Israels Liste von Beamten, die verhaftet werden könnten, wenn sie ins Ausland reisen Von Dana Farraj und Asem Khalil Al-Shabaka

 

https://al-shabaka.org/briefs/is-israels-reluctance-to-prosecute-suspected-criminals-an-opportunity/

Israels Liste von Beamten, die verhaftet werden könnten, wenn sie ins Ausland reisen
Von Dana Farraj und Asem Khalil

Al-Shabaka

Das Versäumnis Israels, ein echtes Verfahren gegen Personen einzuleiten, die in Palästina wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt sind, öffnet Israel für eine Intervention des IStGH, schreiben Dana Farraj und Asem Khalil.

In den letzten Wochen war in Medienberichten die Rede von Geheimlisten, die Israel von Militär- und Geheimdienstbeamten zusammenstellt, die verhaftet werden könnten, wenn sie ins Ausland reisen, falls der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) beschließen sollte, Kriegsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT) zu untersuchen.

Tatsächlich hat die israelische Armee allein in den fünf Jahren, seit die Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ihre vorläufige Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen im OPT eingeleitet hat, mehr als 700 Palästinenser getötet und Zehntausende verletzt.

Diese Toten und Verletzten waren keine isolierten Vorfälle, sondern Teil einer umfassenderen Politik, die darauf abzielt, den palästinensischen Widerstand gegen die Kolonisierung ihres Landes zu unterdrücken.

Als Folge des israelischen Landraubs, seiner illegalen Siedlungen und der Überstellung seiner Bürger an das OPT wurden palästinensische Familien geteilt, mit willkürlicher Inhaftierung konfrontiert, belagert und unter vielen anderen Missbräuchen in ihrer Bewegungsfreiheit behindert. So kann man prima facie davon ausgehen, dass Israel sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gemacht hat, und dies erklärt vielleicht, warum es nicht bereit war, die in seinem Besitz befindlichen Beschwerden und Akten weiter zu untersuchen.

Der IStGH ist auf dem Prinzip der Komplementarität aufgebaut, was bedeutet, dass er nur dann zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berechtigt ist, wenn die nationalen Rechtssysteme dies nicht im Einklang mit den internationalen Standards tun. Bezeichnenderweise umfasst dies jedoch auch Situationen, in denen diese Systeme vorgeben zu handeln, aber nicht willens und/oder nicht in der Lage sind, echte Verfahren durchzuführen.

Die anhaltende Unwilligkeit Israels, ein innerstaatliches Verfahren gegen Personen einzuleiten, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Palästina vorgeworfen werden, eröffnet daher die starke Möglichkeit einer Intervention des IStGH.

Es gibt eine Reihe von Indikatoren, die das Büro des Anklägers (im Folgenden als Büro oder OTP bezeichnet) zu dieser Schlussfolgerung veranlassen sollten.

Insbesondere drei konsistente Indikatoren orientieren sich an dem rechtlichen und politischen Rahmen, den das Büro in seinem allgemeinen Grundsatzpapier von 2013 über die Voruntersuchungen befürwortet hat.

Diese Indikatoren sollten daher vom Büro berücksichtigt werden, wenn es um die mangelnde Bereitschaft Israels geht, Verbrechen zu untersuchen und zu verfolgen. (Die Anklagebehörde verfügt über andere Indikatoren, um die Frage der Komplementarität zu bestimmen, aber dieser Schriftsatz konzentriert sich auf die Aspekte, die für die Argumente der Autoren relevant sind).

Der erste Indikator ist die Zahl der Beschwerden und Akten, die ohne eine echte, unabhängige und unparteiische Untersuchung abgeschlossen wurden.

Der zweite befasst sich mit fiktiven Ermittlungen gegen Soldaten der unteren Ebene, die die Entscheidungsträger wirksam vor Strafverfolgung schützen.

Der dritte Indikator ist Israels anhaltende Unwilligkeit, das humanitäre Völkerrecht (HVR) und die internationalen Menschenrechtsnormen (IHRL) zu respektieren. Darüber hinaus wird in dem Schriftsatz die Rolle des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSC) in Bezug auf den IStGH erörtert.

Während Israels Militäroffensive gegen den Gazastreifen 2014, die von Israel als Operation Protective Edge bezeichnet wurde, dokumentierten mehrere unabhängige Beobachter, darunter eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen sowie lokale und internationale Menschenrechtsorganisationen, verschiedene ungesetzliche Angriffe, darunter auch offensichtliche Kriegsverbrechen. Einige gingen noch weiter und prangerten Israels „Versagen und Weigerung“ an, „diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die verdächtigt werden, Verbrechen gegen palästinensische Zivilisten begangen zu haben“, indem sie die angeblichen Kriegsverbrechen unparteiisch untersuchten.

(Im Dezember 2017 wurden der IStGH-Anklägerin von Al-Haq und vom PHRC sowie von zwei weiteren palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Akten vorgelegt, die sie auf 369 Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Offensive von 2014 aufmerksam machten, die beim Büro des israelischen Militärgeneralanwalts eingereicht worden waren. Sie stellten fest, dass die überwältigende Mehrheit dieser Beschwerden nicht untersucht worden sei und keine einzige Anklage erhoben worden sei).

Während der israelischen Offensive seien mehr als 1.500 palästinensische Zivilisten getötet, Krankenhäuser und andere zivile Infrastruktur beschädigt und die Häuser von mehr als 100.000 Palästinensern zerstört worden.

Das volle Ausmaß dieser Zerstörungen wird vielleicht nie bekannt werden, da Israel internationale Menschenrechtsermittler daran gehindert hat, in den Gaza-Streifen (sowie in das Westjordanland und Israel) einzudringen.

Und doch haben israelische Militärermittler nach dem Angriff 2014 nur drei Soldaten angeklagt.

Zuvor, im Jahr 2011, hatte ein Bericht der International Federation for Human Rights die mangelnde Bereitschaft Israels angeprangert, unabhängige, effektive, prompte und unparteiische Untersuchungen mutmaßlicher Militärverbrechen im OPT durchzuführen, und dies als systematische Verweigerung der Gerechtigkeit für die Opfer bezeichnet.

Und einige Jahre später stellte amnesty international fest, dass Israel in Fällen, in denen Palästinenser angeblich unrechtmäßig von israelischen Sicherheitskräften (sowohl in Israel als auch im OPT) getötet worden waren, entweder die Ermittlungen versäumt oder laufende Untersuchungen eingestellt hatte.

Tatsächlich wurden die Untersuchungsakten für eine große Anzahl von Fällen und Missbräuchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, geschlossen. In einem besonders bedeutsamen Fall beschlossen die israelischen Militärermittler im August 2018, ihre Akten über die Morde am „Schwarzen Freitag“ zu schließen, bei denen mehr als 200 palästinensische Zivilisten in Rafah über einen Zeitraum von vier Tagen während des Angriffs auf Gaza im Jahr 2014 getötet wurden.

In der Tat wurden zwischen 2001 und 2008 über 600 Misshandlungsvorwürfe an den Beschwerdeinspektor der israelischen Sicherheitsbehörde weitergeleitet, aber kein einziger führte zu einer strafrechtlichen Untersuchung. Darüber hinaus führten auf der Grundlage der abschließenden Beobachtungen des UN-Ausschusses gegen Folter „[O]f 550 Untersuchungen von Foltervorwürfen, die der Inspektor der Allgemeinen Sicherheitsdienste (GSS) zwischen 2002 und 2007 eingeleitet hatte, nur vier zu Disziplinarmaßnahmen und keine zu einer strafrechtlichen Verfolgung“.

Im Februar 2019 setzte der UN-Menschenrechtsrat eine Untersuchungskommission ein, die die Umstände der Nakba-Gedenkdemonstrationen 2018 im Streifen untersuchen sollte. (Nakba oder Katastrophe, so beziehen sich die Palästinenser auf den Krieg von 1947-1948, als zionistische Kräfte über 700.000 Palästinenser aus ihren Häusern vertrieben und den Staat Israel schufen).

In der Nähe der Grenze zwischen Gaza und Israel im Jahr 2018. (Nachrichtenagentur Fars über Wikimedia Commons)

Nachdem die Kommission die mangelnde Bereitschaft Israels zur Einleitung von Strafverfolgungen kritisiert hatte, prangerte die israelische Regierung die Existenz der Kommission selbst an und behauptete, dies sei ein weiterer Beweis für die Voreingenommenheit des Rates gegenüber Israel. Daraufhin verbot sie den Mitgliedern des dreiköpfigen Gremiums, Israel oder den Streifen zu besuchen.

Das Grundsatzpapier der Anklagebehörde von 2013 über Voruntersuchungen stellt fest, dass diese Art von Reaktion zu erwarten ist, wenn dieselben Beamten, die an der Ausarbeitung und Unterzeichnung von Vorschriften mitgewirkt haben, letztlich auch dafür verantwortlich sind, zu entscheiden, ob gegen sie ermittelt und sie strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Die Völkerrechtsexpertinnen Valentina Azarova und Sharon Weill sprechen auch von „Verbindungen zwischen den mutmaßlichen Tätern und den zuständigen Behörden, die für die Ermittlungen, die Strafverfolgung und/oder die Urteilsfindung bei den Verbrechen zuständig sind“.

Sie weisen darauf hin, dass der Generalstaatsanwalt des Militärs in Israel „alle drei Gewalten ausübt – die gesetzgebende Gewalt (Festlegung der Verhaltensregeln der Armee), die ausführende Gewalt (Bereitstellung von Rechtsberatung in „Echtzeit“ während militärischer Operationen) und die quasi-richterliche Gewalt (Entscheidung über Ermittlungen und Strafverfolgung)“.

Auf diese Weise werden Entscheidungsträger wirksam von der Rechenschaftspflicht abgeschirmt und die Bedrohung durch eine ICC-Untersuchung oder Strafverfolgung abgewehrt. Israelische Tribunale werden in der Tat „zum Inbegriff eines Rechtssystems, das „nicht willens oder unfähig“ ist, Kriegsverbrechen, die unter seiner nationalen Gerichtsbarkeit begangen wurden, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen“.

Fiktive Ermittlungen auf niedriger Ebene
– Der Grenzübergang Erez, am nördlichen Ende des Gazastreifens, ist der Hauptübergang für Palästinenser des Gazastreifens, die nach Israel einreisen wollen. (Zero0000, Wikimedia Commons)

Wenn es zu Verletzungen des OPT kommt, werden immer nur Soldaten der unteren Ebene zur Rechenschaft gezogen, und das mit nur einem leichten Verweis. So wurde beispielsweise der israelische Soldat, dessen außergerichtliche Hinrichtung eines verwundeten Palästinensers in Hebron vor laufender Kamera gefilmt wurde, 2018 wegen Totschlags verurteilt und zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Diese wurde später in der Berufung bestätigt, doch der israelische Militärstabschef reduzierte sie später auf 14 Monate.

Mit der Aufhebung der Strafmilderung wird in diesem Urteil der strukturelle oder systematische Charakter der Gewalt, die Israel den Palästinensern zufügt, nicht anerkannt. Wie Thomas Obei Hansen bei der Erörterung des Gesamtansatzes der Anklagebehörde feststellt, ist das Urteil keine Anerkennung des strukturellen oder systematischen Charakters der Gewalt, die Israel den Palästinensern zufügt:

„In einigen Situationen stellte das OTP fest, dass es nicht ausreicht, dass eine begrenzte Anzahl direkter physischer Täter verfolgt wurde, wenn Beweise auf systematische Verbrechen hindeuten, und auf dieser Grundlage die Kammer um die Genehmigung einer Untersuchung ersuchte.

Selbst als das Militärische Generalanwaltskorps eine Untersuchung der Militäroffensive von 2014 durchführte, konzentrierte es sich insbesondere auf das, was es unaufrichtig als „irreguläre Vorfälle“ bezeichnete, die rund 100 Beschwerden verursacht hatten. (Das Wort „irregulär“ impliziert, dass die Militäroffensive in jeder anderen Hinsicht „regulär“ oder in Übereinstimmung mit festgelegten Standards und Anforderungen verlief. Dies soll eindeutig dazu beitragen, unabhängigen internationalen Untersuchungen zuvorzukommen).

Obwohl in der Folge 19 strafrechtliche Untersuchungen gegen Soldaten eingeleitet wurden, die verdächtigt wurden, gegen die Gesetze der Kriegsführung zu verstoßen, war der Umfang begrenzt und schien sich ausschließlich auf Täter auf niedriger Ebene zu konzentrieren.

Nada Kiswanson, eine Vertreterin der Al-Haq, wies darauf hin: „In den sehr wenigen Fällen, in denen gegen einen israelischen Soldaten der unteren Ebene ermittelt und strafrechtlich verfolgt wurde, stand die letztendlich verhängte Strafe in keinem Verhältnis zur Schwere des kriminellen Verhaltens.

Der Bericht der UNO-Untersuchungskommission ging jedoch noch weiter und stellte fest, dass es nicht der begrenzte Umfang oder die Unzulänglichkeiten dieser einzelnen Untersuchungen sind, die das Hauptproblem darstellen: Vielmehr „ist es die Politik selbst, die die Kriegsgesetze verletzen kann“. (Siehe den „Bericht über die detaillierten Ergebnisse der gemäß Resolution S-21/1 des Menschenrechtsrates eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission“, S. 640-41).

Die Konzentration auf Täter auf niedriger Ebene zeigt, dass Israel nicht bereit ist, diesen Vorschlag anzuerkennen, geschweige denn, ihn anzusprechen.

Im Gegenteil, es wird implizit davon ausgegangen, dass diese juristischen Praktiken sicherstellen, dass Personen, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, nicht Gegenstand echter innerstaatlicher Ermittlungen sind und darüber hinaus vor einer Haftung geschützt werden.

Dieser Punkt wird durch Al-Haqs Bemerkung weiter verdeutlicht, dass die Beschränkung der Ermittlungen auf „außergewöhnliche Vorfälle“ die Untersuchung von Entscheidungen auf politischer Ebene ausschließt und auch verhindert, dass Maßnahmen gegen hochrangige Militär- und Zivilbeamte eingeleitet werden, deren Handlungen und Unterlassungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen führen.

Die politische Untersuchung der Turkel-Kommission hat beispielsweise in ihrem ersten und zweiten Bericht 2011 und 2013 festgestellt, dass die Ermittlungsmechanismen für die israelischen Sicherheitskräfte unzulänglich erscheinen, aber dies hat zu keinen wesentlichen Änderungen geführt, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Empfehlungen der Berichte umgesetzt werden. (Israel setzte die Kommission 2010 ein, um seine Razzia gegen die Gaza-Flottille zu untersuchen.

Missachtung internationaler Normen
– Israel hat die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts im Westjordanland stets bestritten. Es bezeichnet die Situation nicht einmal als besetztes Gebiet, sondern setzt stattdessen sein Siedlungsunternehmen und seine Verletzungen der palästinensischen Menschenrechte fort.

Mehrere Gremien der Vereinten Nationen und andere Organisationen haben Berichte herausgegeben, die zeigen, dass Israel das HVR und die IHRL, die in der Situation der Besatzung anwendbar sind, nicht respektiert. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, das 2004 veröffentlicht wurde, war besonders vernichtend.

Die am 23. Dezember 2016 verabschiedete Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates bestätigte den besetzten Status des Westjordanlands und des Gazastreifens und verurteilte ausdrücklich den „Bau und die Erweiterung von Siedlungen, die Umsiedlung israelischer Siedler, die Beschlagnahme von Land, den Abriss von Häusern und die Vertreibung palästinensischer Zivilisten“.

Der UN-Sicherheitsrat verabschiedete die Resolution 2334 (2016), in der er seine Forderung bekräftigte, dass Israel alle Siedlungsaktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, unverzüglich und vollständig einstellen müsse. Die Abstimmung fiel mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung der USA aus (UN-Foto/Manuel Elias)

In der Resolution hieß es, dass solche Aktionen „gegen das humanitäre Völkerrecht und einschlägige Resolutionen verstoßen“. Als Reaktion darauf genehmigte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu den Bau neuer Einheiten im Westjordanland und in Jerusalem. Seine eklatante Missachtung des Völkerrechts veranlasste einige Analysten zu der Vermutung, dass der IStGH-Ankläger darauf mit der Behandlung dieser Aktivität als Kriegsverbrechen reagieren könnte.

Israel leugnet, dass seine Siedlungsaktivitäten im Westjordanland ein Kriegsverbrechen darstellen, obwohl solche Handlungen durch das Römische Statut ausdrücklich verboten sind, einschließlich der „direkten oder indirekten Verbringung von Teilen der eigenen Zivilbevölkerung in das von ihm besetzte Gebiet durch die Besatzungsmacht“ (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer viii) sowie der umfangreichen „Zerstörung und Aneignung von Eigentum, die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt sind und unrechtmäßig und mutwillig durchgeführt werden“ (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer iv).

Netanjahu hat deutlich gemacht, dass Israel weiterhin so handeln wird, wie es es für richtig hält, obwohl seine Handlungen gegen die Vierte Genfer Konvention von 1949 (der Israel als Vertragsstaat angehört) sowie gegen das Römische Statut, das Israel unterzeichnet hat, verstoßen. Die Tatsache, dass es ein Unterzeichnerstaat ist, erlegt eine „Mindestverpflichtung auf, Ziel und Zweck des Vertrags nicht zu unterlaufen“.

Um einige Beispiele aus jüngster Zeit zu nennen, wie Israel weiterhin gegen das humanitäre Völkerrecht und die IHRL verstößt: Zwischen August 2016 und September 2017 beschlagnahmten und/oder zerstörten die israelischen Behörden 734 in palästinensischem Besitz befindliche Gebäude im Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem, wobei Berichten zufolge 1.029 Personen vertrieben wurden, und trieben die Pläne zur Umsiedlung von Beduinen und anderen Hirtengemeinschaften voran.

Wie oben erörtert, sind gewaltsame Umsiedlung, unrechtmäßige Aneignung, Zerstörung von Privateigentum und Hauszerstörungen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen. Solche Verbrechen sind Teil einer systematischen kollektiven Bestrafung von Palästinensern.

Die Rolle des UN-Sicherheitsrates
 – UN-Organisationen und internationale Organisationen können Stellungnahmen oder Berichtsentwürfe annehmen, die den IStGH ermutigen, eine Untersuchung einzuleiten oder zumindest eine laufende Untersuchung nicht auszusetzen.

Artikel 16 des Römischen Statuts legt jedoch fest, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN-Sicherheitsrat) vorbehaltlich der Annahme einer Resolution nach Kapitel VII der UN-Charta durch eine Ja-Stimme von neun Mitgliedern ohne Veto eine Untersuchung oder Strafverfolgung für einen verlängerbaren Zeitraum von 12 Monaten aufschieben kann. Damit verfügt der UN-Sicherheitsrat über ein Mittel zur Verhinderung von Untersuchungen in Konflikten, in die mächtige Staaten verwickelt sind, zumal solche Resolutionen jährlich verlängert werden können.

Obwohl der UN-Sicherheitsrat von dieser Verschiebungsbefugnis noch keinen Gebrauch gemacht hat, stellt ihre Beibehaltung eine ständige Bedrohung für die Rechenschaftspflicht dar, insbesondere angesichts der Position der Vereinigten Staaten in der Palästina-Frage.

Es ist jedoch denkbar, dass der UN-Sicherheitsrat unter anderen Umständen eine positive Rolle spielen könnte, wie er es gegen die Apartheid in Südafrika getan hat: Am 4. Februar 1972 erkannte der Sicherheitsrat die Legitimität des Kampfes gegen die Apartheid an und berief sich am 4. November 1977 auf Kapitel VII der UN-Charta, um ein obligatorisches Waffenembargo gegen das südafrikanische Regime zu unterstützen.

Obwohl viele Gelehrte die Anwendbarkeit des Apartheidverbrechens im palästinensischen Kontext argumentiert haben, einschließlich eines UN-Berichts über die israelische Apartheid gegen das palästinensische Volk, steht dies im Hinblick auf Palästina immer noch nicht auf der Tagesordnung des IStGH.

Die Verschiebungsbefugnis des UN-Sicherheitsrates sollte im Zusammenhang mit dem anhaltenden Druck der USA auf den IStGH gesehen werden.

Der US-Außenminister Michael Pompeo hat zum Beispiel erklärt, dass jedem IStGH-Mitglied, das an einer strafrechtlichen Untersuchung gegen Israelis beteiligt ist, die Einreise in die USA verboten würde und finanzielle Sanktionen drohen könnten.

Genau das ist den offiziellen Mitarbeitern des IStGH im Zusammenhang mit der Eröffnung einer Untersuchung im Afghanistan-Fall im vergangenen Jahr bereits passiert. Darüber hinaus deutete John Bolton, der bis September 2019 der nationale Sicherheitsberater der USA war, auch an, dass die USA den UN-Sicherheitsrat nutzen würden, um den IStGH einzuschränken, und bilaterale Abkommen mit den Staaten aushandeln würden, um zu verhindern, dass US-Bürger dem IStGH übergeben werden.

Die laufenden US-Bemühungen, den IStGH zu entgleisen und zu delegitimieren, sind effektiv Teil eines direkten Angriffs auf die Unabhängigkeit des Anklägers und der Justiz.

Nächste Schritte für Palästina und den Internationalen Strafgerichtshof
– Wie dieser Schriftsatz gezeigt hat, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Israel strafrechtliche Ermittlungen auf innenpolitischer Ebene durchführen wird.

Trotz der anhaltenden Besetzung und der fortgesetzten de jure Annexion von Gebieten im OPT und der de facto Annexion seines Siedlungsunternehmens und trotz der drei Militäroffensiven gegen den Gazastreifen und vieler anderer Verbrechen und Verstöße gegen das HVR und die IHRL ist Israel nach wie vor nicht bereit, Strafverfolgungen einzuleiten.

Eine Untersuchung des IStGH kann jedoch genau diese Zurückhaltung, die bisher zu Israels Gunsten gespielt hat, als Gelegenheit zur Strafverfolgung nutzen. Das Fehlen einer einzigen Anklage wegen Kriegsverbrechen und die Zahl der zivilen Todesfälle, die nicht untersucht werden, sollten vom IStGH bei der Beurteilung der Komplementarität berücksichtigt werden.

Darüber hinaus sind, wie Hanson betont hat, „Siedlungsaktivitäten in Israel nicht Gegenstand einer strafrechtlichen Untersuchung“, und die Entscheidung, diese Kategorie von Verbrechen zu untersuchen, würde im Gegensatz zu anderen gemeldeten Verbrechen den Ankläger des IStGH weit weniger vor Herausforderungen stellen. Dies ist eine Tatsache, die von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) und der palästinensischen Zivilgesellschaft umfassend gefördert werden sollte, begleitet von Aufrufen zum Handeln.

Gegenwärtig ist der IStGH das einzige unabhängige Justizorgan, das in der Lage ist, der Straflosigkeit für vergangene Verbrechen ein Ende zu setzen und zu verhindern, dass zukünftige Verbrechen begangen werden. In Anbetracht der Straflosigkeit der dokumentierten und weit verbreiteten Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch Israel sollte der Ankläger des IStGH seine Ermittlungen in glaubwürdigen und wirksamen Verfahren fortsetzen, indem er Beweise für Verbrechen entwickelt und die zu verfolgenden Personen identifiziert.

Darüber hinaus sollten die PLO und die Palästinensische Autonomiebehörde sowie die palästinensische Zivilgesellschaft alle Anstrengungen unternehmen, um die israelische Verantwortung für das Verbrechen der Apartheid auf den Tisch zu bringen, damit sie auf die Tagesordnung des IStGH gesetzt werden kann.        Quelle

Dana Farraj ist Rechtswissenschaftlerin und seit 2019 zugelassene Rechtsanwältin bei der Palästinensischen Anwaltskammer. Sie erwarb ihren Master-Abschluss in Humanitärem Völkerrecht an der Universität Aix-Marseille und ihren Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Birzeit. Ihre Forschungsinteressen umfassen Flüchtlingsrecht, Menschenrechte und internationales Strafrecht.  Übersetzt mit Deepl.com

Asem Khalil, Mitglied der Al-Shabaka-Politik, ist Professorin für öffentliches Recht und S.H. Shaikh Hamad Bin Khalifa Al-Thani Professorin für Verfassungs- und Völkerrecht an der Universität Birzeit. Er ist ehemaliger Vizepräsident für Gemeindeangelegenheiten (2016-2020), Dekan der Fakultät für Recht und öffentliche Verwaltung (2012-2015) und des Ibrahim Abu-Lughod-Instituts für internationale Studien (2010-2012). Dr. Khalil hält einen Doktortitel in öffentlichem Recht der Universität Freiburg, Schweiz, einen Master in öffentlicher Verwaltung der Nationalen Hochschule für Verwaltung, Frankreich, und einen Doktortitel in Utriusque Juris der Lateran-Universität, Italien. Er war Gastwissenschaftler an der NYU School of Law (2009-2010 und 2015-2016) und am Max-Planck-Institut, Deutschland (Sommer 2015). Eine vollständige Liste seiner Publikationen finden Sie unter: https://asemkhalil.com/

 

 

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