Recht auf Protest für alle: Zu aktuellen Einschränkungen von Palästina-solidarischen Protesten in Deutschland

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Recht auf Protest für alle: Zu aktuellen Einschränkungen von Palästina-solidarischen Protesten in Deutschland

 

Pro-palästinensische Demonstration in Berlin gegen das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen (1. Januar 2024)

Das Recht auf Protest ist ein Menschenrecht und durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle geschützt. Doch aktuell kommt es auch in Deutschland immer wieder zu teils unverhältnismäßigen Einschränkungen dieses Menschenrechts. Betroffen sind derzeit beispielsweise Menschen, die in Solidarität mit Palästina protestieren. Doch eine pauschale Kriminalisierung dieser Proteste und die Unterdrückung Palästina-solidarischer Stimmen im öffentlichen Diskurs sind mit den Menschenrechten unvereinbar. 

Seit den grausamen Kriegsverbrechen der Hamas am 7. Oktober 2023 sowie der darauf folgenden massiven Militäroffensive und der humanitätren Katastrophe im Gazastreifen kam es in Berlin zu zahlreichen pauschalen Versammlungsverboten. Mehrfach wurden zudem Berichte von Polizeigewalt bei Protesten laut. So beispielsweise bei der Auflösung eines Protestcamps am Bundestag im April 2024: Hier kam es auch zum aus menschenrechtlicher Sicht höchst problematischen Einsatz von Schmerzgriffen.

Einschränkungen der Versammlungsfreiheit von Palästina-solidarischen Protesten haben sich auch in der Vergangenheit vielfach gezeigt: In Berlin wurden bereits ab dem Jahr 2021 anlässlich des Nakba-Tages sämtliche Demonstrationen von der Berliner Versammlungsbehörde verboten. Der Nakba-Tag am 15. Mai ist für viele Palästinenser*innen ein zentraler Gedenktag zur Erinnerung an Flucht und Vertreibung im Jahr 1948. Die Verbote sämtlicher Demonstrationen rund um den Nakba-Tag wurde in Berlin auch in den Folgejahren fortgesetzt. 2024 kam es zu keinem pauschalen Verbot in Berlin. Allerdings kam es im Rahmen der Proteste Berichten zufolge erneut zu zahlreichen Fällen von Polizeigewalt.

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Die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Palästina-solidarischen Stimmen sind sehr schwerwiegend. Diskursräume werden zunehmend enger. Vielerorts wurden Ausrufe, Kleidungsstücke und Symbole mit Palästina-Bezug pauschal verboten. So zum Beispiel die Palästina-Flagge an Berliner Schulen. Doch Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss für alle Menschen gleichermaßen gelten. Kritik an der israelischen und deutschen Regierungspolitik darf nicht pauschal kriminalisiert werden. Gleichzeitig gilt: Meinungsfreiheit kennt Grenzen. Personen, die zu Gewalt gegen Juden*Jüdinnen aufrufen, müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Staatliche Behörden haben die Aufgabe, Juden*Jüdinnen vor antisemitischer Hassrede und Straftaten zu schützen. 

Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus sind keine Meinung. Amnesty International stellt sich klar gegen jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Das bedeutet auch: Marginalisierte Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Für antisemitische Vorfälle vor allem muslimische oder muslimisch gelesene Personen verantwortlich zu machen, lenkt von Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches Problem ab. Antimuslimischer und antipalästinensischer Rassismus werden so verstärkt. Eine pauschale Kriminalisierung von Protesten wird zu keiner Lösung beitragen, sondern Diskursräume weiter verengen. Stattdessen stehen staatliche Behörden in der klaren Verantwortung, das Recht auf Protest und das Recht auf Nichtdiskriminierung für alle Menschen gleichermaßen zu schützen.

Nur so bleibt Raum für Streit, Trauer, Frustration und Gespräch in einer liberalen Demokratie.

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