Notizen vom Ende der unipolaren Welt – 58 von Mathias Bröckers

Notizen vom Ende der unipolaren Welt – 58

Nach der vom Bundestag am Donnerstag ohne Ankündigung im Eilverfahren beschlossenen Gesetzesänderung kann die „Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen und Völkermord künftig wegen „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) bestraft werden. Verstöße können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. In einer „Gemeinsamen Erklärung“ des Parlaments, die verlesen wurde, heißt es:“Dass mörderische Kriegsverbrechen, denen in den vergangenen Jahrzehnten…

Notizen vom Ende der unipolaren Welt – 58

von Mathias Bröckers

26. Oktober 2022

Nach der vom Bundestag am Donnerstag ohne Ankündigung  im Eilverfahren beschlossenen Gesetzesänderung kann die “Verharmlosung” von Kriegsverbrechen und Völkermord künftig wegen  „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) bestraft werden. Verstöße können mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

In einer “Gemeinsamen Erklärung” des Parlaments, die verlesen wurde, heißt es:
“Dass mörderische Kriegsverbrechen, denen in den vergangenen Jahrzehnten Millionen von Menschenleben zum Opfer gefallen sind, in der Öffentlichkeit weiterhin als “Intervention” oder “Stabilisierungseinsatz” zur “Verteidigung von Menschenrechten und Freiheit” verharmlost werden, kann eine an demokratischen Werten orientierte Gesellschaft nicht hinnehmen. Es kann und darf nicht sein, dass mörderische Bombardements und Zerstörungen wehrloser Länder durch Desinformation und Propaganda mit dem Anschein von Legalität lackiert und  gebilligt, geleugnet oder verharmlost werden.
Zum Zweck einer eindeutigen Definition kriegsverbrecherischer Tatbestände und ihrer Ermittlung und Verfolgung hat der Bundestag gleichzeitig beschlossen, die “Aufklärung von Kriegsverbrechen” ab sofort unter seinen besonderen Schutz zu stellen und dem von 175 Jahren Haft bedrohten Wikileaks-Gründer Julian Assange…”

…hier stürzte der Teleprompter ab, den eindeutig russische Hacker offensichtlich gekapert hatten, um die Beschlussfassung des Bundestags und die deutsche Demokratie zu manipulieren. Der Generalbundesanwalt hat Ermittlungen angekündigt, sobald die fieberhafte Fahndung nach den Tätern der Nordstream-Attacke abgeschlossen ist.
Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission Deutschland abgemahnt, weil die strafrechtliche Verfolgung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unzureichend umgesetzt sei: “So ist sind nach deutschem Recht das öffentliche Leugnen oder das gröbliche Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen nicht unter Strafe gestellt”, hatte die Kommission erklärt. Da Deutschland eines der wenigen Länder ist, in dem die Leugnung des Holocausts unter Strafe steht, ist diese EU-Abmahnung, die auch an Ungarn und Luxemburg erging, eigentlich verwunderlich. Welche Gesetzeslücke die EU-Juristen im deutschen StGB da entdeckt haben, ist mir offengestanden ein Rätsel. LTO klärt auf: “Anders als bei der Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des Völkermords unter der Herrschaft des Nationalsozialismus (z.B. der Holocaust-Leugnung) nach § 130 Abs. 3 StGB, wonach den Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen, ist nach der neuen Vorschrift nur das “gröbliche Verharmlosen” strafbar.” Weiterlesen bei mathias broeckers.com

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