Israelkritik kann Antisemitismus sein Von Günter Schenk

Ich danke Günter Schenk für die Genehmigung diesen Artikel zu veröffentlichen.

Erstveröffentlichung  auf  Heise`s Telepolis

Israelkritik kann Antisemitismus sein

Die französische Nationalversammlung stimmte mit großer Mehrheit für die „Arbeitsdefinition der Internationalen Holocaust Alliance gegen Antisemitismus in allen seinen Formen“

Man hat es erwarten müssen, was im Deutschen Bundestag angesichts der nur allzu oft missverstandenen und missbrauchten deutschen Verantwortung wie ein Kinderspiel erscheinen musste, allein die Nationalversammlung Frankreichs fehlte unter den europäischen Parlamenten. Staatspräsident Emanuel Macron selbst hatte die Vorlage für einen Antrag an die Nationalversammlung in einer Erklärung zur „Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance gegen Antisemitismus“(IHRA) geliefert. Genannt nach dem Antragsteller Silvain Maillard, einem engen Vertrauten des Staatspräsidenten, debattierte die Nationalversammlung diese „Arbeitsdefinition“ am 3. Dezember.

Es ging dem Antragsteller um die Durchsetzung der äußerst fragwürdigen und umstrittenen „Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance gegen Antisemitismus“ (IHRA), mit der der Versuch unternommen wird, durch die Einführung des Begriffes „Israel-bezogener Antisemitismus“ einen neuen Straftatbestand zu begründen. Wie damit jedoch der wirkliche Antisemitismus bekämpft werden soll, lässt diese schwammige Definition im Dunkeln.

Hier wie dort galt es, der wachsenden Bedeutung von Boykottbemühungen Israels durch die internationale gewaltfreie Boykottbewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) nach dem Vorbild des ähnlichen Boykotts der Apartheid Südafrikas, einen Riegel vorzuschieben. Auch der Antizionismus, unter Juden Europas bis in das 20.Jahrhundert Mehrheitsmeinung, der sich im Gegensatz zum Antisemitismus, einem in der Bundesrepublik wie in Frankreich aus gutem Grund strafbewehrtem Verbrechen, gegen eine politische Ideologie wendet, sollen durch die sogenannte IHRA-Definition gleichgesetzt, seine Aktivistinnen und Aktivisten kriminalisiert werden.

Diese Definition der IHRA schließt folgendes, zuerst benanntes „Beispiel zur Veranschaulichung“ ein: „Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten.“ Welche Erscheinungsformen dies sein sollen, lässt diese Arbeitsdefinition offen und dabei politischer Interpretation und Willkür jeden denkbaren Raum. In allen gravierenden Anwendungen dieser Definition – bei den Veranstaltungsverboten/Absagen – ist dieser Bezug ganz klar der entscheidende Faktor und wird auch von Kritikern auch so benannt. In Frankreich wie in Deutschland. Die Unklarheit der IHRA-Definition (obwohl in der Definitionstheorie ein ausgesprochener Nachteil) zeigt sich in diesem Punkt als ein strategisch genutzter Vorteil (Test der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“. Ergebnis: Mangelhaft).

In der Einleitung der Resolution wird dieser Punkt herausgestellt: „Antizionistische Akte können manchmal antisemitische Wirklichkeiten verdunkeln. Die Existenz von Israel als einem aus jüdischen Bürgern bestehenden Kollektiv zu kritisieren, entspricht einem Hass auf die jüdische Gemeinschaft als gesamter, ebenso ist es ein Ausdruck des Antisemitismus, die Juden kollektiv für die Politik der israelischen Regierung verantwortlich zu machen.“ Antizionismus sei eine neue Form des Antisemitismus. Das würde aber keine „freie Kritik der Politik und der Positionen der israelischen Regierung“ verhindern.

<ZU>Israelische Medien meldeten „Victoire“<ZU>

So titelte führende Tageszeitung Israels, die Jerusalem Post: „France gets it right“ oder das Massenblatt „Israel Hayom“: „‚Anti-Zionism is akin to anti-Semitism,‘ French Parliament rules. Nur die linksliberale Haaretz berichtete kritischer, indem sie die Kritik 127 prominenter jüdischer Akademiker aus Israel und dem Ausland erwähnte.

Gilad Erdan, Minister für Strategische Angelegenheiten, jubilierte, wie Haaretz berichtet und zeigt allein damit seine wichtige Funktion bei Aktionen in Parlamenten des Auslandes im Sinne israelischer Staatspropaganda. Es ist kaum damit zu rechnen, dass mit JA stimmende Abgeordnete vor ihrer Abstimmung wussten, wer ihr Mastermind ist.

„Unter dem Deckmantel einer ‚politischen Kritik‘ des Staats Israel, wird antisemitischer Inhalt verbreitet, der Diskurs vergiftet und das Recht Israels, als jüdischer Staat zu existieren, denunziert“, so Israels Minister für Strategische Angelegenheiten, Gilad Erdan. „Wir erwarten natürlich, praktische Schritte von französischen Parlament gegen BDS-Vertreter und antisemitische Aktivisten zu sehen, die Hass in Frankreich gegen Israel und die Juden verbreiten.“

Dabei vergisst er, dass der Antrag, wie auch der im Deutschen Bundestag, bewusst den Weg über eine allgemeine, nicht verpflichtende Willensbekundung der Assemblée Nationale ging, nicht aber über eine Gesetzesvorlage, die aller Voraussicht nach gegen die Verfassung(en) verstoßen und darum vor den Verfassungsorganen (in Frankreich vom Verfassungsrat, dem „Conseil Constitutionel“, in der Bundesrepublik vom Bundesverfassungsgericht) keinen Bestand haben und kassiert würde.

Hat eine Mehrheit für die Resolution gestimmt?

Alles im Sinne des Antragstellers, eines engen Vertrauten des Staatspräsidenten? Schauen wir uns die Zahlen an: Die Zahl aller Abgeordneten der Nationalversammlung beträgt 577. Zu Beginn der Sitzung war das Plenum gut besetzt. Abgestimmt aber haben schließlich insgesamt lediglich 179 von 577. Allen anderen war das Thema entweder nicht wichtig genug oder suspekt.

Für die Vorlage „Maillard“, die umstrittene „Arbeitsdefinition der Antisemitismus IHRA“ in einer „nicht-verpflichtenden Willenserklärung“ zur Grundlage staatlichen und öffentlichen Handelns zu machen, stimmten 154 von 179 Abgeordneten. Schauen wir uns das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen des Hauses einmal an: von 303 Abgeordneten der Regierungsfraktion LREM (der Antragsteller gehört dazu, wie auch Staatspräsident Macron) stimmten 84 für, 26 gegen die Vorlage ihrer eigenen Fraktion, bei weiteren 22 Enthaltungen.

Die Liberalen Zentristen der MODEM waren im Abstimmungsverhalten gespalten, wohingegen die bei Weitem minoritären Fraktionen der Sozialisten, der linkspopulären „Insuomises“ sowie die „Demokratischen Linke“ ausnahmslos gegen die Annahme der Resolution stimmten.

Kann da wirklich von einer großen Mehrheit für die Annahme einer Resolution geredet werden? Einer Resolution, die gewiss keinen einzigen Antisemiten je aus der Ruhe bringen wird, jedoch einen manifesten Versuch zur Einschränkung von durch die Verfassung verbriefter Freiheitsrechte bedeutet?

Dass sie dazu dienen soll, lässt sich aus der flammenden Rede von Innenminister Castaner erkennen, der erklärte, wenn diese Erklärung der „Parlamentsmehrheit“ auch keine direkte Gesetzeswirkung habe, so rechne er doch mit ihrer „normativen Wirkung“. Die Erfahrung im benachbarten Deutschland mit willkürlichen Raumverweigerungen und anderen Einschränkungen verbriefter Freiheiten lässt grüßen! (Günter Schenk)

2 Kommentare zu Israelkritik kann Antisemitismus sein Von Günter Schenk

  1. Sehr geehrter Herr Schenk: Ein ganz hervorragender Betrag, der wirklich aufklärt.
    Im Kern heißt das doch bestimmt, das wir den Siedlungsbau auf besetztem Gebiet, der übrigens völkerrechtswidrig ist, gutheißen müssen. Des weiteren müssen wir wohl ab sofort das zionistische Regime dafür loben, das es immer mehr Palästinenser von seinem eigenen Land vertreibt, das radikale Siedler immer wieder Ländereien von Palästinenser in Brand stecken, somit nicht bewirtschaftbar macht. Und zu guter Letzt ist natürlich auch die „Annexions“, die beispielsweise die in den Westbank gelegene Stadt Bethlehem von der Außenwelt abschneidet, zu loben. Was die Annexion des Golan und die im Raum stehende Annexion des Jordantals und der gesamten Westbank angeht: Völlig korrekt, weiter so.
    Und die 1,5 Millionen Menschen im Gaza, die wie in einem einzigen Freiluftgefängnis vor sich hin vegetieren, z.g.T. keine medizinische Versorgung erhalten, weil die Besatzungsmacht Israel ihnen die Ausreise verweigert, dürfen uns schon garnicht mehr interessieren.
    Ich hoffe, die Sache richtig verstanden zu haben und werde mich zukünftig nur noch löblich zu den Verbrechen des jüdischen Staates äußern. Und wenn mal wieder bei den Freitagsdemonstrationen im Gaza friedlich demonstrierende Palästinenser wollkürlich erschossen werden, was soll’s!

  2. Herr Schenk schreibt das Richtige.

    In der Bibliothek des Klosters Beuron fand ich im „Handbuch religionswissenschaftlicher Grundbegriffe“ Bd.1, Verlag Kohlhammer von den Autoren: Hubert Cancik, Matthias Laubscher, Burkhard Gladigow folgenden Text:

    „Der Antizionismus kritisiert kein Volk und keine Rasse.
    Antisemitismus ist Rassismus.
    Zionismus ist – mit UNO-Mehrheit beschlossen – auch Rassismus.

    Ergo: der Antizionist ist Antirassist und kann deshalb kein Antisemit sein.“

    Diese wenig bekannte sehr logische und brauchbare Aussage zum Thema Antizionismus-Antisemitismus möchte ich allen Nahost-Interessierten zur Kenntnis bringen.

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