EU-Kommission: Brüssel darf eingefrorenes russisches Vermögen nicht beschlagnahmen

Richtig. Die Beschlagnahmung russischen Eigentums ist ein unrechtmäßiges Verbrechen, dass mir nur „allzu braun  bekannt“ vorkommt. Evelyn Hecht-Galinski

EU-Kommission: Brüssel darf eingefrorenes russisches Vermögen nicht beschlagnahmen

Die Mitgliedsstaaten der EU haben insgesamt 200 Milliarden Euro der russischen Zentralbank illegal eingefroren. Brüssel darf aber offenbar das russische Geld nicht beschlagnahmen und für den Wiederaufbau der Ukraine nutzen.

 

EU-Kommission: Brüssel darf eingefrorenes russisches Vermögen nicht beschlagnahmen

Die Mitgliedsstaaten der EU haben insgesamt 200 Milliarden Euro der russischen Zentralbank illegal eingefroren. Brüssel darf aber offenbar das russische Geld nicht beschlagnahmen und für den Wiederaufbau der Ukraine nutzen.
EU-Kommission: Brüssel darf eingefrorenes russisches Vermögen nicht beschlagnahmenQuelle: AFP © Michal Cizek

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben einem Bericht zufolge insgesamt 200 Milliarden Euro der russischen Zentralbank eingefroren. Das teilte die EU-Kommission der Welt am Sonntag mit. Insgesamt beläuft sich die Höhe des festgesetzten Auslandsvermögens der Notenbank in den G7- und EU-Ländern laut dem Bericht auf rund 300 Milliarden Euro.

Ende Dezember hatte die Summe des eingefrorenen Vermögens 18,9 Milliarden Euro betragen. Die deutschen Behörden haben in den vergangenen drei Monaten derweil kein zusätzliches Vermögen festgesetzt, wie das Bundesfinanzministerium der Welt am Sonntag mitteilte.

Dem Ziel, Moskau für den „Wiederaufbau der Ukraine“ bezahlen zu lassen, kommt die EU dem Bericht zufolge nicht näher. Brüssel dürfe das russische Geld nicht beschlagnahmen, teilte ein Kommissionssprecher mit. Es müsse zurückgegeben werden, sobald die Sanktionen aufgehoben werden. Die Diskussionen über einen Alternativplan, die eingefrorenen Gelder am Kapitalmarkt zu investieren und Kiew die Erlöse daraus zu überweisen, „dauern noch an“. Bereits im November 2022 plädierte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dafür, die eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank in einen Fonds umzuleiten, um Kiew zu helfen.

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1 Kommentar zu EU-Kommission: Brüssel darf eingefrorenes russisches Vermögen nicht beschlagnahmen

  1. So richtig mag ich daran noch nicht glauben. Im Artikel fehlen auch konkrete Hinweise, warum. Also wer das entschieden hat. Bei der Art von persönlicher Energie und Findigkeit, welche die EU-Präsidentin bei den Sanktionen gezeigt hat, wird das m.E. nicht ihr letztes Wort gewesen sein.

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