Wir werden in Berufung gehen: Deutsches Gericht weist Bemühungen von Palästina-Aktivisten ab, das Anti-BDS-Gesetz zu kippen Von Hebh Jamal

 

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VG Berlin weist Klage von Israel-Boykott-Gruppe ab

Der Bundestag stellte sich in einem Beschluss klar gegen die BDS-Bewegung, die zum Boykott gegen Israel aufruft – das durfte er, entschied das VG Berlin.

‚We Will Appeal‘: German Court Dismisses Palestine Activists‘ Efforts aimed at Reversing Anti-BDS Law

The three judges present yesterday afternoon, however, dismissed the lawsuit. According to the administrative court, the basic rights of BT3P have not been violated. They did rule, however, that appeal was possible.

Wir werden in Berufung gehen: Deutsches Gericht weist Bemühungen von Palästina-Aktivisten ab, das Anti-BDS-Gesetz zu kippen

Von Hebh Jamal


8. Oktober 2021


Der Bundestag 3 für Palästina fordert das deutsche Anti-BDS-Gesetz vor Gericht an. (Bild: Mit freundlicher Genehmigung von B3 for Palestine)

Am Donnerstag, den 7. Oktober, fand vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Anhörung zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) statt, die den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages anfechten will.

Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit den Antrag „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (PDF) verabschiedet, der die Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung als „antisemitisch“ verurteilt und fordert, dass staatliche Stellen und Kommunen Organisationen, die sich für BDS einsetzen, weder finanziell unterstützen noch öffentlichen Raum oder irgendeine Form der Zusammenarbeit gewähren dürfen.

Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz, die Kläger von BT3P, wollen den Bundestag vor Gericht anfechten, um den Anti-BDS-Beschluss aufzuheben.

In einer am Freitag veröffentlichten Presseerklärung machte BT3P dem Gericht gegenüber deutlich, dass ihre Menschenrechtsarbeit für die Palästinenserinnen und Palästinenser „nicht vom Bundestag als antisemitisch diffamiert werden darf.“

„Der Einsatz für gleiche Rechte für alle Menschen“, so BT3P, „kann nicht antisemitisch sein.“

Der sie vertretende Rechtsanwalt Ahmed Abed ist der Ansicht, dass der Anti-BDS-Beschluss des Bundestages die Meinungsfreiheit seiner Mandanten verletzt und mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtscharta unvereinbar ist.

Seit dem Bundestagsbeschluss lehnen 240 jüdische und israelische Wissenschaftler die Resolution ab, die ihrer Meinung nach auf der „falschen Behauptung beruht, BDS sei per se gleichbedeutend mit Antisemitismus“.

Auch Vertreter von öffentlichen Kultur- und Forschungseinrichtungen in Deutschland haben sich gegen den Bundestagsbeschluss ausgesprochen. „Wichtige Stimmen und kritische Positionen werden auf der Grundlage falscher Antisemitismusvorwürfe unterdrückt“, sagten sie.

Den Klägern von BT3P drohen wegen ihres Eintretens für die palästinensischen Menschenrechte und BDS drastische Konsequenzen wie Diffamierung, Ausschluss von öffentlichen Mitteln und juristische Auseinandersetzungen.

Die drei gestern Nachmittag anwesenden Richter wiesen die Klage jedoch ab. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sind die Grundrechte von BT3P nicht verletzt worden. Sie entschieden jedoch, dass eine Berufung möglich sei.

„Wir werden in Berufung gehen“, sagte Kläger Amir Ali.

„Wir wehren uns gegen die systematische Unterdrückung der Menschenrechtsarbeit für Palästinenser in Deutschland. Behörden und Unternehmen versuchen mit dem Bundestagsbeschluss, uns auszugrenzen. Wir werden nicht aufhören, über die israelische Apartheid, die von vielen Menschenrechtsorganisationen festgestellt wurde, zu reden und sie anzuprangern. “ Übersetzt mit Deepl.com

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1 Kommentar zu Wir werden in Berufung gehen: Deutsches Gericht weist Bemühungen von Palästina-Aktivisten ab, das Anti-BDS-Gesetz zu kippen Von Hebh Jamal

  1. Es stellt sich die Frage, weshalb gerade die sog. Menschnrechtler der „Die Grünen“ und vor allem der „Die Linke“ immer noch fast schon pathologisch schwiegen statt ein Zeichen zu setzen, das die Menschenrechte auch für Palästinenser*innen gültig sind. Oder gelten auch bei grünen und insbesondere bei den linken die Palästinenser*innen mittlerweile, wie bei der jüdischen Besatzungsmacht, auch nur noch als Untermenschen…

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