Israel hat in Gaza Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen: UN-gestützter Bericht

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Angehörige derjenigen, die durch den Angriff der israelischen Armee ums Leben gekommen sind, trauern, während ihre Leichen zur Beerdigung ins al-Aqsa Martyrs Hospital in Deir al Balah, Gaza, gebracht werden, 11. Juni 2024. / Foto: AA

Israel hat in Gaza Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen: UN-gestützter Bericht

12. Juni 2024

Israel hat während des Gaza-Krieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, darunter das Verbrechen der „Ausrottung“, so das Ergebnis einer unabhängigen UN-Untersuchung.

Die israelischen Behörden sind für „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verantwortlich, die während der militärischen Angriffe in Gaza seit dem 7. Oktober 2023 begangen wurden, so eine von den Vereinten Nationen unterstützte Kommission in einem neuen Bericht.

Die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen stellte fest, dass die israelischen Behörden für „die Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung, des Mordes oder der vorsätzlichen Tötung, der vorsätzlichen Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte, der gewaltsamen Verbringung, der sexuellen Gewalt, der Folter und der unmenschlichen oder grausamen Behandlung, der willkürlichen Inhaftierung und der Verletzung der persönlichen Würde“ verantwortlich sind.

Die Kommission stellte fest, dass „die Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Ausrottung, der geschlechtsspezifischen Verfolgung palästinensischer Männer und Jungen, des Mordes, der gewaltsamen Verbringung sowie der Folter und der unmenschlichen und grausamen Behandlung“ ebenfalls begangen wurden.

Die zahlreichen Opfer unter der Zivilbevölkerung und die weit verbreitete Zerstörung von zivilen Objekten und Infrastrukturen im Gazastreifen waren „das unvermeidliche Ergebnis einer Strategie, die mit der Absicht verfolgt wurde, maximalen Schaden anzurichten, wobei die Grundsätze der Unterscheidung, der Verhältnismäßigkeit und der angemessenen Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen wurden“.

Der absichtliche Einsatz schwerer Waffen mit großer Zerstörungskraft in dicht besiedelten Gebieten stelle „einen absichtlichen und direkten Angriff auf die Zivilbevölkerung dar“, heißt es weiter.

In Bezug auf die Äußerungen israelischer Beamter heißt es in dem Bericht, dass deren Äußerungen „einer Aufstachelung gleichkamen und möglicherweise andere schwere internationale Verbrechen darstellen“, und fügt hinzu, dass die direkte und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord ein Verbrechen nach dem Völkerrecht ist, wann immer sie begangen wird.

Die Kommission bewertete auch die von Israel herausgegebenen Evakuierungsanweisungen und bezeichnete sie als unzureichend, unklar und widersprüchlich, und sie ließen nicht genügend Zeit für eine sichere Evakuierung“.

„Darüber hinaus wurden die Evakuierungsrouten und die als sicher bezeichneten Gebiete immer wieder von israelischen Streitkräften angegriffen“, so die Kommission und fügte hinzu: „All dies kam nach Auffassung der Kommission einer gewaltsamen Verbringung gleich.“

Israel habe außerdem eine „totale Belagerung“ verhängt, die „einer kollektiven Bestrafung“ gegen die Zivilbevölkerung gleichkomme, so die Kommission.

„Die israelischen Behörden haben die Belagerung als Waffe eingesetzt und die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern, einschließlich der Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln, Strom, Treibstoff und humanitärer Hilfe, für strategische und politische Zwecke genutzt.

Sie betonte, dass die Belagerung Schwangere und Menschen mit Behinderungen „unverhältnismäßig stark betroffen“ hat, wobei „Kindern schweres Leid zugefügt wurde, was zu vermeidbaren Todesfällen durch Verhungern, auch bei Neugeborenen, geführt hat“.

In Bezug auf die Handlungen im besetzten Westjordanland stellte die Kommission fest, dass Israel „sexuelle Gewalt, Folter, unmenschliche oder grausame Behandlung und Verletzungen der persönlichen Würde begangen hat, die allesamt Kriegsverbrechen darstellen“.

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die israelische Regierung und das israelische Militär ein Muster von Siedlerangriffen auf palästinensische Gemeinden im besetzten Westjordanland „zugelassen, gefördert und angestiftet“ haben.
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UN-Untersuchung an Israel und Hamas

In ihren Empfehlungen forderte die Kommission Israel auf, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, darunter die Umsetzung eines Waffenstillstands, die Beendigung der Blockade des Gazastreifens, die Sicherstellung der Lieferung humanitärer Hilfsgüter und die Einstellung der Angriffe auf Zivilisten und Infrastruktur.

Die Kommission forderte Tel Aviv auf, seinen rechtlichen Verpflichtungen aus den Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs über vorläufige Maßnahmen vom 26. Januar, 28. März und 24. Mai in vollem Umfang nachzukommen und insbesondere der Kommission Zugang zum Gazastreifen zu gewähren, um Untersuchungen durchzuführen.

Sie empfahl außerdem, dass alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeiten.

„Israel muss seine Militäroperationen und Angriffe im Gazastreifen sofort einstellen, einschließlich des Angriffs auf Rafah, der Hunderte von Zivilisten das Leben gekostet hat und erneut Hunderttausende von Menschen an unsichere Orte ohne Grundversorgung und humanitäre Hilfe vertrieben hat“, erklärte Navi Pillay, Vorsitzende der Kommission, in einer Pressemitteilung.

In Bezug auf den Angriff vom 7. Oktober 2023 in Israel stellte die Kommission fest, dass der militärische Flügel der Hamas und sechs weitere bewaffnete palästinensische Gruppen für „die Kriegsverbrechen der absichtlichen Leitung von Angriffen gegen Zivilisten, Mord oder vorsätzliche Tötung, Folter, unmenschliche oder grausame Behandlung, Zerstörung oder Beschlagnahme von Eigentum eines Gegners, Verletzung der persönlichen Würde und Geiselnahme, einschließlich Kindern“ verantwortlich sind.

Sie forderte die Regierung des Staates Palästina und die De-facto-Behörden im Gazastreifen auf, „unverzüglich alle Raketenangriffe auf Israel einzustellen, alle Geiseln bedingungslos freizulassen und die Verstöße gründlich und unparteiisch zu untersuchen und die Verantwortlichen für die Verbrechen zu verfolgen, einschließlich derjenigen, die am und seit dem 7. Oktober von Mitgliedern palästinensischer nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen in Israel begangen wurden“.

Der Bericht der Kommission wird auf der 56. Sitzung des Menschenrechtsrates am 19. Juni in Genf vorgestellt.

Er basiert auf Interviews mit Opfern und Zeugen, die aus der Ferne und während einer Mission in der Türkei und in Ägypten geführt wurden, sowie auf Tausenden von Quellen, die durch fortschrittliche forensische Analysen, Hunderte von Einsendungen, Satellitenbilder und gerichtsmedizinische Berichte verifiziert wurden, so die Kommission.

„Israel hat die Ermittlungen der Kommission behindert und ihren Zugang zu Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten verhindert“, so die Kommission.
Übersetzt mit deepl.com
QUELLE: AA

Palestine Talks | In conversation with Aaron Mate

Investigative journalist Aaron Mate discusses how mainstream media supports the violent anti-Palestinian objectives of the United States and Israel. Subscribe: http://trt.world/subscribe Livestream: http://trt.world/ytlive Facebook: http://trt.world/facebook Twitter: http://trt.world/twitter Instagram: http://trt.world/instagram Visit our website: http://trt.world

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