UN-Liste von Firmen mit Völkerrechtsverstößen pax christi vermisst  auf der Liste deutsche Unternehmen

 

 

Mitteilung für die Medien                                                               

Berlin, 12.03.2020

 

UN-Liste von Firmen mit Völkerrechtsverstößen

pax christi vermisst  auf der Liste deutsche Unternehmen

 

pax christi begrüßt die Veröffentlichung einer Liste der Vereinten Nationen mit internationalen Unternehmen, die Völkerrecht im besetzten Palästina verletzen. „Wir vermissen auf dieser Liste die im UN-Menschenrechtsrat in Genf behandelt wird,“ so der Sprecher der pax christi-Kommission Nahost, Dr. Manfred Budzinski, „z.B. das deutsche DAX-Unternehmen HeidelbergCement. Das Unternehmen hatte zwar angekündigt den sehr großen Steinbruch Nahal Raba in den völkerrechtwidrig besetzten palästinensischen Gebieten verkaufen zu wollen, was aber bislang noch nicht geschehen ist. Vielmehr wird dort weiterhin abgebaut.“

 

Budzinski führt weiter aus: „Anscheinend ist dem Menschenrechtsrat nicht bekannt, dass HeidelbergCement über seine Tochterfirma Hanson Israel mit LKWs Baustoffe in die von der internationalen Gemeinschaft als illegal angesehenen israelischen Siedlungen in den palästinensischen Gebieten liefert, wie uns sehr zuverlässige Zeugen berichten. Dies ist eine klare Verletzung des Völkerrechts. Solche Aktivitäten tragen dazu bei, dass der Bau von Wohngebäuden und Infrastruktur und damit auch die Errichtung und Erweiterung illegaler israelischer Siedlungen gefördert wird, in denen immer mehr Israelis in den besetzten palästinensischen Gebieten ansiedeln bzw. angesiedelt werden.“

Budzinski weiter: “pax christi fordert deshalb von HeidelbergCement den sofortigen Stopp der Lieferung in die israelischen Siedlungen, die tatsächliche Schließung des Steinbruchs und eine angemessene Entschädigung an die durch die Geschäftstätigkeiten von Hanson Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten Enteigneten, bzw. Geschädigten. Unsere zweite Forderung richtet sich an die internationale Gemeinschaft, auf die Unternehmen in der UN-Liste bzw. Staaten, in denen diese ansässig sind, für ein Ende ihrer das Völkerrecht verletzenden Aktivitäten einzuwirken.“

 

Zahlreiche israelische Persönlichkeiten, von ehemaligen Botschaftern und Parlamentsabgeordneten bis hin zu Trägern des Israel-Preises, haben die Veröffentlichung der UN-Liste ebenfalls begrüßt und ihre kontinuierliche Aktualisierung gefordert. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass „die UN-Datenbank keinen Boykott des Staates Israel mit sich (bringt), sondern …sich nur auf die Siedlungen in den besetzten Gebieten (bezieht)…Seit 50 Jahren hat die internationale Gemeinschaft fast alle diplomatischen Maßnahmen in Reaktion auf den Ausbau der Siedlungen vermieden – im krassen Gegensatz zu ihrem Handeln in vielen anderen Konfliktsituationen weltweit.“

 

Hintergrundinformationen zu  den Aktivitäten von HeidelbergCement in den besetzten palästinensischen Gebieten, zum Völkerrecht und zu der Liste des UN-Menschenrechtsrates:

Laut Geschäftsbericht 2012 kam es 2007 zum Kauf des britischen Baustoffkonzerns Hanson. Ein Teil von Hanson ist die Tochterfirma „Hanson Israel“. Dadurch unterhielt HeidelbergCement auf dem besetzten Gebiet zwei Betonwerke (in den illegalen israelischen Siedlungen Atarot I.Z. und Modiin Illit). Beide wurden im April 2018 nach mehrfachen Hinweisen von pax christi geschlossen, was wir begrüßt haben. Der große Steinbruch Nahal Raba (südlich von Elkana) aus diesem Kauf ist jetzt nur noch geringfügig in Betrieb. Über viele Jahre fand und findet der völkerrechtswidrige Abbau von Ressourcen auf Kosten der einheimischen palästinensischen Bevölkerung statt. Dieser ist somit Teil der Besatzungsökonomie, unterstützt den nicht erlaubten Transfer von Teilen der israelischen Bevölkerung in die besetzten palästinensischen Gebiete und verletzt das Völkerrecht. Für den Steinbruch wurden von israelischer Seite über 50 Hektar Land von Bauern in der palästinensischen Gemeinde al-Zawiyeh, auf deren Gemarkung er liegt, beschlagnahmt. Es wurde mehrfach versucht, den Steinbruch zu verkaufen, ohne Erfolg. Aktuell gibt es wieder Verkaufsverhandlungen mit einem Interessenten.

 

Artikel 1 der Vierten Genfer Konvention verpflichtet alle Staaten, für die Durchsetzung der Einhaltung des geltenden Völkerrechts Sorge zu tragen. Nach dieser Konvention sind der Lebensraum und die Institutionen der ansässigen Bevölkerung vor willkürlicher Enteignung, Zerstörung und Besiedlung durch die Besatzungsmacht geschützt. Letzteres ist in Artikel 49 Genfer Konvention IV festgehalten. Gemäß Artikel 85 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen bedeutet dessen Verletzung einen schweren Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht. Laut Internationalem Gerichtshof verstoßen die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten gegen das Völkerrecht.

 

In dem Bericht einer unabhängigen internationalen UN „fact finding mission“ von 2013 wurden zahlreiche Aktivitäten von Unternehmen in den israelischen Siedlungen festgehalten, die zu deren Instandhaltung, Entwicklung und Konsolidierung beitragen. Der Hohe Kommissar der UN für Menschenrechte erhielt 2016 mit der Resolution Nr. 31/36 des UN-Menschenrechtsrats den Auftrag dies zu überprüfen. Aus der Untersuchung von zunächst 321 israelischen und internationalen Unternehmen wurden 206 Unternehmen vom UN-Menschenrechtsrat kontaktiert, darunter HeidelbergCement, daraus wurden 112 Unternehmen in die nun veröffentlichte Liste aufgenommen, HeidelbergCement nicht.

 

 

Sie finden die Meldung auch auf www.paxchristi.de

 

Kontakt
pax christi – Deutsche Sektion e.V.

 

Tel. 030.200 76 78-0

sekretariat@paxchristi.de
www.paxchristi.de

 

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