Wo führt das hin? Von Wolfgang Behr?

 

Wolfgang Behr und sein Beitrag zur IHRA Definition und ihrer verhängnisvollen Allianz

Die IHRA-Definition und ihre verhängnisvolle Akzeptanz.

Von  Wolfgang Behr

6.Dez.2019

Winston Churchill sagte einmal, dass man die Deutschen entweder an der Kehle oder zu
Füßen habe. Durch verständliche Schuldgefühle wegen der Verbrechen des II.Weltkriegs
und Holocaust scheinen sie sich zu Füßen der USA, insbesondere aber denen von
Israel fest eingerichtet zu haben.
Es ist beschämend wie eigentlich hochgestellte intelligente Personen aus Politik,
Wissenschaft und Kirchen das Denken dem Gehorchen untergeordnet haben und
unterwürfig alles umsetzen was die Israel-Lobby von ihnen verlangt. Ein würde-loses
Verhalten ohne Rückgrat, was verschiedene Gründe haben mag: Eine nicht aufgearbeitete
familiäre Nazivergangenheit mit dem Ziel der Schulderlösung, latenter Rassismus
gegenüber orientalisch-islamischen Menschen, kaltblütiges Karriereverhalten.
Was sind eigentlich die Worte des Bundespräsidenten Steinmeier anlässlich der im
November statt gefundenen Jahresversammlung der Hochschulrektoren wert, wenn er
wieder „mehr Streitkultur“ gerade an den Universitäten fordert. Anlässlich der zahlreichen
Versuche, faktenbasierte kritische Veranstaltungen zur Situation im Nahen Osten und
speziell zu Israel/Palästina seit Jahren zu verhindern oder Berichte in den Medien weg zu
zensieren kann man nur über seine Realitätsferne den Kopf schütteln. Erst recht wenn er
auch noch den „Klagen über eine angebliche staatliche Meinungszensur und fehlende
Meinungsfreiheit“ entgegen tritt. „Wer das behauptet, lügt und führt Menschen in die Irre“,
so Steinmeier. Da muss man sich fragen wer hier lügt und Menschen in die Irre führt.
Wie wenig seine Worte Wirkung zeigten, bewiesen die gleichen Rektoren, indem sie die
Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), auch
auf Grund der Anerkennung durch die Bundesregierung, als „klare Grundlage zum
Erkennen von Judenhass und als ein wichtiges Werkzeug bei seiner Bekämpfung“
übernahmen. Dabei soll auch der Israelbezogene Antisemitismus berücksichtigt werden.
Die Mitgliedshochschulen der Hochschulrektorenkonferenz begrüßen diese
Antisemitismusdefinition ausdrücklich und möchten sie an allen Hochschulstandorten
etabliert sehen.
Diese Arbeitsdefinition der IHRA befeuert natürlich die „Freunde Israels“ von
Bundesregierung und Bundestag bis hin zu kommunalen Behörden, von Bildungsstätten
zu kirchlichen Einrichtungen eine wahre Hexenjagd auf angebliche Antisemiten zu starten.
Schliesslich kann man sich dabei auch auf der Seite der Guten wähnen.
So forderte der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein kürzlich von der Justizministerin
Lambrecht, dass antisemitische Motive künftig im Strafgesetzbuch als „besonders
Strafverschärfend“ aufgeführt werden. Lambrecht hat die Umsetzung dieser Forderung
auch sofort angekündigt. Somit erhält Antisemitismus im Strafgesetzbuch eine
Sonderstellung und wird dort nicht mehr wie bisher allgemein unter „rassistischen,
fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Handlungen“ gemäß $ 46
beurteilt. Nun könnte mit dem „Israel-bezogenen Antisemitismus“ jede an den
Menschenrechten ausgerichtete Israel-Kritik als „antisemitisch motiviert“ verschärft
strafverfolgt werden.
Der Antisemitismusforscher an der TU Berlin, Samuel Salzborn erklärte erst Anfang
Dezember bei TV 3sat, dass er sich dafür einsetzen wird, Schulbücher sowie Lehrpläne
der Schulen und Lehrerausbildung zu überarbeiten. Sie würden bisher ein negatives Bild
von Israel verbreiten auf Grund von emotional gehaltenen Berichten über die Lage der
Palästinenser. Das sei zu einseitig!
Dass Kontakte zu BDS genügen, um Vorträge über die Situation in den von Israel
besetzten Gebieten, die Vergabe von Friedens- und Literaturpreisen zu behindern oder
gar zu verbieten, selbst wenn BDS gar nicht thematisiert ist, gehört leider zum Alltag.
Wenn z.B. die Süddeutsche Zeitung eine ganze Seite die den Schüssen Widerstandene
Eichentür der Synagoge von Halle widmet, aber seit Jahren kaum eine Zeile verliert über
die tagtäglichen Verbrechen der israelischen Besatzung an der palästinensischen
Bevölkerung, ist die extreme Schieflage deutscher Befindlichkeit erkennbar.
Abgesehen davon, dass weltweit jüdische Organisationen die BDS-Bewegung bejahen,
haben einige kompetente und mutige deutsche Persönlichkeiten zur Arbeitsdefinition der
IHRA kritische Stellungnahmen veröffentlicht und diese auch jenen Institutionen mitgeteilt,
die sich ihr allzu rasch unterworfen haben.
So meint die Politikerin der Linken, Annette Groth: „Es ist schon höchst bemerkenswert,
dass eine Hochschulrektoren-Konferenz mit 268 Mitgliedern die IHRA Definition „begrüßt“
und sie „an allen Hochschulstandorten“ etablieren möchte. Für die HRK ist diese
Definition „eine klare Grundlage zum Erkennen von Judenhass und ist damit ein wichtiges
Werkzeug bei seiner Bekämpfung“.
Der Völkerrechtler Norman Paech hat in seiner „Antisemitismus-Nichtdefinition“ vom
September 2019 zum Bundestagsbeschluss zu BDS geschrieben:
„Abgesehen davon, dass diese Erklärung auch für die Staatstreue Justiz nicht bindend
ist – sie ist ein Regierungsbeschluss, kein Gesetz -, ist sie so unbestimmt und
widersprüchlich, dass sich jeder seinen eigenen Antisemitismus-Reim darauf machen
kann.{…} Der Vorwurf „Apartheid-Regime“ kann nach dieser Definition ebenso gut als
„Angriff auf den Staat Israel als jüdisches Kollektiv“ gewertet werden, wie der
nachweisbare Befund, dass es sich bei den Siedlungen in den besetzten Gebieten um
einen völkerrechtswidrigen Siedlerkolonialismus handelt. Dazu bedarf es allerdings nicht
dieser Regierungserklärung, die wiederum nicht fordert, derartige „Israel-Kritik“ als
antisemitisch zu bezeichnen“.
Der Soziologe Peter Ullrich nennt in der Online-Publikation der Rosa Luxemburg Stiftung
als Schwächen der Arbeitsdefinition IHRA, dass sie als Einfallstor für politische
Instrumentalisierung dient, etwa um gegnerische Positionen im Nahostkonflikt durch den
Vorwurf des Antisemitismus moralisch zu diskreditieren. Sie sei faktisch ein zu Willkür
geradezu einladendes Instrument. Dieses kann genutzt werden, um Grundrechte,
insbesondere die Meinungsfreiheit, in Bezug auf missliebige Israelbezogene Positionen zu
beschneiden. Ihr Anspruch, die Probleme allgemeiner begrifflicher Klärung und
universeller praktischer Anwendbarkeit zugleich zu lösen, müsse als gescheitert
angesehen werden.
Der Philosoph Georg Meggle meint in der Neuen Rheinischen Zeitung:
„IHRA ist schlicht und einfach eine intellektuelle – und damit auch eine moralische –
Zumutung.{…} Dieser Beschluss wurde von einigen Antisemitismus-Beauftragten und
Stadtverwaltungen als Gütesiegel für ihre eigene politische Korrektheit verstanden und
entsprechend emphatisch begrüßt. Auch wenn das einige Gerichte bisher noch etwas
anders sehen, wie beispielsweise das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht“.
Schließlich schreibt der jüdische Neuropsychologe und Hochschullehrer Rolf Verleger in
einem offenen Brief vom 1.Dezember an den Präsidenten der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK):
„Das ganze Konstrukt des „israelbezogenen Antisemitismus“ ist doch ein Witz – so als
wenn man der demokratischen Opposition gegen Erdoğan „Türkei  bezogenen
Antiislamismus“ vor hielte. Ich hatte mich bisher in Deutschland wohl gefühlt, obwohl es
diesen immer währenden rechten Rand der Gesellschaft gibt (wie in anderen Ländern
auch), weil in großem Unterschied zur Weimarer Republik die Akademiker den
Menschenrechten verpflichtet sind und jede Diskriminierung ablehnen. Dieses Gefühl ist
durch die politische Ächtung von Eintreten für palästinensische Menschenrechte in den
letzten Jahren erschüttert worden. Und hier kommt nun die HRK und gibt mit Ihrer
Unterstützung der IHRA-Definition von Antisemitismus diesen undemokratischen
Tendenzen an den Universitäten Recht und leistet ihnen weiteren Vorschub.“
Da kann man über dieses angesprochene deutsche Mitläufertum sich entsetzt fragen: wo
führt das hin?

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