eigene deutsche Terrorliste eröffnet?

Achtung, jetzt wird es kompliziert! Noch einmal zur Erinnerung: Auf der Homepage des BMI steht: „Da es sich bei der Hizb Allah um eine ausländische Vereinigung handelt, ist es nicht möglich, die Organisation an sich zu verbieten und aufzulösen“ [1]. Aber ebenfalls auf der Homepage des BMI ist die „Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung Hizb Allah (deutsch: „Partei Gottes“) alias „Hisbollah“ alias „Hezbollah“ alias „Hizbullah“ [6] nachzulesen. So ganz nebenbei ist die Hisbollah kein Verein, sondern eine politische Partei. Und es stellt sicherlich eine Neuerung im Bundesinnenministerium dar, eine politische Partei mittels Verfügung zu verbieten. Als der ehemalige Bundesinnenmister de Meziere ein Betätigungsverbot für den IS ausgesprochen hat, hat er dieses nicht als Vereinsverbot betitelt, wie man ebenfalls beim BMI nachlesen kann [7]. Daher sei hier die Frage erlaubt, ob jenes Betätigungsverbot Seehofers schon allein aus formaljuristischen Gründen gar nicht rechtswirksam gewesen ist, weil er fälschlicherweise als Vereinsverbot deklariert wurde und daher nicht nur die gesamte Polizeiaktion, sondern auch der Innenminister illegal sind?

Etwas unklar ist auch der Sinn der Moscheeüberfälle. Nehmen wir einmal an, die respektlosen Durchsuchungsbeamten finden tatsächlich den einen oder anderen Hinweis darauf, dass jene Vereine irgendeine abenteuerlich konstruierbare Beziehung zum nichtmilitärischen Arm der Hisbollah hatten vor dem Betätigungsverbot. Will dann der Innenminister den deutschen Verein verbieten, weil sein Betätigungsverbot auch rückwirkend gültig ist? Wenn aber der Kontakt zuvor nicht verboten war und erst mit dem Betätigungsverbot verboten wird, welchen Sinn machen dann siebenstündige Durchsuchungen mit einer halben Hundertschaft in einem Raum, den man mit zwei bis drei Leuten in einer Stunde vollständig durchsuchen könnte?

Fassen wir zusammen: Wir haben also ein Betätigungsverbot der Hizbollah in Deutschland, die als Vereinsverbot ausgeschrieben ist, wobei ein Vereinsverbot gegen ausländische Organisationen gar nicht möglich sei. Und sämtliche Infos finden sich auf der Homepage des BMI. Kein Wunder, dass der libanesische Außenminister den deutschen Botschafter einbestellt hat, damit er den Sachverhalt erklärt. Denn völlig unabhängig von dem verfassungsfeindlichen Überfall auf Moscheen, ist dieses deutsche Durcheinander kaum zu verstehen.

Ich weiß nicht, wie der armselige deutsche Botschafter ein Betätigungsverbot mit der Überschrift Vereinsverbot erklärt hat von einem Verein, den es in Deutschland gar nicht gibt. Und weil wahrscheinlich nicht einmal der Bundesinnenminister jemals verstanden hat, was er da angerichtet und welch immensen Schaden er für Deutschland bewirkt hat, wird die Angelegenheit jetzt auch von den Presstituierten unter den Tisch gekehrt. Deutschland bekommt nur noch Applaus von den USA und Israel. Was für ein jämmerlicher Zustand für ein Land, dass einstmals als Land der Dichter den Denker galt. Jetzt hat es sich zum Land der Angsthasen und Duckmäuser entwickelt. Wie versklavte Schafe wird jeder Befehl aus den USA und Israel umgesetzt. Bei der Gelegenheit haben die deutschen Bürger – so ganz nebenbei – erfahren, dass die nukleare Teilhabe Deutschlands bedeute, dass Deutschland im Kriegsfall US-Atombomben mit eigenen Flugzeugen zu ihren Zielen transportieren müsste. Ein deutscher Politiker wollte das hinterfragen und wurde gleich dafür abgestraft [8]. Deutschland bleibt auch weiterhin Erfüllungsgehilfe für alle Verbrechen der USA und Israels. Mal sehen wie lange noch?

„Sei nicht so optimistisch!“, höre ich gerade den Leser rufen. Deutschland wird der allerletzte Staat sein, der seine Treue zu den USA und Israel aufgibt. Das stimmt! Aber ich spekuliere weniger darauf, dass Deutschland seine Verbrechensunterstützung aufgibt, sondern vielmehr darauf, dass es die USA und Israel in ihren heutigen Formen bald nicht mehr geben wird. Und dann werden wir ein ähnliches Wunder wie nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland erleben. Es wir keinen Deutschen geben, der jemals USA oder Israel unterstützt haben will.

[1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/press…hizb-allah.html
[2] https://www.islamtimes.org/en/news/86080…lah-designation
[3] https://www.zeit.de/politik/deutschland/…mus-extremismus
[4] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downl…icationFile&v=8
[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…19D1341&from=en
[6] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downl…icationFile&v=2
[7] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downl…icationFile&v=1
[8] https://www.sueddeutsche.de/politik/atom…d-cdu-1.4895069

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