Urteil wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs“: Vorsicht – eine falsche Meinung kann jetzt kriminell sein Ein Artikel von: Tobias Riegel

Könnte uns ALLE betreffen, wenn wir unbequeme Meinungen vertreten oder wie auch immer den „öffentlichen Frieden stören“! Evelyn Hecht-Galinski

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Urteil wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs“: Vorsicht – eine falsche Meinung kann jetzt kriminell sein

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Eine Frau wurde gerade wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen. Es gibt weitere juristische Vorstöße gegen unbequeme Meinungen. Diese Tendenz ist brandgefährlich – bald könnten auch jene ihr Opfer werden, die die Entwicklung jetzt noch begrüßen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Die Abweichung vom offiziellen „Ukraine-Narrativ“ ist unter Umständen keine legale Meinung, sondern eine illegale Äußerung, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Das Kölner Amtsgericht hat eine 48 Jahre alte Frau wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ schuldig gesprochen, wie Medien berichten. Die Richterin verurteilte die Frau am Dienstag zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Ukrainerin am 8. Mai 2022 „bei einer pro-russischen Demonstration“ in Köln den Krieg “für andere wahrnehmbar gutgeheißen und befürwortet”, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

Laut Medienberichten hatte die Frau in einem Fernseh-Interview, das in der Verhandlung in Augenschein genommen wurde, gesagt: “Russland ist kein Aggressor.” Zudem habe sie gesagt, das Vorgehen Russlands sei “alternativlos”. Das Gericht war überzeugt, dass die Äußerungen der Frau geeignet seien, “den öffentlichen Frieden zu stören“. Die 48-Jährige habe sich in ihrer Einlassung zu den Anklagevorwürfen als “Friedensaktivistin” bezeichnet, so Berichte. Am Tag der Demo habe sie, “wie jedes Jahr” am 8. Mai, “den Tag des Sieges über den Faschismus gefeiert“.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin laut Berichten aus, dass die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts mit ihrer Aussage einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg unterstützt habe und damit nach § 140 Strafgesetzbuch wegen “Belohnung und Billigung von Straftaten” als schuldig zu befinden sei. Im Absatz 2 des Paragrafen 140 heißt es: Wer rechtswidrige Taten “in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro gefordert. Die Angeklagte und ihr Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und ihr Verteidiger kündigten an, Rechtsmittel dagegen einzulegen, so Medien.

Brandgefährliche Tendenz

Ich finde die durch das Urteil zum Ausdruck gebrachte Tendenz brandgefährlich: Auch auf dem Gebiet des Meinungskampfes findet eine abzulehnende juristische „Zeitenwende“ statt – oder wurden all die Journalisten, die die US-Kriege verteidigt haben, auch vor Gericht gezerrt (eine Praxis, die ich nicht einfordere)? Man ist ja bereits viel gewohnt im Zusammenhang mit der radikalen Verengung des „erlaubten“ Meinungsspektrums, aber die Dramatik nimmt jetzt nochmals massiv zu. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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