
Stadt Frankfurt verliert Streit vor dem Verwaltungsgericht
Uwe Beckers Aussagen zu Veranstaltung im Titania 2019 waren rechtswidrig. BDS-nahe Klägerin jüdischen Glaubens sah sich als antisemitisch diffamiert. Die Emotionen kochten damals hoch. Rund eine Woche nach dem rechtsextremen Anschlag von Halle sollte es im Oktober 2019 eine Podiumsdiskussion mit Personen geben, die der israelkritischen BDS-Bewegung nahe stehen.
Pressemitteilung vom 05.05.2023
Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M.
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main:
Stadt Frankfurt verletzt das Recht auf Meinungsfreiheit – Antisemitismusbeauftragter
Uwe Becker darf jüdische BDS–Aktivistin nicht als antisemitisch beleidigen
Die Klage der jüdischen Aktivistin Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt am Main wegen
der Diffamierung als antisemitisch hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. urteilte
am 04.05.2023, dass die Pressemitteilung vom 10.11.2019 des Ex–Bürgermeisters Uwe Becker
rechtswidrig war (Az. 7 K 851/20.F). Zur Begründung erklärte das VG Frankfurt, dass die
Pressemitteilung das Sachlichkeitsgebot verletze und Judith Bernstein unzulässigerweise mit
dem Vorwurf des Antisemitismus diskreditiere. Ein sachlicher Diskurs sei nicht mehr möglich,
wenn Judith Bernstein und die von ihr unterstützte BDS–Kampagne als antisemitisch dargestellt
und ein Veranstaltungsverbot gefordert werde.
Judith Bernstein: „Das Urteil belegt, dass Uwe Becker aus seinem Amt heraus eine Zensur des
öffentlichen Diskurses bezüglich der politischen Situation in Israel vorgenommen hat, indem
er mich wegen BDS als antisemitisch beleidigt hat. Das ist ganz besonders bitter, weil meine
Großeltern und weitere Verwandte meiner Mutter und meines Vaters in Auschwitz ermordet
wurden. Ich als aus Israel stammende Jüdin verwehre mich jedoch vehement gegen den
Missbrauch des Judentums für die Zwecke von Herrn Becker. Mein Einsatz für die Wahrung der
palästinensischen Menschenrechte, auch mit den Mitteln von BDS, dürfen nicht mehr als
antisemitisch diffamiert werden. Herr Becker ist als Antisemitismusbeauftragter des Landes
Hessen nicht mehr haltbar.“
Judith Bernstein geht zudem vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen den Anti–BDS–
Bundestagsbeschluss vor (www.bt3p.org).
Ahmed Abed, Rechtsanwalt von Judith Bernstein: „Das Urteil belegt die Rechtswidrigkeit des
Antisemitismusvorwurfs gegen BDS–Anhänger. In der jetzigen Woche der Meinungsfreiheit der
Stadt Frankfurt ist das Urteil gegen die Stadt Frankfurt ein besonders wichtiges Zeichen für die
Meinungsfreiheit. Die Stadt Frankfurt muss jetzt die Meinungsfreiheit für
Menschenrechtsaktivistinnen wie Judith Bernstein wahren und darf sie nicht mehr ausgrenzen.
Dieses Urteil wird Frau Judith Bernstein im Verfahren gegen den Anti–BDS–Beschluss des
Bundestages sehr unterstützen.“
Als Bürgermeister der Stadt Frankfurt am Main bezeichnete Uwe Becker in einer
Pressemitteilung vom 11.10.2019 Frau Judith Bernstein und die IPPNW, attac, Club Voltaire und
Palästina Forum Nahost Frankfurt als antisemitisch und stellte sie in Verbindung mit dem
antisemitischen Mörder von Halle. Zusätzlich drohte er allen, jegliche öffentliche Finanzierung
zu entziehen, sollte ihr und der BDS–Kampagne ein Raum für die Veranstaltung
,,Meinungsfreiheit statt Zensur, Offene Diskussion zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit und
Raumverweigerungen – Möglichkeiten der Gegenwehr?” gegeben werden. Die Titania sagte
daraufhin den Termin ab, wogegen sich die Veranstalter erfolgreich gerichtlich wehrten.
Für Rückfragen: mail@judith–bernstein.deMünchen, den 05.05.2023
Stadt Frankfurt verliert Streit vor dem Verwaltungsgericht
Erstellt: 04.05.2023, 16:33 Uhr
Von: Oliver Teutsch
Uwe Beckers Aussagen zu Veranstaltung im Titania 2019 waren rechtswidrig. BDS-nahe Klägerin jüdischen Glaubens sah sich als antisemitisch diffamiert.
Die Emotionen kochten damals hoch. Rund eine Woche nach dem rechtsextremen Anschlag von Halle sollte es im Oktober 2019 eine Podiumsdiskussion mit Personen geben, die der israelkritischen BDS-Bewegung nahe stehen. In einer Pressemitteilung der Stadt Frankfurt forderte der damalige Bürgermeister Uwe Becker (CDU) die veranstaltenden Organisationen in scharfem Ton auf, die Podiumsdiskussion abzublasen. Zu Unrecht, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag. Die Äußerungen von Uwe Becker seien rechtswidrig gewesen. Weiterlesen in fr.de
BDS-Unterstützerin Judith Bernstein klagt gegen Frankfurt
Kann eine Jüdin eine Antisemitin sein? Und hat der Frankfurter CDU-Politiker Uwe Becker sie tatsächlich als solche verunglimpft? Verstieß eine auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlichte Pressemitteilung gegen das Gesetz? Darum geht es am Donnerstag am Frankfurter Verwaltungsgericht. Judith Bernstein, deutsch-israelische Publizistin und Aktivistin aus München, klagt gegen die Stadt.
Einladung zur Verhandlung gegen die Stadt Frankfurt am Main am 04. Mail 2023 um 11.30 h
–Diffamierung einer jüdischen Aktivistin als antisemitisch durch den CDU–
Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker
Bundestages gerichtlich vorgeht (www.bt3p.org), wehrt sich gegen die Stadt Frankfurt am
Main, die sie als „judenfeindlich“ und „antisemitisch“ diffamiert hat und der Titania mit
Geldentzug gedroht hat, um ihre Teilnahme an einer Veranstaltung zur Meinungsfreiheit in
Frankfurt am Main zu verhindern. Deshalb hat sie die Stadt Frankfurt am Main auf
Unterlassung verklagt. Am 04.05.2023 findet die mündliche Verhandlung statt (Az. 7 K
851/20.F).
Zensur“, bedrohte die TITANIA mit Geldentzug, verglich die jüdisch–deutsche
Friedensaktivistin Judith Bernstein mit dem Mörder von Halle und bezeichnete sie als
antisemitisch wegen ihrer Unterstützung von BDS.
Frankfurt und dem Palästina Forum Nahost Frankfurt die Veranstaltung ,,Meinungsfreiheit
statt Zensur, Offene Diskussion zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit und
Raumverweigerungen – Möglichkeiten der Gegenwehr?” in der TITANIA angekündigt
worden. Judith Bernstein sollte als Vertreterin der ,,Jüdisch–Palästinensischen Dialoggruppe
München” auf einem Podium mit dem palästinensischen Aktivisten Khaled Hamad zum
Themasprechen.
verglich sie mit dem antisemitischen Mörder von Halle in einer Pressemitteilung vom
11.10.2019. Zusätzlich drohte er damit jegliche finanzielle und materielle Unterstützung zu
entziehen, sollte der BDS–Kampagne Raum gegeben werden. Die Titania sagte daraufhin
den Termin ab, wogegen sich die Veranstalter erfolgreich gerichtlich wehrten.
Die Pressemitteilung von Uwe Becker, CDU–Bürgermeisterkandidat und ehemaliger
Bürgermeister der Stadt Frankfurt, und der Titania sind bis heute öffentlich einsehbar
(http://www.frankfurt–live.com/inakzeptabel–f–uumlr–frankfurt–116196.html
https://honestlyconcerned.info/links/absage–der–urspruenglich–fuer–morgen–geplanten–
veranstaltung–im–titania–uwe–becker–facebook/ ) . Das Gericht hat nach vier Jahren und
einer Verfahrensverzögerungsrüge einen Termin angesetzt.
Bei Nachfragen per E–Mail:
Judith Bernstein, mail@judith–bernstein.de
Rechtsanwalt Ahmed Abed, kontakt@kanzlei–abed.de
Judith Bernstein ./. Stadt Frankfurt am Main
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Adalbertstr. 18
60486 Frankfurt am Main
Beginn: 11:30 Uhr
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