MLPD und Patrick Ziegler stellen Eilantrag in Sachen Corona RF-News

Ein wichtiger Beitrag in Sachen Corona-Virus

MLPD und Patrick Ziegler/München stellen Eilantrag beim Bayerischen

Verwaltungsgerichtshof

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ausbauen und verbessern! Grundgesetzwidrige und kontraproduktive Notstandsmaßnahmen aufheben! Dies verlangen die MLPD und der Münchner Bürger Patrick Ziegler in einem Eilantrag, den sie heute beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt haben.

Von Zentralkomitee der MLPD
MLPD und Patrick Ziegler/München stellen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Polizei patroulliert durch München

Der Eilantrag richtet sich daegegen, dass in Bayern das Verlassen der eigenen Wohnung generell untersagt und nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.

 

Weiter schreibt das Zentralkomitee der MLPD in einer Mitteilung an Presse und Öffentlichkeit vom heutigen Sonntag, dass vom Antrag sinnvolle Regelungen des Gesundheitsschutzes in der Corona-Krise in der bayerischen Verordnung wie zu einem Mindestabstand von 1,5 Metern nicht berührt sind.

 

Rote Fahne News dokumentiert die Pressemitteilung des Zentralkomitees der MLPD:

 

In dem Antrag der Anwaltskanzlei Meister und Partner heißt es: „Es wird von Antragstellerseite dabei in keiner Weise in Zweifel gezogen, dass die Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus ein hochrangiges legitimes Ziel darstellt, da sie dem Schutz von Leben und Gesundheit der gesamten Bevölkerung dient. Geeignete Maßnahmen mit diesem Ziel erkennen die Antragsteller daher ausdrücklich an und fordern sogar deren Ausweitung

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Gerügt wird, dass die Ausgangsbeschränkung unangemessen ist, demokratische Rechte und Freiheiten untergräbt sowie ausgesprägt negative Folgeerscheinungen hat: Erstens wird die Ausübung mehrerer Grundrechte eingeschränkt oder aufgehoben. Zweitens wird kein wirklicher Gesundheitsschutz betrieben. Drittens werden massive negative Wirkungen wie die Zunahme häuslicher Gewalt oder von Suiziden billigend in Kauf genommen. Viertens wird gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, indem Zehntausende von Arbeitern v.a. im industriellen Bereich weiterhin mit unzureichendem Gesundheitsschutz arbeiten müssen, womit Infektionsketten aufrecht erhalten und Arbeiterinnen und Arbeiter gefährdet werden.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass damit die Lasten der Coronakrise auf die Masse der Bevölkerung abgewälzt, der kapitalistischen Produktion aber jeglicher Spielraum gelassen wird. Im Einzelnen geht es darum: Die Ausübung mehrerer Grundrechte wird erheblich einschränkt. Unter anderem das Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und der Parteienrechte (aus Artikel 21 Grundgesetz). Die Regelung verstößt damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

 

Statt drakonischer Ausgangsbeschränkungen wird auch in der Fachdiskussion ebenso wie der öffentlichen Debatte immer mehr die sofortige flächendeckende Ausweitung von Tests zur Feststellung der Infektionsquellen gefordert. Weiterhin unverzügliche Überwindung des Notstandes an Atemmasken, Beatmungsgeräten, Bereitstellung der notwendigen Desinfektionsmittel und Mundschutz, intensive Aufklärung und dergleichen. Der Antrag erinnert auch daran, dass in Ländern wie Südkorea, Taiwan oder Hongkong die schnelle Bewältigung der Corona-Pandemie ohne Ausgangssperren gelang.“

 

Monika Gärtner-Engel vom Zentralkomitee der MLPD erklärt dazu: „Die MLPD hat als erste und bisher einzige Partei einen umfassenden Forderungskatalog zur Eindämmung der Corona-Pandemie herausgegeben. Die bayerische Landesregierung hat nur einzelne sinnvolle Anregungen aufgegriffen. Sie verbietet stattdessen weitgehend das Verlassen der Wohnungen, wenn die Menschen nicht einen triftigen Grund vorweisen können. Das setzt sie mit einer Art Bürgerkriegsübung durch. Unter dem Vorwand der Corona-Bekämpfung werden die weitestgehenden Notstandsmaßnahmen seit dem Zweiten Weltkrieg eingeführt. Markus Söder (CSU) nimmt dabei auch vermeidbare weitgehende ‚Kollateralschäden‘ in Kauf, wie eine drastische Zunahme häuslicher Gewalt, eine Steigerung von Gesundheitsrisiken durch Bewegungsmangel oder vermehrte Suizide.

 

Alle bürgerlichen Parteien von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen bis hin zur faschistoiden AfD unterstützen im Kern diesen Kurs des massiven Grundrechteabbaus. Die Opposition im Bundestag ist völlig im Nirwana der Panik und des bürgerlichen Krisenmanagements verschwunden. Dagegen sind Erhalt und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten auch für den Kampf gegen die Corona-Pandemie sehr bedeutend.“

 

Die Antragsschrift rügt auch den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz). Denn die Ausgangssperre gilt nicht für den Weg zur Arbeit. Die Verordnung enthält für die Fabriken und Büros keine wirksamen Schutzmaßnahmen. Dort arbeiten immer noch zum Teil Hunderte aufs Engste zusammen, nicht selten ohne Einhaltung des Mindestabstand, ohne notwendige hygienische Vorsorge. Hier gilt nur das Diktat des Profits, damit die Konzerne und Banken nicht in der schon Mitte 2018 eingeleiteten Weltwirtschaft- und Finanzkrise zurückfallen. Es war der demokratische Protest der Arbeiter, der in verschiedenen Firmen besonders der Autoindustrie einen zeitweisen Produktionsstopp durchsetzte.

 

„Wir haben unseren Antrag also im Geiste des Gesundheitsschutzes, der Bürgerrechte und der Arbeiterrechte gestellt“, so Monika Gärtner-Engel

 

Hier finden Sie den Gesamttext des Eilantrags. Sie können sich gerne wegen Interview-Anfragen an uns wenden.

 

 

MLPD und Patrick Ziegler/München stellen Eilantrag

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ausbauen und verbessern! Grundgesetzwidrige und kontraproduktive Notstandsmaßnahmen aufheben! Dies verlangen die MLPD und der Münchner Bürger Patrick Ziegler in einem Eilantrag, den sie heute beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt haben.

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