Russische Staatsduma führt den Begriff „Mobilmachung“ in das Strafgesetzbuch ein

Eine denkwürdige Rede vom russischen Präsidenten Putin, die es sich lohnt anzuhören   Evelyn Hecht-Galinski

 

Wladimir Putin verkündet Teilmobilmachung in Russland
Ansprache des russischen Präsidenten:

21. September 2022
(deutsche Simultanübersetzung):
https://vk.com/video-134310637_456258136

 

Verteidigungsminister Schoigu: „Wir führen Krieg gegen den kollektiven Westen“

Am Morgen des 21. September hat Russlands Präsident Wladimir Putin das Verhängen einer Teilmobilmachung bekanntgegeben. Etwas später wandte sich auch Russlands Verteidigungsminister Sergei Schoigu an die Öffentlichkeit und nannte eine konkrete Zahl: 300.000 Reservisten sollen eingezogen werden.

 

Verteidigungsminister Schoigu: „Wir führen Krieg gegen den kollektiven Westen“

Am Morgen des 21. September hat Russlands Präsident Wladimir Putin das Verhängen einer Teilmobilmachung bekanntgegeben. Etwas später wandte sich auch Russlands Verteidigungsminister Sergei Schoigu an die Öffentlichkeit und nannte eine konkrete Zahl: 300.000 Reservisten sollen eingezogen werden.

Dieses solle jedoch nicht auf einen Schlag geschehen. Die russische Nachrichtenagentur TASS zitiert den General wie folgt: „Hier ist kein Mähdrescher mit extrabreitem Einzug vorgesehen.“

 

 

Russische Staatsduma führt den Begriff „Mobilmachung“ in das

Strafgesetzbuch ein

Die russische Staatsduma hat am Dienstag ein Gesetz beschlossen, mit dem die Strafbarkeit von Verstößen Wehrdienstpflichtiger unter Kriegsbedingungen verschärft wird. Zudem wurden eine Reihe neuer Straftatbestände mit Bezug zum Wehrdienst und staatlichen Rüstungsaufträgen eingeführt.
Russische Staatsduma führt den Begriff "Mobilmachung" in das Strafgesetzbuch einQuelle: Sputnik © Ilja Pitaljow

Abgeordnete der russischen Staatsduma haben am Dienstag auf einer Plenarsitzung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem die Begriffe „Mobilmachung“, „Kriegsrecht“ und „Kriegszustand“ in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Die Änderungsanträge für die zweite und dritte Lesung wurden der Staatsduma am Montag vorgelegt, darauf hatte zunächst Pawel Tschikow, Leiter der Menschenrechtsgruppe Agora, aufmerksam gemacht. In erster Lesung war der Entwurf bereits im Juli dieses Jahres verabschiedet worden.

Demnach werden in einem Artikel des Strafgesetzbuchs die Wörter „bei bewaffneten Konflikten oder Kriegshandlungen“ durch „während der Mobilmachung oder des Kriegszustandes, zu Kriegszeiten oder bei bewaffnetem Konflikt oder während Kampfhandlungen“ ersetzt.

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Bei freiwilliger Begebung in die Gefangenschaft, Plünderung, Verlassen einer Einheit während der Kampfhandlungen und Nichtbefolgen der Anordnung drohen künftig härtere Strafen, berichtet die Nachrichtenagentur Interfax. So drohen bei freiwilliger Begebung in die Gefangenschaft künftig bis zehn Jahre Gefängnis, wenn keine Anzeichen von Hochverrat vorliegen. Ein Ersttäter kann von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreit werden, wenn er „Maßnahmen für seine Befreiung getroffen hat, zu seiner Einheit oder seinem Dienstort zurückgekehrt ist und während seiner Gefangenschaft keine weiteren Straftaten begangen hat“. Bei Plünderung sind Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vorgesehen. Für die Weigerung, sich an Kampfhandlungen zu beteiligen, drohen Haftstrafen von zwei bis drei Jahren.

Bereits am Mittwoch wird der Föderationsrat die Änderungen prüfen. Danach müssen sie vom russischen Präsidenten unterzeichnet werden.

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