Warum sind die Renten in Deutschland nicht ähnlich hoch wie in Österreich? Ein Artikel von Günter Eder

 

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Warum sind die Renten in Deutschland nicht ähnlich hoch wie in Österreich?

Ein Artikel von Günter Eder

Wenn in Deutschland über das Rentensystem im Allgemeinen und über die niedrigen Renten im Besonderen diskutiert wird, dauert es meist nicht lange, bis man auf Österreich zu sprechen kommt. Dort sind die Renten deutlich höher. Über die Höhe des Unterschiedes gehen die Meinungen auseinander. Manche sprechen von 40 Prozent, andere von 60 Prozent oder mehr. Fundierte Studien, die Aufschluss über die Gründe geben, gibt es nicht. Das befeuert Spekulationen. Und schnell ist man mit Vorschlägen bei der Hand, wie das deutsche Rentensystem verbessert werden müsse, damit ähnlich hohe Renten gezahlt werden können. Aber was sind die tatsächlichen Ursachen für die unterschiedlich hohen Renten? Ein Aspekt, der eng damit verknüpft ist, ist das Risiko der Altersarmut. In Deutschland soll die Grundrente dazu beitragen, das Armutsrisiko zu mindern. Wie gehen andere Länder mit diesem Problem um? Und was kann Deutschland von diesen Ländern lernen? Von Günter Eder.

Rentensysteme in anderen europäischen Ländern

Alterssicherungssysteme sind komplexe gesellschaftliche Gebilde, bei denen Leistungsaspekte und soziale Ausgleichselemente in einem ausgewogenen und von den Menschen als gerecht empfundenen Maß miteinander verzahnt werden müssen. Aufgrund der unterschiedlichen, zum Teil sich widersprechenden Vorgaben und Zielvorstellungen ähnelt jeder Versuch, ein bestehendes Rentensystem weiterzuentwickeln und zu verbessern, einer Quadratur des Kreises. Allgemeingültige Patentrezepte, wie man dabei vorgehen sollte, gibt es nicht. Zu unterschiedlich sind die Konzepte in den jeweiligen Ländern. Maßnahmen, die in einem Land eine positive Wirkung entfalten, können sich anderswo als unwirksam oder gar kontraproduktiv herausstellen. Wenn man zur Verbesserung des eigenen Rentensystems von den Erfahrungen anderer Länder profitieren möchte, ist es wichtig, die grundsätzlich unterschiedlichen Strukturen zu kennen und in seine Überlegungen einzubeziehen. Um eine Vorstellung von der Vielfalt der Systeme zu vermitteln, werden die Rentensysteme dreier Länder hier grob skizziert vorgestellt (vgl. [1]).

In der Schweiz sind alle Personen gesetzlich rentenversichert, unabhängig von der Art der Erwerbstätigkeit. Versicherte entrichten Beiträge auf das gesamte Einkommen (9,8 Prozent). Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht. Bei abhängig Beschäftigten werden die Beiträge zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Wenn kein Erwerbseinkommen vorliegt, dient das Vermögen als Bemessungsgrundlage. Die Renten sind nach oben und unten begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens unterliegen sie dem Äquivalenzprinzip, d.h. dass sich die Rente nach der Höhe der eingezahlten Beiträge richtet. Die Mindestrente beträgt 1.005 Euro, die Höchstrente 2.010 Euro (2018). Die volle Rente erhält, wer für die Zeit zwischen dem zwanzigsten Lebensjahr und dem gesetzlichen Rentenalter eine lückenlose Beitragsbiographie vorweisen kann. Anderenfalls wird die Rente um 2,3 Prozent pro fehlendem Jahr gekürzt. Ergänzt wird das System um eine obligate private Vorsorge mittels Pensionskassen, Fonds oder Versicherungen. Das gilt für alle Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen von mindestens 18.170 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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