Wirtschaftskrieg gegen Russland: „Sanktionen“ sind ein Bruch des Völkerrechts von Joachim Guilliard

Ich danke Klaus Hartmann  von den Freidenkernfür die Genehmigung zur Zweitvervöffentlichung

 

Wirtschaftskrieg gegen Russland: „Sanktionen“ sind ein Bruch

des Völkerrechts

Auswirkungen ökonomischer Zwangsmaßnahmen gegen Russland und andere Länder ‒ Bumerang-Effekte und neue internationale Blockbildung.

Manuskript eines Vortrages von Joachim Guilliard

Ein brandaktuelles Thema: Angesichts der Mehrfachkrise ‒ Krieg, Energiekrise, Inflation ‒ und ihren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen nehmen zwar auch hierzulande Protestaktionen zu. In der Linken scheiden sich dabei aber die Geister in der Frage, ob auch die Wirtschaftsblockaden gegen Russland thematisiert werden sollen oder dürfen.

Viele Bündnisse von linken Gruppen, Parteien und Gewerkschaften scheuen sich davor, auch diese und damit auch die Bundesregierung für die Preisexplosionen bei Gas & Strom und die sonstigen drastischen Preissteigerungen verantwortlich zu machen oder stehen mehr oder weniger hinter den Embargomaßnahmen und ihrer militärischen Unterstützung für Kiew.

„In diesem Herbst treffen uns die Folgen von Putins Angriffskrieg mit voller Wucht“, heißt es z. B. im Aufruf eines Bündnis aus attac, BUND, Campact, GEW, ver.di und Greenpeace für einen „Solidarischer Herbst“, mit dem zu Demos in sechs Städten, darunter Düsseldorf aufgerufen wird. Wer ein „Ende der Sanktionspolitik“ fordere, solle „zu Hause bleiben“, so Vertreter des Bündnisses.

Generelle humanitäre und völkerrechtliche Kritik

Da auch Wirtschaftsblockaden gegen andere Länder in der Linken und der Friedensbewegung sehr kontrovers gesehen werden, werde ich zunächst auf die allen zugrunde liegende Problematik von umfassenden Wirtschaftssanktionen eingehen.
Andere Formen von Sanktionen lasse ich dabei beiseite, obwohl auch diese oft kritikwürdig sind.

In erster Linie geht es um die, die eigenmächtig von einem oder mehreren Staaten verhängt werden. In diesen Fällen ist der Begriff „Sanktionen“ allerdings irreführend. Denn nichts und niemand gibt einem Staat wie den USA oder einem Staatenbündnis wie der EU das Recht, selbstherrlich Strafmaßnahmen zu verhängen. Dazu ist allein der UN-Sicherheitsrat legitimiert. In UN-Dokumenten werden sie daher als „unilaterale Zwangsmaßnahmen“ bezeichnet.

Hier weiterlesen: https://www.freidenker.org/?p=14634

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