Wer hat die „Friedensordnung“ zerstört? Ein Artikel von Bernhard Trautvetter

 

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Wer hat die „Friedensordnung“ zerstört?

Ein Artikel von Bernhard Trautvetter

Die Mär von der Zerstörung der Friedensordnung durch Russland wird permanent wiederholt. Die reale Vorgeschichte des Ukrainekriegs muss darum immer wieder betont werden. Von Bernhard Trautvetter.

Der Ukraine-Krieg hat eine Vorgeschichte, die die NATO, die Ampel-Regierung und alle sie unterstützenden Kräfte ausblenden, wenn sie Russland als imperialistischen Staat darstellen, der seinen Nachbarstaat anlasslos mit räuberischen Zielen überfallen hat. Der Begriff »Angriffskrieg« kommt dadurch zur Anwendung, dass die Kriegsschuldfrage ohne Anblick der Vorgeschichte beantwortet wird. Aussagen wie diese von NATO-Generalsekretär Stoltenberg kommen selten in die Mainstream-Medien: „…Da der Krieg nicht im Februar letzten Jahres begonnen hat. Er begann im Jahr 2014 (im Original auf Englisch: … because the war didn’t start in February last year. It started in 2014)“. Dies gilt es zu überprüfen, um die Kriegsschuldfrage solide zu klären.

Zur Vorgeschichte des Ukrainekrieges zählen Dokumente aus dem Minsker Format: Unter der Vermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die schon im Namen das Konzept der gemeinsamen und nicht gegeneinander gerichteten Sicherheit trägt, vereinbarten Vertreter der Ukraine, Russlands, Deutschlands und Frankreichs das Minsk-II-Abkommen. Es ging um die Befriedung der Region Donezk und Luhansk in der Ostukraine nach dem illegalen Regierungswechsel in Kiew 2014, den auch die ARD-Sendung Panorama einen „Putsch“ nannte.

Minsk II regelte einen Waffenstillstand und den Abzug der schweren Waffen, kontrolliert durch die OSZE, einen Gefangenenaustausch und eine Amnestie sowie einen Dialog über die Durchführung von Kommunalwahlen nach den ukrainischen Gesetzen und über „die zeitweilige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Gebieten“ der Ostukraine und auf dieser Grundlage ebenso über den künftigen Status dieser Gebiete. Ferner sollte geregelt werden: die Reaktivierung und Intensivierung der sozialen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen der Ostukraine und der Regierung in Kiew, einschließlich des Bankensystems und der Sozialleistungen sowie die Kontrolle der Staatsgrenzen durch die ukrainische Regierung, ein von der OSZE kontrollierter Abzug aller ausländischen Militärs und von Söldnern aus der Ukraine sowie eine grundsätzliche Verfassungsreform, die auch den Sonderstatus der Regionen Luhansk und Donezk und die Dezentralisierung der Ukraine verankert. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

 

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