Nord Stream-Anschläge: Will die Bundesregierung aufklären oder vernebeln? Von Florian Rötzer

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Nord Stream-Anschläge: Will die Bundesregierung aufklären oder vernebeln?

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Bild: Planet Labs PBC/ESA

Der geleakte Haftbefehl des Generalbundesanwalts gegen einen mit polnischer Hilfe untergetauchten ukrainischen Tauchlehrer täuscht aktive Ermittlungen vor. Für die Bundesregierung ist die Unterstützung der Ukraine davon unabhängig.

 

Die Bundesregierung und der von ihr mit den Ermittlungen zum Anschlag auf die Nord Stream-Pipelines beauftragter Generalbundesanwalt pflegen weiter Intransparenz, als würde die deutschen Bürger nicht zu interessieren haben, wer in welchem Auftrag für die Tat auf eine nationale Infrastruktur verantwortlich war (Nord-Stream-Anschläge: „Nach sorgfältiger Abwägung“ blockiert die Bundesregierung weiter Aufklärung). Der Generalbundesanwalt ist nicht einmal mit dem letzten Stand der Ermittlungen an die Öffentlichkeit gegangen. Möglicherweise wurde an ARD, SZ und Die Zeit geleakt, dass es drei Verdächtige gibt und ein Haftbefehl für einen davon ausgestellt wurde.

Man hätte noch verstehen können, dass über vorläufige Ermittlungsergebnisse geschwiegen wird, um den Haftbefehl nicht zu gefährden. Dumm ist jetzt nur, dass der gesuchte Taucher und Tauchlehrer Wolodymyr Z., der sich bislang in Polen aufgehalten haben soll, in die Ukraine abgesetzt hat. Er soll mit den beiden anderen ukrainischen Verdächtigen, eine Frau und ein Mann, möglicherweise ein Paar, das eine Tauschschule betreibt, mit der in Polen gepachteten Segeljacht “Andromeda” die Sprengladungen angebracht haben. Weiterlesen bei overton-magazin.de

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