Die AfD folgt konsequent ihrem Wählerauftrag Von Lamya Kaddor

Islam und Rechtsstaat: Zeit für ein Lob an die AfD

Sind Islam und Rechtsstaat unvereinbar? Die AfD-Fraktion wollte, dass der Bundestag das beschließt. Der Aufschrei war groß. Dabei folgt die Partei doch nur sehr konsequent ihrem Wählerauftrag. Und das ist gut so.

 

 

 

 

1 Kommentar zu Die AfD folgt konsequent ihrem Wählerauftrag Von Lamya Kaddor

  1. Was ist ein Rechtsstaat? Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen zulässig ist.
    Somit kann ein wirklich islamischer Staat, bzw. ein Staat mit wirklich islamischer Ordnung, per definitionem nur ein Rechtsstaat sein, jedoch nicht nach den in der BRD geltenden Gesetzen, sondern nach den auf der islamischen Scharia beruhenden.
    So gehört zur islamischen Rechtsstaatlichkeit z. B. die rechtliche Gewährleistung elementarer Menschenrechte, wie die freie Religionsausübung für im Islam anerkannte Religionsgemeinschaften, wie Juden und Christen, oder die ausnahmslose Gleichstellung aller vor dem Gesetz, wie die Bestrafung für Diebstahl, selbst wenn dieser vom Staatsoberhaupt begangen wird. Angesichts dieser Grundlagen sollte es für Muslime eigentlich kein Problem sein, sich auch in Rechtsstaaten, wie die BRD, zu integrieren.
    Da die meisten von der AfD angesprochenen Bürger diese Tatsachen jedoch nicht kennen, ist es für die Demagogen der AfD leicht, ihnen zu suggerieren, im Islam gebe es keine Rechtsstaatlichkeit und der Islam sei mit dem Rechtsstaat BRD unvereinbar.

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