Gericht: Auch russische Flaggen beim Weltkriegsgedenken erlaubt, doch Polizei legt Beschwerde ein

Hoffen wir auf das Gerichtsurteil. Schluss mit den Repressalien gegen russische Flaggen und Menschen. Ein würdiges  Gedenken ist nur mit Russland und nicht mit einem ukrainischen Nazi-Regime und seinen Vertetern möglich!  Das hat der Tag der Befreiung nicht verdient.   Evelyn Hecht-Galinski

Gericht: Auch russische Flaggen beim Weltkriegsgedenken erlaubt, doch Polizei legt Beschwerde ein

Das Verwaltungsgericht entschied, dass neben den ukrainischen auch die russischen Fahnen am 8. und 9. Mai in Berlin erlaubt sein werden. Die Polizei hat nichts gegen ukrainische Fahnen, aber gegen russische.

Gericht: Auch russische Flaggen beim Weltkriegsgedenken erlaubt, doch Polizei legt Beschwerde ein

Das Verwaltungsgericht entschied, dass neben den ukrainischen auch die russischen Fahnen am 8. und 9. Mai in Berlin erlaubt sein werden. Die Polizei hat nichts gegen ukrainische Fahnen, aber gegen russische.
Gericht: Auch russische Flaggen beim Weltkriegsgedenken erlaubt, doch Polizei legt Beschwerde einQuelle: www.globallookpress.com

Vor den Gedenktagen zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben der Polizei auch das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen erlaubt. Gegen diese Entscheidung habe die Polizei jedoch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag. Mit einer Entscheidung der nächsten Instanz wurde noch für denselben Tag gerechnet.

Ursprünglich hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für die Gedenktage am 8. und 9. Mai erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.

Das Verwaltungsgericht hatte jedoch bereits am Freitag das Verbot ukrainischer Symbole aufgehoben. Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht jetzt auch russische Fahnen zu erlauben. Auch in diesem Fall habe das Verwaltungsgericht gegen die Allgemeinverfügung entschieden, sagte eine Polizeisprecherin. Im Fall der ukrainischen Symbole akzeptierte die Polizei jedoch die Entscheidung, bezüglich der russischen Symbole ging sie in die nächste Instanz, wie es weiter hieß.

Im Hinblick auf mögliche Konflikte zwischen den Demonstrationsteilnehmern hatte die Polizei ihre Allgemeinverfügung damit begründet, das „würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee“ gewährleisten zu wollen. Sie hatte neben russischen und ukrainischen Flaggen auch Symbole und Bilder sowie das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten.

Hintergrund zur Polizei-Beschwerde könnten jedoch Erfahrungswerte sein: Ausgerechnet proukrainische Aktivisten sind bekannt für aggressive Störaktionen. Sie protestieren nicht nur gegen andere Menschen, deren Meinung zum Ukraine-Krieg sie nicht teilen, auch das bloße Abspielen der Sowjet-Lieder und das Zeigen der russlandfreundlichen Symbole betrachten sie als Affront. In der Ukraine sind sie seit Jahren verboten.

Sie versuchten auch russische Kultureinrichtungen wie das Russische Haus in Berlin zu boykottieren und führten zahlreiche antirussische Aktionen im touristischen Zentrum der Hauptstadt durch. Ein Wortgefecht oder gar Handgreiflichkeiten können sich in Menge allerdings auch ohne Zeigen der Symbole entfalten, wie die Erfahrung des letzten Jahres an den Versammlungsorten am 9. Mai gezeigt hat.

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