Doppelmoral: In der EU gut, in Georgien böse – Registrierungspflicht für „ausländische Agenten“

Doppelmoral: In der EU gut, in Georgien böse – Registrierungspflicht für „ausländische Agenten“

Die EU arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht von ausländischen Agenten. In Georgien wurde ein ähnliches Gesetz als unvereinbar mit den Werten der EU abgelehnt. Es stellt sich die Frage nach der Einheitlichkeit der Standards der EU.

 

Doppelmoral: In der EU gut, in Georgien böse – Registrierungspflicht für

„ausländische Agenten“

Die EU arbeitet an einem Gesetzentwurf zur Kennzeichnungspflicht von ausländischen Agenten. In Georgien wurde ein ähnliches Gesetz als unvereinbar mit den Werten der EU abgelehnt. Es stellt sich die Frage nach der Einheitlichkeit der Standards der EU.
Doppelmoral: In der EU gut, in Georgien böse – Registrierungspflicht für "ausländische Agenten"Quelle: www.globallookpress.com © Sven Hoppe

Das US-Magazin Politico berichtet über ein Gesetzesvorhaben der EU-Kommission zur Kennzeichnungspflicht von Nichtregierungsorganisationen (NGO), Beratungsunternehmen und akademischen Einrichtungen, die finanzielle Unterstützung aus dem Nicht-EU-Ausland erhalten.

Das Gesetz sei noch in einem frühen Stadium und hat Gesetze in Australien und den USA zum Vorbild, wo ebenfalls eine Registrierungspflicht von aus dem Ausland finanzierten Organisationen vorgeschrieben ist. Der US Foreign Agents Registration Act aus dem Jahr 1938 zielte ursprünglich darauf ab, Beeinflussung aus Nazideutschland zu unterbinden, richtet sich jetzt aber gegen ausländische, vor allem russische Medien.

Das Gesetzesvorhaben wirft vor allem vor den jüngsten Geschehnissen in Georgien Fragen zu der Allgemeinverbindlichkeit der in der EU herrschenden Standards auf. Ein ähnliches Gesetz, das in Georgien verabschiedet werden sollte, das ebenfalls die Kennzeichnung von aus dem Ausland finanzierten Organisationen vorschrieb, stieß bei der EU auf harsche Kritik. Das Gesetz sei „unvereinbar mit den Werten der EU“, sagte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell. Die EU stellte eine weitere Annäherung Georgiens an die EU infrage, sollte das Gesetz zur Registrierungspflicht verabschiedet werden.

Das Gesetz löste in Georgien umfassende Proteste aus, bei denen es auch zu Versuchen kam, das Parlament zu stürmen. Im Gegensatz zu ähnlichen Vorgängen in den USA und Brasilien äußerte sich die EU nicht zu den Vorfällen und sah auch die Demokratie nicht in Gefahr.

Nachdem das Gesetz zurückgezogen worden war, sagte die EU Georgien 9,2 Millionen Euro zu, mit denen die Zivilgesellschaft gestärkt werden soll. Von dem Geld profitieren vor allem NGOs und Organisationen, die eine Annäherung Georgiens an die EU befürworten.

Ein ähnliches Gesetz in Russland wird von Politikern der EU regelmäßig verurteilt und als Beweis für den autoritären Charakter Russlands angeführt.

Vertreter von NGOs sehen den Gesetzentwurf EU-kritisch. Sie fürchten allerdings mehr, dass das Gesetz von Gegnern des Liberalismus innerhalb der EU zur Reglementierung von Medien genutzt werden könnte. Explizit genannt wird Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán.

Mehr zum Thema – Hilfe für die Opposition: EU-Kommission will „Zivilgesellschaft“ in Georgien mit Millionen fördern

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