Exklusiv: Endverbleibsvereinbarung für deutsche Waffen in der Ukraine ermöglicht Einsatz gegen Ziele in Russland von: Florian Warweg

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Exklusiv: Endverbleibsvereinbarung für deutsche Waffen in der Ukraine ermöglicht Einsatz gegen Ziele in Russland
Ein Artikel von: Florian Warweg

Ein den NachDenkSeiten exklusiv vorliegendes Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung, welches als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft war, birgt enormes Eskalationspotenzial. Denn aus der Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko wird deutlich, dass die mit der Ukraine geschlossene Endverbleibsvereinbarung, im Gegensatz zu den USA, keinen Passus enthält, der den Einsatz z.B. deutscher Panzerhaubitzen gegen Ziele innerhalb der völkerrechtlichen Grenzen der Russischen Föderation untersagt. Ebenso wenig wird die Weitergabe deutscher Waffensysteme an rechtsextreme Kampfverbände wie das Asow-Regiment verboten. Von Florian Warweg.

Bereits im Juni hatte Andrej Hunko, Mitglied des Bundestages und europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Bundesregierung nach vertraglichen Zusicherungen über die Verwendung und den Verbleib der an die Ukraine gelieferten Waffen gefragt:

„Hat sich die Bundesregierung von der Ukraine vertragliche Zusicherungen über die Verwendung und den Verbleib der an die Ukraine gelieferten Waffen geben lassen, die den Ausschluss der Weitergabe an rechtsextreme Kampfverbände wie das Asov-Bataillon beinhalten, und falls ja, beinhalten die Absprachen mit der ukrainischen Regierung Aussagen zu möglichen Angriffen mit deutschen Waffen auf Ziele auf dem Territorium der Russischen Föderation, wie zum Beispiel den von Wiktor Andrusiw, Berater des ukrainischen Innenministers, ins Spiel gebrachte Vorschlag, die russische Stadt Belgorod unter Beschuss zu nehmen?“

Verzögerungstaktik des Verteidigungsministeriums

Das Bundesverteidigungsministerium bat jedoch ganze drei Mal, so schildert es Andrej Hunko gegenüber den NachDenkSeiten, „mit teilweise abenteuerlichen Begründungen wie Krankheit der Ministerin“ um eine Fristverlängerung und lieferte die Antwort selbst danach erst auf vielfache Nachfrage und mit großer Verzögerung. Diese erneute Verzögerung wurde mit einem angeblichen „technischen Fehler bei der Versendung der Antwort“ begründet.Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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