Ukraine ist auf Druck der EU dem Internationalen Strafgerichtshof beigetreten – aber nur halb Von Florian Rötzer

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Ukraine ist auf Druck der EU dem Internationalen Strafgerichtshof beigetreten – aber nur halb

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Das ukrainische Parlament hat über den Beitritt zum ICC abgesteimmt. Bild: Rada

Sieben Jahre sollen alle Ukrainer Immunität genießen. Vorbehalte bei den Abgeordneten waren groß, das ukrainische Militär soll im Krieg nicht für Kriegsverbrechen belangt werden können.

Die Ukraine ist nach langem Zögern das Römische Statut ratifiziert und ist damit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) beigetreten. Präsident Selenskij hatte der Rada, dem ukrainischen Parlament, am 15. Juni einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der in erster Lesung gestern mit 281 von 328 Abgeordneten angenommen wurde. Unterzeichnet hatte die Ukraine das Römische Statut bereits 2000, aber nicht ratifiziert. Der Rechtsprechung des ICC hat die Ukraine lediglich ab 2013 für Verbrechen zugestimmt, die auf ihrem Territorium stattgefunden haben. Russland ist ebenso wie die USA, China oder Israel dem ICC nicht beigetreten.

Weil die Ukraine der Rechtsprechung des ICC für Kriegsverbrechen auf seinem Territorium zugestimmt hat, das die Ukraine und die Volksrepubliken des Donbass einschließt, konnte der Chefankläger des ICC, der Brite Karim Khan, der später auch wegen Kriegsverbrechen Haftbefehle für Netanjahu und Gallant neben den Hamas-Führern gefordert hat, im März 2023 Haftbefehle für Putin und Lvova-Belova erlassen. Allerdings nicht wie erwartet für Kriegsverbrechen, sondern wegen der „unrechtmäßigen Deportation und Verbringung ukrainischer Kinder aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation“. Für Shoigu und Gerassimow wurden wegen Kriegsverbrechen Haftbefehle ausgestellt. Weiterlesen bei overton-magazin.de

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