Innenministerin Faeser will Disziplinarrecht ändern und die „Beweislast umkehren“

Immer stärker in den Faschismus… mit rot-grünen  Stiefeln marschieren    Evelyn Hecht-Galinski

 

Innenministerin Faeser will Disziplinarrecht ändern und die

„Beweislast umkehren“

Innenministerin Faeser will Disziplinarrecht ändern und die „Beweislast umkehren“

Nach der „Reichsbürger“-Razzia bestätigte Faeser ihre Ankündigungen geplanter weitreichender Gesetzesänderungen. Um „Verfassungsfeinde schneller loswerden“ zu können, sollen demnächst Beschuldigte – nicht der Staat – benötigte Beweise für eine Unschuld selbst vorlegen müssen.

Nach der „Reichsbürger“-Razzia bestätigte Faeser ihre Ankündigungen geplanter weitreichender Gesetzesänderungen. Um „Verfassungsfeinde schneller loswerden“ zu können, sollen demnächst Beschuldigte – nicht der Staat – benötigte Beweise für eine Unschuld selbst vorlegen müssen.
Innenministerin Faeser will Disziplinarrecht ändern und die "Beweislast umkehren"Quelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor

Jüngste Aussagen der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (SPD) könnten kritische Bürger als Warnung auffassen. Mit gewisser Symbolik behaftet bestätigte Faeser am Vorabend des bundesweiten „Warntag“ nach der publicityträchtigen Razzia gegen eine „Reichsbürger-Gruppierung“ am 7. Dezember in der ARD-Talksendung Maischberger ihre Pläne weitreichender Gesetzesänderungen. So erklärte sie den Zuschauern:

„Also natürlich muss man da (zum Thema vermuteter „Reichsbürger“ und rechtsextremer Beamter) genau hingucken und das ist natürlich die Gefahr, die wir ja aus dem öffentlichen Dienst möglichst schnell wieder raus haben wollen. Ich bin gerade dabei das Disziplinarrecht zu verändern, damit wir solche Verfassungsfeinde schneller loswerden.“

Ihre im Anschluss in den sozialen Medien aktuell kontrovers diskutierte Aussage zu den Themen „Entfernung von missliebigen Beamten im öffentlichen Dienst“ und „Beweislastumkehr“ tätigte Faeser bereits in der Bundestagssitzung vom 16. März angesichts der Ankündigung des BMI für einen neuen „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“. Auf die thematische Nachfrage des SPD-Abgeordneten Hartmann äußerte sich die Ministerin wie folgt:

„Diejenigen, die den Staat vertreten, müssen diejenigen sein, die nicht nur sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, sondern eine besondere Vorbildfunktion haben (…) Umso wichtiger ist es, dass wir Extremisten, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst auch schnell entfernen können (…)

Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht das insoweit ändern, dass beispielsweise, was mich schon seit langem rumtreibt, eine Möglichkeit zu schaffen, die Beweislast umzukehren. D. h., wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer (sic!) nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er nicht verfassungstreu ist.“

In der Maischberger-Sendung vom 7. Dezember vollzog Faeser die gedankliche Brücke zu ihrer Meinung nach berechtigten Bedenken gegenüber bezifferten Teilen kritischer Bürger. So erkenne sie „eine Ursache für die zunehmende Radikalisierung bestimmter Bevölkerungsteile“ auch in der Debatte um die Corona-Impfpflicht. Diese habe „Menschen noch einmal in einer Art und Weise radikalisiert“. Diese Kritiker seien dabei jedoch weniger „aus dem klassischen rechtsextremistischen Milieu“ gekommen.

In dem im März veröffentlichten Aktionsplan des BMI heißt es in drastischer Sprache zum Thema „eines effektiven Bündels kurzfristig wirksamer repressiver und präventiver Maßnahmen“:

„Wir werden rechtsextreme Netzwerke zerschlagen. Wir werden die Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke aufklären und unterbinden. Wir werden Rechtsextremisten konsequent entwaffnen. Wir werden Hetze im Internet entschieden bekämpfen, um den Nährboden von Hass und Gewalt auszutrocknen. Wir werden Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Wir werden Verschwörungsideologien entkräften, die demokratische Streitkultur fördern und Radikalisierungen stärker vorbeugen.“

In den sozialen Medien wurde zu diesen Äußerungen der Ministerin kritisch bemerkt, dass die Formulierung Faesers „beschuldigte Personen (…) entfernen zu wollen“ die ursprüngliche Notwendigkeit, Betroffene als „Schuldige, Überführte oder Verurteilte“ zu benennen bereits ausschließen würde. Die Journalistin Janina Lionello kommentierte:

„Nancy Faeser will den Rechtsstaat schützen, indem sie ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip, die Unschuldsvermutung, aufweicht. Die Beweislast soll umgekehrt werden, damit der Staat Beschuldigten ihre Schuld nicht „kompliziert nachweisen muss“. Unfassbar und sehr gefährlich!“

Der Finanzbuchautor Ernst Wolff stellte in einem Twitter-Kommentar unmissverständlich klar:

„Dies ist ein Frontalangriff auf die Demokratie und die Beerdigung des Rechtsstaates mit einer Begründung, die man sonst nur von von Diktatoren und Vertretern von Militärjuntas kennt.“

Julian Reichelt, ehemaliger BILD-Chefredakteur, stellte zu den Aussagen der Ministerin fest: „Nancy Faeser sagt, sie möchte Beweislastumkehr. Der Staat soll Menschen vorwerfen dürfen, Extremisten zu sein. Die sollen dann das Gegenteil beweisen. Furchterregend!“.

Am 7. Dezember, dem Tag der bundesweiten „Reichsbürger-Razzia“ mit 3000 Beamten und Polizisten, kündigte Ministerin Faeser in einem Twitter-Beitrag weitere staatliche Aktivitäten an: „Deswegen gehen wir mit aller rechtsstaatlichen Konsequenz gegen solche Bestrebungen vor. Diese harte Gangart werden wir fortsetzen“.

Mehr zum Thema – MDR-Umfrage: Grenzen des Sagbaren – jeder Zweite scheut vor offener Meinungsäußerung zurück

1 Kommentar zu Innenministerin Faeser will Disziplinarrecht ändern und die „Beweislast umkehren“

  1. Der Islamwissenschaftler Michael Kiefer, Professor an der Uni. Osnabrück propagiert die Schaffung einer „unabhängigen“ Stiftung zur Finanzierung der Gehälter von Imamen an den Moscheen in der BRD. Mitglieder dieser Stiftung dürften – seiner Meinung nach – jedoch nur Moscheegemeinden sein, „die sich zum Grundgesetz bekennen“.
    Das setzt im Umkehrschluss voraus, dass alle Moscheegemeinden automatisch unter Generalverdacht stehen, wenn sie sich nicht ausdrücklich zum Grundgesetz bekennen! Bisher ist es jedoch so, dass Angestellte im öffentlichen Dienst kein Bekenntnis zum Grundgesetz ablegen müssen, sondern als loyal und unbescholten zu gelten haben, bis ihnen das Gegenteil nachgewiesen worden ist.
    Somit vertritt Prof. Kiefer, wie auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Forderung nach Umkehr der Beweislast. Hinzu kommt die Ausnahme der Muslime aus dem Grundrecht auf gleiche Behandlung wie die Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, denn andernfalls müsste diese Forderung auch an alle Gemeinden der christlichen Kirchen, jüdischen und Gemeinden aller anderen Religionen gestellt werden. Auch in diesem Fall steht also die angeblich zum Schutz der freiheitlich demokratischen Ordnung gestellte Forderung im Widerspruch zu ihr.
    Nach Ansicht führender Rechtswissenschaftler darf der Staat an niemanden die Forderung nach Ablegung eines religiösen – oder quasi religiösen – Bekenntnisses stellen, sondern allenfalls die Anerkennung einer bestimmten Ordnung erwarten, so wie man bspw. als Bewohner einer Wohnanlage deren Hausordnung anzuerkennen hat. Man braucht sich nicht zu ihr zu „bekennen“, in dem Sinne, dass man daran glaubt, dass sie die beste aller Hausordnungen ist, und sich verpflichtet, sie zu verteidigen.

    https://www.migazin.de/2022/12/05/islamexperte-moschee-stiftung-finanzierung-imamen/

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