Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland: Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an von: Tobias Riegel

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Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland: Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an

Artikel von: Tobias Riegel

Der Jurist und Physiker Alexander Unzicker hatte kürzlich Verfassungsbeschwerde gegen die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland eingelegt, unter anderem, weil dieser Akt Deutschland (noch eindeutiger) zur Kriegspartei gegen Russland machen könnte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Wir dokumentieren hier die vielsagende Erklärung des Verfassungsgerichts zu diesem Schritt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Einmal mehr verweigert das Bundesverfassungsgericht mit der aktuellen Nichtannahme die angemessene Behandlung zentraler gesellschaftlicher Konflikte. Diese Tendenz hat sich bei vielen Entscheidungen des Gerichts (spätestens) zur Corona-Politik bereits abgezeichnet (siehe beispielsweise hier oder hier). Nun setzt sich diese Haltung fort, etwa bei den essenziellen Fragen zu Entwicklungen, die eine Kriegsbeteiligung Deutschlands gegen Russland begünstigen oder bereits herstellen. Bitte machen Sie sich ein eigenes Bild, die Erklärung des Verfassungsgerichts zur Nichtannahme finden Sie am Ende dieses Artikels.

In seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland hatte Alexander Unzicker das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, im Wege einer Einstweiligen Verfügung Folgendes anzuordnen: Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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