Schweiz sieht keine Rechtsgrundlage für Enteignung russischer Privatvermögen

Schließlich ist auch die Schweiz „ein gebranntes Kind“ und wird nicht „braune Flecken“ nochmals wiederholen   Evelyn Hecht-Galinski

Schweiz sieht keine Rechtsgrundlage für Enteignung russischer Privatvermögen

Der Eidgenössische Bundesrat, die Regierung der Schweiz, hat die Rechtslage rund um eingefrorene russische Privatvermögen prüfen lassen und kommt zu dem Schluss, dass ihre Enteignung und Weitergabe an die Ukraine rechts- und verfassungswidrig seien. Dennoch sucht man nach Möglichkeiten, russisches Staatsvermögen und Nationalbankreserven zu enteignen.

 

Schweiz sieht keine Rechtsgrundlage für Enteignung russischer

Privatvermögen

Der Eidgenössische Bundesrat, die Regierung der Schweiz, hat die Rechtslage rund um eingefrorene russische Privatvermögen prüfen lassen und kommt zu dem Schluss, dass ihre Enteignung und Weitergabe an die Ukraine rechts- und verfassungswidrig seien. Dennoch sucht man nach Möglichkeiten, russisches Staatsvermögen und Nationalbankreserven zu enteignen.
Schweiz sieht keine Rechtsgrundlage für Enteignung russischer PrivatvermögenQuelle: Gettyimages.ru © Fotogaby

Die Schweizer Regierung hat eingeräumt, dass der Transfer von eingefrorenen russischen Vermögenswerten in die Ukraine illegal sei, wie aus einer auf der Webseite des Bundesrats veröffentlichten Erklärung hervorgeht.

„Derzeit wird international diskutiert, ob gesperrte russische Vermögenswerte für den Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden können. Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Rechtsfragen zu klären. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz (BJ) kommt in ihrer Analyse zum Schluss, dass die Konfiskation privater russischer Vermögenswerte gegen die Bundesverfassung und die geltende Rechtsordnung verstoßen würde. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 von der Analyse der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen“,

heißt es in dem Dokument.

In ihrer Analyse kommt die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmäßiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig ist. Die Einziehung eingefrorener privater Vermögenswerte widerspricht der Bundesverfassung, der geltenden Rechtsordnung und verletzt internationale Verpflichtungen der Schweiz.

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Dennoch versprechen die Schweizer Behörden, die Ukraine weiterhin zu unterstützen, unabhängig von der Frage des Schicksals der blockierten russischen Vermögenswerte. Man werde auch die Schritte beobachten, die die EU bei diesem Thema unternimmt. Auch die international geführten Diskussionen über Möglichkeiten der Einziehung von Währungsreserven der russischen Nationalbank sowie von weiterem russischen Staatseigentum werde man weiter verfolgen, ebenso die Verschärfung von Strafnormen bei der Verletzung der Sanktionen durch sanktionierte Personen prüfen. „Die Schweiz verfolgt die Überlegungen und beteiligt sich an den Diskussionen um ihre Sichtweise einzubringen“, heißt es in der Mitteilung des Bundesrates ausdrücklich. Die Verwaltung werde den Bundesrat regelmäßig über die internationalen Entwicklungen „in den verschiedenen Bereichen“ informieren. Die Schweiz verfolge „diese Überlegungen aufmerksam“, heißt es in der Erklärung.

Bern hat sich fast allen europäischen Sanktionen gegen Russland angeschlossen. Diese Woche wurde bekannt, dass die Schweizer Regierung russische Vermögenswerte im Wert von 8,1 Milliarden Dollar eingefroren hat, während die Credit Suisse, eine der größten Banken des Landes, weitere 19 Milliarden Dollar eingefroren hat. Der Gesamtbetrag der in der Schweiz registrierten russischen Fonds wird auf rund 50 Milliarden Dollar geschätzt.

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