Wahlwiederholung in Berlin: Rot-Grün-Rot wohl bald Geschichte Ein Artikel von Rainer Balcerowiak

 

 

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Wahlwiederholung in Berlin: Rot-Grün-Rot wohl bald Geschichte
Ein Artikel von Rainer Balcerowiak

Jetzt ist es amtlich. Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den 12 Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.September 2021 müssen vollständig wiederholt werden, sie sind ungültig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am Mittwochvormittag verkündet. Laut Landeswahlgesetz muss diese Wahlwiederholung spätestens 90 Tage nach der Veröffentlichung des Urteils im Amtsblatt, die am Freitag erfolgen wird, stattfinden. Voraussichtlicher Wahltermin wäre demnach der 12. Februar. Da es sich rechtlich nicht um Neuwahlen, sondern eine Wahlwiederholung handelt, werden die seinerzeit eingereichten Wahlvorschläge für Direkt- und Listenkandidaten erneut zur Abstimmung stehen. Gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel. Von Rainer Balcerowiak.

Überraschend kam dieses Urteil nicht, denn das Gericht hatte bereits anlässlich einer Anhörung zu mehreren Wahlanfechtungsklagen am 28.September in einer „vorläufigen rechtlichen Einschätzung“ keinen Zweifel daran gelassen, dass angesichts der zahlreichen massiven Verstöße gegen die Landeswahlordnung und das allgemeine Wahlrecht nur eine vollständige Wiederholung einen Ausweg aus der entstandenen Lage ermöglichen werde, da das Wahlergebnis und die daraus resultierende Mandatsverteilung möglicherweise grob verfälscht worden seien.

Dieser Linie blieb das Gericht in seinem endgültigen Urteil treu. Zu den grundlegenden Anforderungen an eine demokratische Wahl gehöre zwingend, dass jeder Wahlberechtigte am Wahltag die Möglichkeit habe, eine vollständige und gültige Stimme unter zumutbaren Bedingungen abzugeben. Dies sei bei den Wahlen am 26. September 2021 nicht gegeben gewesen, heißt es dort. Auch im Vorfeld der Wahlen gab es bereits einige gravierende Verstöße gegen die Landeswahlordnung, etwa die rechtzeitige Anlieferung einer ausreichenden Menge von Stimmzetteln an die Wahllokale und deren Ausstattung mit Wahlkabinen betreffend. Zumal absehbar war, dass Nachlieferungen am Wahltag besonders in der Innenstadt schwierig werden könnten, da zeitgleich mit den Wahlen der von umfangreichen Straßensperren begleitete „Berlin-Marathon“ stattfand. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

 

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