Israel billigt Gesetzentwurf zur Todesstrafe für Terroristen

Dann haben diese zionistischen Terroristen ja genug damit zu tun, bei sich selbst zu beginnen und sich vor Gericht zu stellen. Da wird der Henker schnell Überstunden machen müssen.Schließlich ist nicht der Besetzte der Terrorist, sondern der judaisierende Besatzer.   Evelyn Hecht-Galinski

Israel billigt Gesetzentwurf zur Todesstrafe für Terroristen

In Israel hat am Mittwoch ein umstrittenes Gesetz zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen eine erste Hürde genommen. Von den Abgeordneten stimmten 55 für und neun gegen die Initiative.

Israel billigt Gesetzentwurf zur Todesstrafe für Terroristen

 

 

In Israel hat am Mittwoch ein umstrittenes Gesetz zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen eine erste Hürde genommen. Von den Abgeordneten stimmten 55 für und neun gegen die Initiative.
Israel billigt Gesetzentwurf zur Todesstrafe für TerroristenQuelle: AFP © OREN BEN HAKOON

Am Mittwoch hat das israelische Parlament für einen Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen gestimmt. 55 Abgeordnete befürworteten die Initiative, während neun dagegen waren. Es sind drei weitere Lesungen notwendig, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

Die Jerusalem Post berichtet, dass die Mehrheit der Opposition, angeführt vom ehemaligen Premierminister Yair Lapid, an der Abstimmung aus Protest nicht teilgenommen hat.

Laut dem Entwurf soll mit dem Tode bestraft werden, „wer absichtlich oder aus Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers verursacht, wenn die Tat aus einer rassistischen Motivation erfolgt oder aus Feindseligkeit gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe“ mit dem Ziel, „dem Staat Israel zu schaden oder der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Heimatland“. In der Begründung heißt es, der Zweck des Gesetzes sei es, „den Terror an der Quelle zu stoppen und eine starke Abschreckung zu schaffen“.

Eingebracht hatte den kontroversen Gesetzesentwurf die Abgeordnete Limor Son Har-Melech von der rechtsextremen Koalitionspartei Otzma Jehudit. Ihr Mann war im Jahr 2003 bei einem palästinensischen Anschlag getötet worden. Sie selbst war damals hochschwanger und erlitt schwere Verletzungen.

Die Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hatte in einer Stellungnahme auf „rechtliche Hindernisse“ für die Behandlung eines solchen Vorschlags im Parlament hingewiesen. Auch die arabische Fraktion in der Knesset hatte eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den Gesetzentwurf kritisiert: „Der Weg von hier bis zur Vernichtung derjenigen, die sich dem Regime widersetzen, ist kurz: Heute sind es die Palästinenser, morgen werden es die Demonstranten auf den Straßen sein.“

Das palästinensische Außenministerium verurteilte den Gesetzesentwurf als „grausam, barbarisch und unmenschlich“. Dieser ziele darauf ab, „den Palästinensern ihr Existenzrecht und ihre Menschlichkeit zu verweigern“. Auch Amnesty International Israel kritisierte den Gesetzentwurf.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hatte am Dienstag bei einem Treffen mit ihrem israelischen Amtskollegen Eli Cohen in Berlin gesagt: „Wir sind aus fester Überzeugung gegen die Todesstrafe, und wir sprechen das überall auf der Welt an. Auf der ganzen Welt sind Staaten dabei, sich von dieser grausamen Praxis zu verabschieden, auch weil erwiesen ist, dass sie als Abschreckung nicht wirksam ist“.

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