NachDenkSeiten – Netzsperren gegen NachDenkSeiten – Auch bei Ihnen?

 

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Netzsperren gegen NachDenkSeiten – Auch bei Ihnen?
Veröffentlicht am: 15. Dezember 2022
NachDenkSeiten – Netzsperren gegen NachDenkSeiten – Auch bei Ihnen?

Veröffentlicht
am: 15. Dezember 2022 
Mit großem Erstaunen lasen wir in dieser Woche drei voneinander unabhängige Mails von
Lesern, die alle das gleiche Problem hatten: Sie konnten nicht mehr auf die
NachDenkSeiten zugreifen. Alle drei erkundigten sich beim technischen Support ihres
Internetproviders und bekamen die Antwort, dass die NachDenkSeiten wegen der EU-
Sanktionen gegen Russland gesperrt seien. Das ist ein ziemlicher Hammer, da unsere Seite
nicht Gegenstand der EU-Sanktionen ist. Auch wenn die Sperren im Laufe des gestrigen
Tages nach unserem Kenntnisstand aufgehoben wurden, werden wir mit allen uns zur
Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen diese gesetzwidrigen Netzsperren
vorgehen. Dafür brauchen wir jedoch auch Ihre Hilfe.


Die drei Vorfälle betrafen kleinere, regionale Provider. Da sie sich zeitgleich ereigneten und
von den jeweiligen Supportmitarbeitern nahezu wortgleich begründet wurden, gehen wir
von einer gezielten Aktion von höherer Ebene aus. Um die Dimension besser einordnen und
umfassend juristisch vorgehen zu können, wäre es hilfreich, wenn Sie uns davon in Kenntnis
setzen, wenn Ihnen etwas ähnliches passiert ist – also wenn Sie die NachDenkSeiten in den
letzten Wochen über einen längeren Zeitraum aus nicht erklärbaren Gründen nicht mehr
aufrufen konnten und Ihnen vielleicht sogar ein Mitarbeiter ihres Providers eine ähnliche
Antwort gegeben hat, lassen Sie es uns bitte wissen und schreiben uns eine Mail an
recherche@nachdenkseiten.de.


Noch ein kleiner Nachtrag zu den Netzsperren als solches. Der rechtliche Rahmen dafür
wurde erstmals 2010 durch die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen
(„Zensursula-Debatte“) geschaffen. Begründet wurden sie mit der Bekämpfung der
Kinderpornographie. Kritiker sagten damals bereits, dass es nicht dabei bleiben wird und
die Politik ein derart mächtiges Schwert schon bald auch für ganz andere Zwecke einsetzen
wird. So geschah es dann auch. Zwar wurde das „Zugangserschwerungsgesetzes“ wieder
kassiert, aber der Geist war aus der Flasche und zunächst nutzte die Rechteinhaberlobby
die Möglichkeit der Netzsperren, um massiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen.
Und spätestens seit der EU-Sanktionsverordnung (EU) 2022/879 werden Netzsperren in der
EU auch zum Zwecke der politischen Zensur eingesetzt. Russischen Staatsmedien wie RT
wird pauschal vorgeworfen, „Fake News und Propaganda“ zu betreiben; Internetprovider in
der EU sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden den Zugang zu deren Angeboten zu
unterbinden. Der Grundsatz der Netzneutralität wird dabei wissentlich ignoriert, eine
Beweisführung ist nicht vorgesehen.


Das ist Zensur und scharf zu kritisieren. Dass jedoch nun auch deutsche Medien wie die
NachDenkSeiten, die nicht auf der Sanktionsliste stehen, auf der Sperrliste deutscher
Provider stehen, ist nicht nur Zensur, sondern zudem ein klarer Verstoß gegen sämtliche in
der EU geltenden Gesetze. Meinungs- und Pressefreiheit? Das war einmal.

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